Potenziale von urbanen Gemeinschaftsgärten für inklusive städtische Quartiere
Benjamin Freese, Paula Domaß
1. Einleitung
Durch die zunehmende Urbanisierung leben derzeit über 70 Prozent der deutschen Bevölkerung in Großstädten und deren Umgebung (DESTATIS 2024). Städte zeichnen sich durch hohe Bevölkerungsdichte und dichte Bebauung aus (Schubert/Klein 2021, 336). Gerade in verdichteten städtischen Quartieren fehlt es häufig an Freiflächen und Stadtgrün, neben wenigen öffentlichen Parkanlagen gibt es oftmals nur begrenzte Orte der Erholung und Begegnung. Urbane Grünflächen gelten jedoch als bedeutsame Orte gesellschaftlicher Teilhabe, nachbarschaftlicher Begegnung und sozial-ökologischer Stadtentwicklung (BMUB 2024; BMUB 2017, 7). Entsprechend setzen sich Kommunen und zivilgesellschaftliche Initiativen verstärkt für Entsiegelung, Begrünung und neue Formen gemeinschaftlich nutzbarer Freiräume ein.
Auch Programme des sozial-ökologischen Stadtumbaus werden zunehmend mit urbanen Gärten verbunden (Baier et al. 2024, 69), denn Gemeinschaftsgärten sind Orte gemeinsamen Gärtnerns (Müller 2012, 23). Sie fungieren als Treffpunkte, fördern sozialen und kulturellen Austausch und können damit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Quartier beitragen (BMUB 2015b, 6ff.; Werner 2012, 59). Der Begriff „Gemeinschaftsgarten“ lässt sich auf die nordamerikanischen community gardens zurückführen (Meyer-Renschhausen 2012, 319). In vielen Großstädten weltweit haben sich Gemeinschaftsgärten in vielfältigen Erscheinungsformen entwickelt: Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Nutzer:innen, Organisationsformen, stadträumlichen Einbettung und Zielsetzungen (von der Haide 2022, 52). Häufig werden innerstädtische Brach- oder Freiflächen erschlossen, die nicht für andere Nutzungen vorgesehen sind. Charakteristisch sind gemeinschaftlich bewirtschaftete Beete, ein vergleichsweise hoher Grad öffentlicher Zugänglichkeit sowie der Verzicht auf private Lauben und abgeschlossene Parzellen (Rosol 2006, 41). In Deutschland entstanden die ersten Gemeinschaftsgärten 1996 in Göttingen auf Initiative bosnischer Frauen mit Fluchterfahrungen, die Interkulturellen Gärten verbreiteten sich anschließend bundesweit (Müller 2002, 16; Hammes/Cantauw 2016, 30).
Der Beitrag fragt vor diesem Hintergrund nach den Potenzialen urbaner Gemeinschaftsgärten für inklusive städtische Quartiere. Im Zentrum steht dabei die Frage, unter welchen Bedingungen Gemeinschaftsgärten Teilhabe ermöglichen können — insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die im lokalen Alltag vielfach weiterhin mit Barrieren, Ausgrenzung und begrenzten Zugängen zu nachbarschaftlichen Ressourcen konfrontiert sind. Dazu wird zunächst die Bedeutung des Quartiers für Teilhabe und Zugehörigkeit herausgearbeitet. Anschließend werden inklusive Gemeinschaftsgärten als Sozialräume neuen Typs bestimmt. Auf dieser Grundlage werden empirische Befunde zu Teilhabeerfahrungen in Gemeinschaftsgärten dargestellt. Sie beruhen auf Erhebungen, die im Rahmen der Bachelorarbeit „Beete statt Barrieren! Urbane Gemeinschaftsgärten als inklusive Räume für Menschen mit und ohne Behinderung“ sowie der Masterarbeit „Gemeinschaftsgärten und Soziale Arbeit: Grüne Sozial-Räume im urbanen Kontext“ durchgeführt wurden (N=15). Abschließend werden Bedingungen benannt, unter denen Gemeinschaftsgärten zu Erfahrungsräumen inklusiver Teilhabe im Quartier werden können.
2. Menschen mit Behinderungen im Quartier
Das eigene Quartier ist als unmittelbares Wohnumfeld und zentraler Bezugspunkt alltäglicher Lebensvollzüge für Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf von hoher Bedeutung und beeinflusst ihre Lebensqualität maßgeblich (Mayerle/Freese 2025, 164). Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention gewinnt Inklusion gerade auf Quartiersebene besondere Relevanz. Sie zielt darauf, „Ausschlüsse zu vermeiden und die Gesellschaft insgesamt so zu organisieren, dass alle, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem soziokulturellen Status, ihrem Gesundheitszustand usw. […] partizipieren können“ (Dederich 2016, 2). Das Quartier ist damit nicht nur räumliche Einheit, sondern sozialer Zusammenhang: ein Ort alltäglicher Begegnung, Zugehörigkeit und Teilhabe.
In Deutschland lebten Ende des Jahres 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung; dies entspricht 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung (DESTATIS 2023). Gleichwohl sind Menschen mit Behinderungen in ihrem Stadtteil häufig weniger sichtbar und nicht selbstverständlich in die sozialen Bezüge ihres Wohnumfelds eingebunden. Zugänge zu Ressourcen, Netzwerken und Begegnungsorten des Quartiers bleiben vielfach begrenzt (Mayerle/Freese 2025, 165), Diskriminierung, Ausgrenzung und Marginalisierung wirken damit auch im lokalen Alltag fort (Infas 2022; BMAS 2021; ISG 2020). Gerade der städtische Raum bietet mit seiner Vielfalt an Quartierskulturen und Beteiligungsstrukturen grundsätzlich Potenziale für soziale Einbindung.
Abbildung 1: Herbst-Nachmittag am Bauwagen (Quelle: B. Freese)
Diese bleiben jedoch teilweise ungenutzt, weil sich die Behindertenhilfe vielfach als eigener, von alltäglichen Nachbarschaftsbezügen getrennter Raum entwickelt hat und dadurch Separationstendenzen fortbestehen (Seifert 2010, 28). Inklusive Quartiersentwicklung steht daher vor der Aufgabe, Orte zu stärken, an denen Menschen mit Behinderungen nicht nur versorgt oder betreut werden, sondern als selbstverständlicher Teil nachbarschaftlichen Zusammenlebens sichtbar werden. Vor diesem Hintergrund rücken urbane Gemeinschaftsgärten als gemeinschaftlich nutzbare, niedrigschwellige Orte im Quartier in den Blick. Zugleich zeigen empirische Analysen, dass Menschen mit Behinderungen in Urban-Gardening-Projekten bislang nur in geringem Umfang beteiligt sind (Adam 2021, 41f.).
Hinzu kommt, dass Menschen mit Behinderungen häufiger von begrenzten materiellen Ressourcen, sozialer Einsamkeit und institutionell vorstrukturierten Alltagszusammenhängen betroffen sind. Kontakte, Freizeitgestaltung und soziale Netzwerke bleiben dadurch vielfach an Einrichtungen, Arbeits- oder Unterstützungsstrukturen gebunden. Gerade deshalb gewinnen offene, nicht-kommerzielle Orte im Quartier an Bedeutung, an denen Begegnungen außerhalb institutioneller Sonderkontexte möglich werden (van Rießen/Freese 2021). Im folgenden Kapitel wird daher aufgezeigt, inwiefern inklusive Gemeinschaftsgärten als Sozialräume neuen Typs verstanden werden können.
3. Inklusive Gemeinschaftsgärten als Sozialraum neuen Typs
Urbane Gemeinschaftsgärten schaffen Grünflächen, die nicht nur ökologische Funktionen übernehmen und zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen, sondern zugleich Orte der Erholung, Begegnung und gemeinschaftlichen Praxis im Quartier darstellen (Baier et al. 2024, 100). In Deutschland sind derzeit rund 1.000 Gemeinschaftsgärten verzeichnet (anstiftung, o. J.). Sie unterscheiden sich jedoch deutlich in ihren Zielsetzungen, Organisationsformen und Zugangsbedingungen. Nicht alle Gemeinschaftsgärten verfolgen explizit einen inklusiven Ansatz. Einige Projekte richten ihre Arbeit jedoch bewusst darauf aus, möglichst vielen Menschen Teilhabe zu ermöglichen, indem sie Barrieren abbauen, unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigen und Zugänge niedrigschwellig gestalten (Comparative Research Network 2022, 10).
Ein inklusiver Gemeinschaftsgarten ist demnach nicht allein eine barrierearme Grünfläche, sondern ein sozial gestalteter Ort, der für und mit Menschen aus der Nachbarschaft entwickelt wird. Er kann als öffentlicher und möglichst zugänglicher Raum verstanden werden, in dem Menschen gemeinsam gärtnern, Ressourcen teilen, Ideen einbringen, Fähigkeiten erproben und miteinander in Kontakt treten können (ebd., 7). Inklusion ist dabei nicht als abgeschlossener Zustand zu begreifen, sondern als fortlaufender Prozess. Sie entsteht nicht von selbst, sondern setzt eine bewusste Gestaltung räumlicher, sozialer und organisatorischer Bedingungen voraus, die unterschiedliche Voraussetzungen und Beteiligungsmöglichkeiten systematisch berücksichtigt (ebd., 9).
Abbildung 2: Workshop zur Planung einer zweitägigen Rikscha-Tour am Bauwagen (Quelle: B. Freese)
Gerade darin unterscheiden sich inklusive Gemeinschaftsgärten von separierenden Sonderstrukturen. Sie zielen nicht auf eine besondere Einrichtung für bestimmte Gruppen, sondern auf einen gemeinsamen Ort im Quartier, an dem Menschen mit und ohne Behinderungen, unterschiedliche Generationen sowie Nachbar:innen verschiedener sozialer und kultureller Herkunft einander begegnen können. Durch Kooperationen etwa mit Kinder- und Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Altenhilfe oder Angeboten der Behindertenhilfe können Gemeinschaftsgärten sozialräumliche Bezüge erweitern und Übergänge zwischen institutionellen Kontexten und nachbarschaftlichem Alltag schaffen (Adam 2021, 42).
In der Literatur werden Gemeinschaftsgärten deshalb als „neue kommunale Räume“ (Madlener 2009, 27), als „Freiraumtyp mit ganz besonderen Aneignungsbedingungen“ (Rosol 2006, 279) oder als „eigensinnige Beheimatungen“ (Werner 2012, 54) beschrieben. Gemeint ist damit, dass sie nicht lediglich als Flächen zu verstehen sind, sondern als sozial produzierte Räume: Sie entstehen durch gemeinsames Planen, Pflanzen, Pflegen, Ernten, Kochen, Feiern, Verweilen und Aushandeln. Aus zuvor wenig oder anders genutzten Stadträumen werden auf diese Weise soziale Orte, an denen Menschen miteinander in Beziehung treten und sich den Raum handelnd aneignen (Müller 2012, 23; Werner 2012, 59).
Als „Sozialraum neuen Typs“ lassen sich inklusive Gemeinschaftsgärten daher insofern verstehen, als sie offene, nicht kommerzielle und gestaltbare Orte im Quartier schaffen. Sie eröffnen Möglichkeiten, jenseits institutioneller Sonderräume miteinander in Kontakt zu treten, gemeinsam tätig zu werden und Zugehörigkeit im Wohnumfeld zu erfahren. Zugleich bleibt ihr inklusives Potenzial voraussetzungsvoll: Ob Gemeinschaftsgärten tatsächlich Teilhabe ermöglichen, hängt davon ab, wie Zugänge, Beteiligungsformen, Verantwortlichkeiten und Unterstützungsstrukturen gestaltet werden.
Damit gewinnen Gemeinschaftsgärten auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Kommerzialisierung und Privatisierung städtischer Räume an Bedeutung. Während viele öffentliche Orte an Konsum, Kaufkraft oder spezifische Nutzungsordnungen gebunden sind, eröffnen Gemeinschaftsgärten Räume, in denen Menschen ohne Konsumzwang verweilen, tätig werden und miteinander in Beziehung treten können. Ihr sozialräumliches Potenzial liegt daher auch darin, niedrigschwellige Formen der Aneignung und Mitgestaltung im Quartier zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund richtet sich der Blick im Folgenden auf die Frage, unter welchen Bedingungen Gemeinschaftsgärten für Nutzer:innen zu Erfahrungsräumen von Selbstwirksamkeit, Begegnung, sozialer Einbindung und aktiver Teilhabe werden können. Diese Frage wird anhand empirischer Befunde aus Gemeinschaftsgartenprojekten sowie mit Blick auf das von der Aktion Mensch geförderte Projekt „Gemeinsam wachsen!“ in Düsseldorf weiterverfolgt, welches exemplarisch den Aufbau eines inklusiven Gemeinschaftsgartens mit sozialraumbezogener Arbeit verbindet. Der Garten versteht sich als Lern- und Begegnungsort, an dem Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam tätig werden, eigene Ideen einbringen, sich in unterschiedliche Rollen erproben und Wissen weitergeben können. Damit zielt das Projekt nicht nur auf Begegnung, sondern auch auf Persönlichkeitsstärkung, Selbstwirksamkeit und die Erweiterung von Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten im Quartier (wirmachenmit, o. J.).
4. Vom Beet zur Begegnung: Gemeinschaftsgärten als Erfahrungsräume von Teilhabe
Aufbauend auf den theoretischen Überlegungen zu Quartier, Inklusion und Gemeinschaftsgärten als Sozialraum neuen Typs werden im Folgenden die Potenziale gemeinschaftlicher Gartenprojekte aus der Perspektive von Nutzer:innen und Professionellen herausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern Gemeinschaftsgärten Handlungsräume eröffnen, in denen aus einem eher passiven, konsumierenden Teil-Nehmen ein „aktives und gestaltendes Teil-Haben“ werden kann (Schuppener et al. 2021, 145).
Grundlage der Analyse bilden qualitative Expert:inneninterviews, die im Rahmen der Bachelorarbeit „Beete statt Barrieren! Urbane Gemeinschaftsgärten als inklusive Räume für Menschen mit und ohne Behinderung“ im Frühjahr 2025 sowie der Masterarbeit „Gemeinschaftsgärten und Soziale Arbeit: Grüne Sozial-Räume im urbanen Kontext“ im Sommer 2010 durchgeführt wurden. Befragt wurden Nutzer:innen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie Professionelle aus Gemeinschaftsgärten in Deutschland. Die Auswertung zeigt, dass Gemeinschaftsgärten Teilhabe nicht nur über ihre räumliche Zugänglichkeit fördern, sondern vor allem durch konkrete Tätigkeiten, soziale Beziehungen, Verantwortungsübernahme und Erfahrungen von Anerkennung.
Abbildung 3: Jungpflanzen in Upcycling-Hochbeete pflanzen (Quelle: B. Freese)
Ein zentrales Potenzial liegt im gemeinsamen Tätigsein. Die Nutzer:innen berichten von gärtnerischen Aufgaben wie Säen, Pflegen, Gießen, Ernten und der Verarbeitung der Ernte. Diese Tätigkeiten strukturieren den Alltag, schaffen sinnvolle Beschäftigung und ermöglichen Erfahrungen von Selbstwirksamkeit. Die sichtbaren Folgen des eigenen Handelns — etwa das Wachsen von Pflanzen oder die gemeinsame Nutzung der Ernte — werden als Bestätigung der eigenen Fähigkeiten erlebt. Dies zeigt sich etwa in der Aussage eines Nutzers, der die Verantwortung für einen Bauwagen übernommen hat: „Ich habe mich dann um den kompletten Bauwagen gekümmert. […] Und ich sage ganz ehrlich hätte ich echt, echt nicht gedacht, dass die mir das zutrauen und auch vertrauen“ (I5, Z. 35 ff.). Gemeinschaftsgärten bieten somit das Potential Handlungsräume zu eröffnen, in denen Fähigkeiten sichtbar und Verantwortung erfahrbar werden.
Mit dem Tätigsein verbinden sich zugleich soziale Erfahrungen. Gemeinschaftsgärten sind niedrigschwellige Treffpunkte, an denen Menschen miteinander in Kontakt kommen, die sich im Alltag häufig nicht begegnen würden. Nutzer:innen beschreiben, dass sie Nachbar:innen kennenlernen, sich willkommen fühlen und die gemeinsame Zeit im Garten bevorzugt in der Gruppe verbringen (Domaß 2025, 40f.). Die gemeinsame Arbeit, Feste, Gespräche sowie gemeinsames Kochen und Essen tragen zur Entstehung sozialer Beziehungen bei. Damit fungieren Gemeinschaftsgärten als Orte lokaler Öffentlichkeit, an denen Kontakte über bestehende institutionelle oder homogene soziale Zusammenhänge hinaus entstehen können.
Besonders bedeutsam ist dabei die Möglichkeit, unterschiedliche Rollen einzunehmen. Menschen mit Behinderungen werden in vielen gesellschaftlichen Kontexten primär als Hilfeempfänger:innen adressiert. Im Gemeinschaftsgarten können sie dagegen als Gärtner:innen, handwerklich Tätige, Kochende, Wissensvermittelnde oder Gastgeber:innen sichtbar werden. Durch diese Rollenvielfalt verändern sich sowohl Selbstwahrnehmungen als auch Fremdwahrnehmungen. Die Nutzer:innen erfahren ihre Kompetenzen als gefragt und wertgeschätzt; zugleich kann sichtbar werden, dass Menschen mit Behinderungen in der Lage sind, „so einen Ort zu bespielen, zu gestalten und so einen einladenden Ort auch für die Nachbarschaft zu betreiben“ (I2, Z. 884 ff.). Gemeinschaftsgärten können damit zur Irritation defizitorientierter Bilder von Behinderung beitragen.
Abbildung 4: Kochen für den „Suppenfrühling“ an mobile Outdoor-Küche (Quelle: B. Freese)
Darüber hinaus werden Gemeinschaftsgärten als Lernorte erfahrbar. Lernen vollzieht sich hier nicht primär über formale Bildungsangebote, sondern im gemeinsamen Tun, Beobachten, Ausprobieren und Weitergeben von Wissen. Dies betrifft gärtnerische, handwerkliche und ökologische Kenntnisse ebenso wie soziale und kommunikative Kompetenzen. In den Interviews wird dieser wechselseitige Lernprozess ausdrücklich hervorgehoben: „Voneinander lernen, (…) das ist reziprok, das ist keine Einbahnstraße“ (I8, Z. 38). Gemeinschaftsgärten ermöglichen damit Formen informeller Bildung, in denen unterschiedliche Erfahrungen und Fähigkeiten produktiv aufeinander bezogen werden.
Auch ökologische und ernährungsbezogene Erfahrungen sind Teil dieser Teilhabepraxis. Das gemeinsame Pflanzen, Ernten, Kochen und Essen schafft sinnliche Zugänge zu Natur, Ernährung und Nachhaltigkeit. Nutzer:innen berichten etwa davon, eigenes Essen anzubauen, Salat aus dem Beet zuzubereiten oder Tee aus dem Garten zu trinken. Solche Erfahrungen verbinden ökologische Bildung mit alltäglicher Praxis und sozialem Austausch. Gemeinschaftliches Essen wird dabei nicht nur als Versorgung, sondern als soziale Situation bedeutsam, in der Gespräche, Zugehörigkeit und gegenseitige Unterstützung entstehen können.
Insgesamt zeigen die Befunde exemplarisch, dass Gemeinschaftsgärten im Sinne von Artikel 19 UN-BRK die Einbeziehung in die Gemeinschaft unterstützen können. Sie eröffnen Räume, in denen Menschen mit Behinderungen außerhalb institutioneller Sonderkontexte tätig werden, Kontakte knüpfen, Fähigkeiten einbringen und Anerkennung erfahren können. Ihr Potenzial liegt damit nicht allein im Gärtnern selbst, sondern in der Verbindung von Tätigkeit, Begegnung, Verantwortungsübernahme und sozialer Sichtbarkeit. Zugleich wird deutlich, dass diese Teilhabemöglichkeiten nicht automatisch entstehen. Sie setzen voraus, dass Gemeinschaftsgärten zugänglich gestaltet, sozial begleitet und offen für unterschiedliche Bedürfnisse, Interessen und Beteiligungsformen organisiert werden.
5. Bedingungen inklusiver Teilhabe und Ausblick
Die dargestellte Analyse zeigt, dass Gemeinschaftsgärten Teilhabe nicht allein dadurch ermöglichen, dass sie als offene Grünräume im Quartier vorhanden sind. Ihre Bedeutung entsteht vielmehr dort, wo Menschen tätig werden, Verantwortung übernehmen, soziale Kontakte knüpfen und ihre Fähigkeiten als anerkannt erfahren können. Damit solche Teilhabeerfahrungen möglich werden, bedarf es gezielt gestalteter Rahmenbedingungen, die an den im Material sichtbar gewordenen Potenzialen ansetzen.
Eine erste Bedingung liegt in der Herstellung niedrigschwelliger Zugänglichkeit. Die Interviews verdeutlichen, dass Gemeinschaftsgärten insbesondere dann als Teilhaberäume wirksam werden können, wenn sie ohne Konsumzwang, mit verlässlichen Öffnungszeiten und mit möglichst geringen physischen, kommunikativen und finanziellen Hürden zugänglich sind. Barrierefreie Wege, geeignete Beete, verständliche Informationen und kostenfreie Angebote sind dabei nicht nur organisatorische Details, sondern Voraussetzungen dafür, dass Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen überhaupt in den Garten kommen und dort aktiv werden können.
Zweitens zeigt das Material die Bedeutung einer verlässlichen, aber nicht dominierenden Begleitung. Nutzer:innen profitieren davon, wenn Ansprechpersonen vor Ort sind, die Orientierung geben, Interessen wahrnehmen und Beteiligung ermöglichen, ohne die Eigeninitiative der Teilnehmenden zu ersetzen. Entscheidend ist eine Haltung der Präsenz und Unterstützung: „Es geht eigentlich nicht wirklich um das Leiten (…) [sondern] um das präsent sein“ (I7, Z. 22). Eine solche Begleitung schafft Sicherheit, erleichtert Zugänge und unterstützt Gruppenprozesse, ohne den Gemeinschaftsgarten in eine institutionelle Sonderstruktur zu verwandeln. Dazu gehört auch die Aufgabe, diskriminierungssensible Regeln und eine Atmosphäre zu entwickeln, in der sich unterschiedliche Nutzer:innen sicher, willkommen und zugleich zur Mitgestaltung ermutigt fühlen.
Drittens kommt der Anerkennung unterschiedlicher Fähigkeiten und Rollen besondere Bedeutung zu. Im Material wird deutlich, dass Gemeinschaftsgärten gerade deshalb Teilhabe ermöglichen, weil Nutzer:innen nicht auf einen Hilfe- oder Betreuungsstatus festgelegt werden. Sie können gießen, pflanzen, kochen, handwerklich tätig sein, Wissen weitergeben, Verantwortung übernehmen oder Feste mitgestalten. Für eine inklusive Praxis bedeutet dies, Aufgaben und Beteiligungsformen so anzulegen, dass unterschiedliche Interessen und Ressourcen sichtbar werden und Menschen eigene Rollen finden können.
Viertens erfordert inklusive Teilhabe Möglichkeiten der Mitbestimmung. Die Potenziale von Gemeinschaftsgärten liegen nicht nur im Mitmachen, sondern im Mitgestalten. Planungsworkshops, gemeinsame Absprachen, offene Ideensammlungen und alltagsnahe Entscheidungsformen können dazu beitragen, dass Nutzer:innen ihre Vorstellungen einbringen und den Garten als eigenen Handlungsraum erfahren. Gerade für Menschen, deren Alltag häufig stark institutionell vorstrukturiert ist, können solche Erfahrungen selbstbestimmte soziale Kontakte und Handlungsspielräume eröffnen.
Fünftens braucht es verlässliche strukturelle Bedingungen. Die im Material beschriebenen Erfahrungen von Vertrauen, Zugehörigkeit und Verantwortungsübernahme entstehen nicht kurzfristig. Inklusive Gemeinschaftsgärten benötigen daher Zeit, Kontinuität, gesicherte Flächen, koordinierende Ressourcen und stabile Finanzierung. Ohne solche Rahmenbedingungen besteht die Gefahr, dass die aufgebauten Beziehungen und Beteiligungsstrukturen nach Projektende wieder abbrechen.
Zu diesen strukturellen Bedingungen gehört auch eine langfristige Nutzungsperspektive der Flächen. Inklusive Gemeinschaftsgärten können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie nicht dauerhaft prekär oder ausschließlich projektförmig angelegt sind. Kommunen sind daher gefordert, geeignete Flächen zu sichern und gemeinschaftlich nutzbare Freiräume als Bestandteil inklusiver Quartiersentwicklung zu verstehen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Gemeinschaftsgärten dann zu Erfahrungsräumen inklusiver Teilhabe werden können, wenn Zugänglichkeit, Verlässlichkeit, Anerkennung, Mitbestimmung und strukturelle Absicherung zusammengedacht werden. Ihr Potenzial liegt nicht allein in der Bereitstellung eines grünen Ortes, sondern in der Ermöglichung gemeinsamer Praxis: Menschen können tätig werden, soziale Beziehungen aufbauen, Verantwortung übernehmen und sich als wirksam erleben. Inklusion erscheint damit nicht als Eigenschaft des Gartens selbst, sondern als fortlaufender Gestaltungsprozess, der die Perspektiven und Fähigkeiten der Nutzer:innen ernst nimmt.
Ausblickend bleibt zu fragen, wie inklusive Gemeinschaftsgärten langfristig so gestaltet und abgesichert werden können, dass sie nicht nur projektförmig bestehen, sondern dauerhaft als Teil inklusiver Quartiersentwicklung wirksam werden. Forschungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der langfristigen Wirkungen solcher Gartenprojekte auf soziale Netzwerke, Teilhabemöglichkeiten und subjektive Lebensqualität der Nutzer:innen.
6. Literatur
Adam, B. (2021): Gärtnern in der Stadt. Stadtforschung und Statistik: Zeitschrift des Verbandes Deutscher Städtestatistiker, 34(2), S. 33–43. https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-75076-7 Zugriff 04.04.2026.
anstiftung (o.J.): Die urbanen Gemeinschaftsgärten in Deutschland. https://urbane-gaerten.de/urbane-gaerten/gaerten-im-ueberblick Zugriff 04.04.2026.
Baier, A./Müller, C./Werner, K. (2024): Unterwegs in die Stadt der Zukunft: Urbane Ga?rten als Orte der Transformation. Bielefeld: transcript Verlag.
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigung. Berlin: BMAS. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a125-21-teilhabebe-richt.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Zugriff 07.04.2026.
BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2015b): Gemeinschaftsgärten im Quartier. Berlin: BMUB. www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2015/ON122015.html Zugriff 07.04.2026.
BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2017): Weißbuch Stadtgrün. Grün in der Stadt – für eine lebenswerte Stadt. Berlin: BMUB. https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/woh-nen/weissbuch-stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Zugriff 07.04.2026.
BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2024): Stadtnatur in Parks und Quartieren, Berlin. https://www.bundesumweltministerium.de/stadtnatur/stadtnatur-in-parks-und-quartieren Zugriff 19.04.2026.
Comparative Research Network (2022): Inclusive approaches to Community Gardening & green learning spaces. Berlin: Comparative Research Network e. V. Berlin.
DESTATIS Statistisches Bundesamt (2023): Qualitätsbericht, Statistik der schwerbehinderten Menschen 2023. https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Gesundheit/schwerbehinderte.pdf?__blob=publicationFile&v=11 Zugriff 04.04.2026.
DESTATIS Statistisches Bundesamt (2024): Großstadtregionen im Wandel. https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Aspekte/demografie-grossstadtregionen.html Zugriff 04.04.2026.
Domaß, P. (2025): Beete statt Barrieren! Urbane Gemeinschaftsgärten als inklusive Räume für Menschen mit und ohne Behinderung (Bachelorarbeit). https://opus4.kobv.de/opus4-hs-duesseldorf/frontdoor/index/index/year/2025/docId/5727 Zugriff 04.04.2026.
von der Haide, E. (2022): Über die Keimzelle, während es regnet. In: Haarmann, A./Lemke H. (Hrsg.): Keimzelle. Transformative Praxen einer anderen Stadtgesellschaft. Theoretische und künstlerische Zugänge (S. 51–58), Bielefeld: transcript.
Hammes, E./Cantauw, C. (2016): Mehr als Gärtnern. Gemeinschaftsgärten in Westfalen, Münster, New York: Waxmann.
Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft (2022). Abschlussbericht Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Bonn: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-598-abschlussbericht-repraesentativbefragung-teilhabe.html Zugriff 07.04.2026.
ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2020). Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen 2020. Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Düsseldorf: Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/teilhabebericht_2020_nrw_barrierfrei.pdf&ved=2ahUKEwil2IOksNqTAxVGQvEDHaQzOV4QFnoECCAQAQ&usg=AOvVaw1aR52wGUaBwveY-8YeB0ub Zugriff 07.04.2026.
Madlener, N. (2009): Grüne Lernorte. Gemeinschaftsgärten in Berlin. Würzburg: Ergon.
Mayerle, M./Freese, B. (2025): Potenziale von Digitalisierung für das Leben im Quartier. In: Kahle, U./Schädler, J. (Hrsg.): Digitale Teilhabe und personenzentrierte Technologien im Kontext von Menschen mit Behinderungen, (S. 157–171). Marburg: Lebenshilfe Verlag der Bundesvereinigung.
Meyer-Renschhausen, E. (2012): Von Pflanzenkolonien zum nomadisierenden Junggemüse. Zur Geschichte des Community Gardening in Berlin. In Müller, C. (Hrsg.): Urban Gardening. Über die Rückkehr der Ga?rten in die Stadt, (S. 319–332, 5. Aufl.). München: oekom.
Müller, C. (2002): Wurzeln schlagen in der Fremde. Die Internationalen Ga?rten und ihre Bedeutung fu?r Integrationsprozesse, München: oekom.
Müller, C. (2012): Urban Gardening. Grüne Signaturen neuer urbaner Zivilisation. In: Müller, C. (Hrsg.): Urban Gardening. Über die Rückkehr der Gärten in die Stadt (5. Aufl., S. 22–53). München: oekom.
Rosol, M. (2006): Gemeinschaftsga?rten in Berlin. Eine qualitative Untersuchung zu Potenzialen und Risiken bürgerschaftlichen Engagements im Gru?nfla?chenbereich vor dem Hintergrund des Wandels von Staat und Planung. Berlin: Mensch und Buch.
Schubert, K./Klein, M. (2021): Das Politiklexikon. (7., aktual. & erw. Aufl.). Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Schuppener, S./Schlichting H./Goldbach, A./Hauser, M. (2021): Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung. Stuttgart: Kohlhammer.
Seifert, M. (2010): Kundenstudie – Bedarf an Dienstleistungen zur Unterstützung des Wohnens von Menschen mit Behinderung, Berlin.
van Rießen, A./Freese, B. (2021): ‘Corona-Krise ist hammerhart’. Alltägliche Einschränkungen, Chancen und Verluste für Menschen mit Behinderungen. In: Aghamiri, K./Streck, R./van Rießen, A. (Hrsg.): Alltag und Soziale Arbeit in der Corona-Pandemie. Einblicke in die Perspektive der Adressat*innen. Opladen: Barbara Budrich.
Werner, K. (2012): Eigensinnige Beheimatungen. Gemeinschaftsgärten als Orte des Widerstands gegen die neoliberale Ordnung. In: Müller, C. (Hrsg.): Urban Gardening. Über die Rückkehr der Ga?rten in die Stadt (5. Aufl., S. 54–76). München: oekom.
wirmachenmit (o.J.): “Gemeinsam Wachsen!”. https://wirmachenmit.net/gemeinsam-wachsen/ Zugriff 19.04.2026.
Zitiervorschlag
Freese, Benjamin und Paula Domaß (2026): Potenziale von urbanen Gemeinschaftsgärten für inklusive städtische Quartiere. In: sozialraum.de (17) Ausgabe 1/2026. URL: https://www.sozialraum.de/potenziale-von-urbanen-gemeinschaftsgaerten-fuer-inklusive-staedtische-quartiere.php, Datum des Zugriffs: 03.06.2026




