Für ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht – ein Rechtsgutachten zur aufsuchenden Sozialen Arbeit
Peter Schruth, Titus Simon
Für die aufsuchende Soziale Arbeit im öffentlichen Raum gilt weiterhin die Einschränkung, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit kein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen können.
Die aufsuchende Soziale Arbeit richtet sich an Zielgruppen mit speziellen Problemlagen, die oft im öffentlichen Raum (Parks, Einkaufszentren, Bahnhöfe, Lokale, öffentliche Plätze als informelle Treffpunkte usw.) anzutreffen sind. Dieser Adressat*innenkreis ist oft von gesellschaftlicher Stigmatisierung und Marginalisierung betroffen, etwa aufgrund von Suchtverhalten, Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Armut, Zugehörigkeit zu einer ausgegrenzten Minderheit, als Opfer und Betroffene von Gewalt und Menschenhandel, rund um die Prostitution und bei psychischen Problemen, aber auch bei Jugendlichen, deren Verhalten gesellschaftlich problematisiert wird.
Gleichzeitig ist der öffentliche Raum für diese Menschen oft der einzige (Lebens-)Raum dar, den diese nutzen können. Als wichtiger Kommunikations- und Rückzugsraum ist er ist oft die einzige Alternative zu institutionellen Wohn-, Beratungs- und Bildungseinrichtungen. Durch die Präsenz im öffentlichen Raum werden jedoch auch gesellschaftliche Konflikte, Spannungen und Problemlagen öffentlich thematisiert und sichtbar, sei es die Prostitution als faktischer Bestandteil der Gesellschaft, Armut oder subkulturelle Lebensstile.
Die aufsuchende Soziale Arbeit im öffentlichen Raum interveniert direkt in diesen gesellschaftlichen Spannungsfeldern. Für ihren Arbeitsauftrag ist es unerlässlich, sich gerade dort aufzuhalten und dort beratend und begleitend tätig zu werden. In dieser Rolle bekommen Sozialarbeiter*innen unweigerlich und alltäglich auch Einblicke in legale Graubereiche oder Gesetzesverstöße von Adressat*innen und geraten damit auch in legale und moralische Dilemmata-Situationen. Für eine vertrauensvolle und wirkungsvolle Zusammenarbeit mit den Adressat*innen erscheint vor diesem Hintergrund ein Zeugnisverweigerungsrecht unerlässlich.
Seit Jahrzehnten warten Praktiker*innen und Berufsverbände auf die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechtes für Sozialarbeiter*innen. Dessen Fehlen erweist sich insbesondere in jenen Arbeitsfeldern als besonders problematisch, in denen Klienten und Klientinnen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Probleme gibt es auch in Arbeitszusammenhängen, in denen Sozialarbeiter*innen regelmäßig im Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden stehen. Dieser Handlungsrahmen charakterisiert die Soziale Arbeit mit Fußballfans in besonderer Weise. Er gilt aber auch für andere Arbeitsfelder, wie die Wohnungslosenhilfe, die verschiedenen Felder aufsuchender Sozialarbeit, Teile der offenen Jugendarbeit, die Opferberatung, sowie jene Mitarbeiter, die an der Umsetzung von Aussteigerprogrammen beteiligt sind.
In jüngster Zeit war ein deutlicher Anstieg an polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vorladungen von Fanprojektmitarbeiter*innen zu konstatieren. Durch die Vorladungen werden die Kolleg*innen immer wieder in unzumutbare Situationen gebracht, obwohl dieses harte Vorgehen oftmals nicht mit der Schwere der Vergehen im Einklang stand.
Daher beauftragte die KOS – Koordinationsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) Prof. Dr. Peter Schruth und Prof. Dr. Titus Simon von der Hochschule Magdeburg-Stendal mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens, welches den strafprozessualen Reformbedarf des §53 StPO den längst überfälligen Reformbedarf nochmals deutlich macht.
Eine Reform des § 53 StPO und eines erweiterten Zeugnisverweigerungsrechtes für die Fanprojekte, aber auch für andere Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, die im Umgang mit den Klienten des umfassenden Geheimnisschutzes bedürfen, wird vor diesem skizzierten Hintergrund von der AG als dringend geboten erachtet.
Die KOS möchte dazu beizutragen, dass dieses Gutachten in die fachpolitischen Diskurse der Verbände und Institutionen der Sozialen Arbeit einfließt und Wege gesucht und gefunden werden, um für eine alte Angelegenheit der Sozialen Arbeit endlich eine zufriedenstellende gesetzgeberische Regelung zu finden.
Das Gutachten kann hier als elektronische Version abgerufen werden.
Darüber hinaus kann dieses über die KOS über kos.fanprojekte@dsj.de auch in gedruckter Fassung bezogen werden.
Weitere Informationen über die KOS sowie auch zu einem Fachtag zum Zeugnisverweigerungsrecht am 24. Oktober 2018 sind unter http://www.kos-fanprojekte.de/ zu finden.
Zitiervorschlag
Schruth, Peter und Titus Simon (2018): Für ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht – ein Rechtsgutachten zur aufsuchenden Sozialen Arbeit. In: sozialraum.de (10) Ausgabe 1/2018. URL: https://www.sozialraum.de/fuer-ein-strafprozessuales-zeugnisverweigerungsrecht.php, Datum des Zugriffs: 15.10.2024