Sozialräume gliedern
Zur Bildung von Sozialräumen im Programm Quartiersentwicklung Bocholt
Richard Förg
1. Sozialplanung und Quartiersentwicklung in Bocholt
Das Programm „Quartiersentwicklung Bocholt“ startete im Jahr 2019 mit der Schaffung und Besetzung der Stabsstelle „Strategische Sozialraumplanung“ im Fachbereich Soziales bzw. Sozialamt. Für die Aufgabenstellung einer räumlichen Analyse der sozialen Situation in Bocholt mussten von dieser Stabsstelle in 2020 die Sozialräume neu definiert werden, sie bildeten die Grundlage der in 2021 erfolgten Sozialraumanalyse. In der Folge wurde auf Basis dieser räumlichen Grenzziehung ein inhaltliches Gesamtkonzept zu Quartiersarbeit und Verwaltungszusammenarbeit entwickelt, das bis 2028 in sieben Sozialräumen mit negativem Sozialindex von sozialen Trägern umgesetzt wird.
In Bocholt galt für die neu zu definierenden Sozialräume in besonderer Weise, dass die Grenzen nachvollziehbar sein mussten, da schon beim Start der Sozialraum-planung in 2019 die Absicht bestand – und auch die Ressourcen bereitstanden –, Soziale Arbeit mit räumlichem Bezug bzw. Quartiersarbeit zu leisten. Durch diese Absicht bzw. Zielstellung war es von besonderer Bedeutung, bei der Analyse die soziale Lage der Bevölkerung, deren Identität(en) und Zusammengehörigkeitsgefühl in bestimmten Gebieten Rücksicht zu nehmen – auch ein sehr kleinteiliger Flickenteppich aus differenzierten sozialen Lagen sollte vermieden werden. Mit der Verbindung von Analyse- und Handlungsabsicht galt es umso mehr, dass die räumlichen Zuschnitte von der Bevölkerung und auch der Politik akzeptiert werden mussten, denn für ein Gebiet, dass nur auf dem Reißbrett entworfen worden wäre und keine lebensweltliche Entsprechung hätte, wäre es deutlich schwieriger, Bewohner:innen für Mitarbeit zu begeistern und die Politik dafür, Mittel freizugeben.
2. Zur Notwendigkeit der Bildung neuer Sozialräume bzw. eines neuen räumlichen Bezugsrahmens
2.1 Vorliegende räumliche Bezugssysteme und ihre „Unverwendbarkeit“
Zum Start der Sozialplanung stellte sich selbstverständlich die Frage, welche Raumzuschnitte in Bocholt bereits existierten, denn natürlich wäre es am praktikabelsten, sich den Aufwand für eine neue räumliche Grenzziehung zu sparen.
Nach der Recherche zu den im Jahr 2019 vorhandenen räumlichen Zuschnitten konnten folgende Arten von räumlichen Zuschnitten unterschieden werden:
- Fachlich „eindimensional“ zugeschnittene Räume
- Sozialraumeinteilung im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung
- Statistische Bezirke
Zu a): Fachlich „eindimensional“ zugeschnittene Räume
Die Recherche zeigte, dass es in einer mittelgroßen, kreisangehörigen Stadt wie Bocholt (ca. 75.000 Einwohner:innen) eher ungewöhnlich ist, dass der Sozialraum als Ganzheit zum Ausgangspunkt für die Betrachtung unterschiedlicher Daten genommen wird. Ein kleinräumiger Blick rührte stets von einer speziellen Sach- bzw. Fachlogik her, meist ging und geht es um die Verteilung oder das Einzugsgebiet genau einer fachlichen Ressource (wie z. B. Bezirksverwaltungsaufgaben, Schulgebäude, Müllfahrzeug, Wahlbüro o. ä.). Dementsprechend entstehen aus dieser Logik räumliche Zuschnitte wie Schulsprengel, Müllbezirke, Wahlbezirke o. ä.
Diese räumlich „eindimensionalen“ Einheiten stellen jedoch keine Grenzen im Sinne eines Sozialraums dar. Ein Sozialraum wirkt sich in verschiedenartiger Weise auf die Bewohner:innen aus – sei es, weil er zum Beispiel nicht oder schlecht passierbare Grenzen schafft oder weil er seit jeher besteht und identitätsstiftend wirkt.
Zu b) Sozialraumeinteilung im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung
In Bocholt existierte bereits vor 2018 eine Einteilung nach Sozialräumen, sie diente jedoch ausschließlich der Berechnung der Kita-Bedarfsplanung. Die Grenzen waren fast identisch zu den vormaligen Schulsprengeln, die sich stark an die vorhandenen Gemarkungen und damit an alte Gemeindegrenzen ausrichteten. Alte Gemeindegrenzen eignen sich in vielen Fällen jedoch nicht als sozialräumliche Grenzen, da sie durch die städtebauliche Entwicklung überholt sind (siehe Punkt 2.2).
Abbildung 1: Sozialräume vor 2019 (Quelle: eigene Darstellung)
Bei der Betrachtung der Sozialräume wurde schnell klar, dass die Verläufe nicht brauch-bar waren, da sich Räume z. B. über den Autobahnzubringer oder eine Bundes-straße spannten und von diesen geteilt wurden. Auch die Grenze der Innenstadt, die in Bocholt durch einen 4-spurigen Ring umfasst wird, verläuft falsch, nämlich entlang des Flussverlaufs der Aa und weit in das nördliche Stadtgebiet.
Zu c) Statistische Bezirke
Das von Seiten der Stadtentwicklung definierte kleinräumige System der statistischen Bezirke wurde in den 60er Jahren entwickelt. Auf der Ebene der statistischen Bezirke wurden und werden in erster Linie Bevölkerungszahlen abgebildet, hinzu kommen auch Zahlen zum Familienstand oder zur Religionszugehörigkeit.
Abbildung 2: Statische Bezirke Bocholt (Quelle: Stadt Bocholt)
Auch hier stellte sich die o. g. Problematik, dass einige Grenzen der statistischen Bezirke aus sozialräumlicher Sicht nicht mehr verwendbar sind, weil z. B. neue Straßen geschaffen wurden, die vormals einheitliche Wohngebiete mittlerweile durchschneiden. Ferner zeigte sich in einigen Fällen, dass bei der Grenzziehung der sta-
Grenzziehung der statistischen Bezirke eine sozialräumliche Identität – im Sinne einer Orientierung an die Lebenswelt der Bewohner:innen – keine relevante Rolle gespielt hat, sondern andere Aspekte eine Rolle gespielt haben müssen (z. B. Bevölkerungszahl) – anders ist etwa nicht zu erklären, weshalb ein Straßenblock außerhalb des zweispurigen Innenstadtrings zur Innenstadt „zugeschlagen wurde“, obwohl eben dieser Ring die für alle Bocholter:innen selbstverständliche Innenstadtgrenze darstellt. Auch andere, in der Bevölkerung bekannte Räume bzw. Viertel wurden in der Unterteilung der statistischen Bezirke nicht adäquat abgebildet, bzw. konkret, die Grenzstraßen stimmen nicht mit der „lebensweltlichen Praxis“ überein. Für die Bewohner:innen des Hochfelds bspw. ist völlig klar, dass die Uhlandstraße die westliche Grenze des Viertels ist und keine andere.
Beim Übereinanderlegen der o.g. räumlichen Zuschnitte offenbarte sich ein regelrechtes Wirrwarr an Räumen und Grenzen (siehe Abbildung 3). Für die verantwortliche Stabsstelle „Strategische Sozialraumplanung“ bedeutete dies, dass kein räumliches Gliederungssystem existierte, das als adäquate sozialräumliche Analyseebene verwendet werden konnte.
Abbildung 3: Grenzen von stat. Bezirken und Sozialräumen 2019 (Quelle: eigene Darstellung)
2.2 Zur Bedeutung der kommunalen Neugliederung von 1975
Die Stadt Bocholt wurde 1975 im Zuge der kommunalen Neugliederung um folgende „kleinere“ Gemeinden erweitert: Biemenhorst, Mussum, Liedern, Lowick, Holtwick, Suderwick, Hemden, Spork, Barlo, Stenern. Diese Gebiete gehörten zum Amt Liedern-Werth, dessen Zentrum, der Ort Werth, im Jahr 1974 selbst nur ca. 1.200 Einwohner:innen zählte. Das Amt Liedern-Werth hatte seinen Sitz dabei sogar in der Stadt Bocholt.
Die eingemeindeten Orte bzw. Siedlungsstrukturen hatten seit jeher einen engen Bezug zu Bocholt und waren quasi immer schon dem Bocholter Einzugsgebiet zuzurechnen. Fünf dieser Orte bzw. Siedlungen – Biemenhorst, Mussum, Lowick, Holtwick und Stenern – lagen unmittelbar an der Stadtgrenze zu Bocholt (siehe Abbildung 4). Noch kurz vor der Jahrhundertwende waren es im Wesentlichen landwirtschaftlich geprägte, kleinere Hofschaften; sie wuchsen in der Folgezeit und dann vor allem in den Nachkriegsjahren auf maximal bis zu ca. 2.000 Einwohner:innen an. Ein wichtiger Grund für das Wachstum war die Nähe zur Stadt Bocholt: viele der Bewohner:innen arbeiteten in Bocholt und schätzten die Nähe zu Einkaufs- und Bildungsstrukturen.
In den genannten Orten bildete sich natürlich eine eigene Identität aus, man verstand sich als Biemenhorster:in, Mussumer:in etc. Dieses Zugehörigkeitsgefühl ist auch heute noch präsent und es zeigt sich vor allem auch in Strukturen wie jeweils eigenen Sport-, Schützen- oder Heimatvereinen.
Abbildung 4: Lage der Eingemeindungen um die alte Stadtgrenze bis 1975; Mitte des Stadtkreis Bocholt: ungefähre Lage und Größe des Stadtgebietes um 1900 (Quelle: Stadt Bocholt)
Mittlerweile stellen das alte Stadtgebiet und die 1975 hinzugekommen Gebiete einen Verflechtungsraum dar (siehe Abbildung 5). Im Verlauf dieser Verflechtung verschwammen die vormaligen Gemarkungsgrenzen und der dort wohnenden Bevölkerung sind die alten Grenzen zum Teil nicht mehr bekannt. Dennoch ist in diesen Gebieten noch ein Selbstverständnis der alten Gemeindezugehörigkeit übriggeblieben und weiter präsent.
Für die Grenzziehung der neu zu entwickelnden Sozialräume spielten die vormals eigenständigen Gebiete jedoch eine wichtige Rolle.
Abbildung 5: Städtisches Verflechtungsgebiet im Jahr 2025; rote Pfeile zeigen auf die vormals eigenständigen Orte bzw. die Eingemeindungen (Quelle: eigene Darstellung)
3. Zur Systematik und Gestaltung der neu gestalteten Sozialräume
Da, wie oben geschildert, keine brauchbare oder schnell anpassbare räumliche Gliederung vorlag, war es unumgänglich, eine neue sozialräumliche Grenzziehung vorzunehmen.
Eine wichtige Rahmenbedingung wurde quasi von Seiten der Bundesagentur für Arbeit vorgegeben, denn diese legt als kleinste Ebene für die Auswertung von Arbeitslosengeld I-Bezug eine Mindestgrenze von 1.000 Einwohner:innen fest. Da dieser Indikator von Seiten der Stabsstelle als unverzichtbar eingeschätzt wurde und gleichzeitig die Grenze von 1.000 Einwohner:innen als sinnvolle statistische Mindestgröße gut kommunizierbar war, wurde festgelegt, dass dieser Wert in keinem der neu zu bildenden Sozialräume unterschritten werden sollte.
Von der Stabsstelle „Strategische Sozialraumplanung“ aus wurden dann die folgenden Kriterien für das Ziehen der sozialräumlichen Grenzen entwickelt und festgelegt:
- Städtebaulich / geographisch: Siedlungsalter, -struktur, natürliche oder gebaute Grenzen
- Sozio-kulturell (Zugehörigkeitsgefühl, Traditionen)
- Sozio-ökonomisch (SGB II-Anteil [1], sozioökonomische Milieus)
Das Kriterium „städtebaulich/geografisch“ wurde im Wesentlichen über eine ausgiebige Befahrung mit dem Fahrrad angewendet. Dabei wurden bauliche Grenzen und die Siedlungscharakteristika nahezu im gesamten Stadtgebiet in Augenschein genommen. Zusätzlich konnten hierbei auch Rückschlüsse auf die sozialen Schichten und sozioökonomischen Milieus gezogen werden und somit auf das Kriterium „sozio-ökonomisch“.
Beim Kriterium „sozio-kulturell“ spielte neben der Recherche zu Bocholter Vereinsstrukturen – und der Frage, wo sich Vereine befinden, wie diese heißen und inwiefern sie ein spezielles Einzugsgebiet definieren oder haben – eine stichpunktartige Befragung von Bewohner:innen eine Rolle. Dabei wurden während der Befahrung mit dem Fahrrad Anwohner:innen darauf angesprochen, wie sie ihr eigenes Wohngebiet bezeichnen und wo sie die Grenzen des Gebiets/Viertels verorten.
Für das Kriterium „sozio-ökonomisch“ war die Möglichkeit des Zurückgreifens auf SGB II-Daten entscheidend, diese Daten konnten vorab sogar auf Blockebene ausgewertet werden und lagen vor. Die Auswertung bzw. die entsprechende Karte der SGB II-Verteilung [2] auf Blockebene zeigte deutlich, wo sich sozio-ökonomische Lagen unterscheiden. So wurde die Grenze des Sozialraums Bocholt-Nord, eines privilegierten Viertels auch vor dem Hintergrund gezogen, dass diese Besonderheit nicht durch die Hinzuziehung von weniger bzw. sozial unterprivilegierten Wohngebieten nivelliert wird.
Für die Entscheidung, wie die Grenzverläufe tatsächlich gezeichnet wurden, spielten des Weiteren noch folgende Prinzipien eine Rolle:
- Bei der Grenzziehung der Sozialräume sollten Flurstücke und Baublöcke bzw. die Baublockgrenzen berücksichtigt werden, d. h. durch die neue Grenzziehung sollten diese nicht durchschnitten werden
- Nach Möglichkeit sollten vorhandene Grenzziehungen aus der alten Sozialraumsystematik und insbesondere der statistischen Bezirke übernommen werden.
Mit dieser Herangehensweise ergaben sich 17 Sozialräume (siehe Abbildung 6).
Abbildung 6: Sozialräume ab 2019 (Quelle: eigene Darstellung)
Die Sozialräume kennzeichnet vor allem:
- In der Bevölkerung allseits bekannte Gebieten und deren Grenzen wurden als solche übernommen, so etwa bei den Gebieten Innenstadt, Hochfeld, Fildeken-Rosenberg
- Gemarkungsgrenzen wurden nicht berücksichtigt, wenn sie in der Bebauung keine Rolle mehr spielen und die Zugehörigkeit zu einem Ortsteil nur noch wenigen Bewohnern bekannt ist.
- Die Bundesstraße und der Autobahnzubringer, die das Stadtgebiet in Ost-West- sowie Nord-Süd-Richtung durchschneiden, sind (neue) Grenzen von Sozialräumen.
- Die Bevölkerungszahlen der Sozialräume reichen von knapp über 1.000 bis hin zu annähernd 8.000 Einwohner:innen.
Der neue Zuschnitt der Sozialräume stieß bislang in keinem Gremium und keiner öffentlichen Veranstaltung auf Kritik oder Unverständnis. Von Seiten der Stabsstelle „Strategische Sozialraumplanung“ wird bei Veranstaltungen zum Teil auch darauf hingewiesen, dass die Grenzen zwar bestimmten Kriterien folgen, aber prinzipiell auch anders aussehen könnten, je nach Gewichtung der Kriterien.
4. Sichtbarkeit sozialer Unterschiede im neuen räumlichen Zuschnitt
In der Eigenwahrnehmung von Öffentlichkeit und Politik ist Bocholt eine gut situierte Stadt, die im Vergleich zu anderen Städten, vor allem den nahegelegen Ruhrgebietsstädten, gut bis sehr gut dasteht. In der Tat offenbart die SGB II-Quote [3] von ca. 6,5 bis 7 % eine überdurchschnittlich gute soziale Lage sowohl im NRW- als auch im bundesweiten Vergleich.
Die Anwendung der Analyseebene Sozialräume auf Sozialindikatoren wie SGB II-Quote, SGB XII-Quote [4], Alleinerziehenden-Quote zeigte, dass in Bocholt jedoch durchaus starke Unterschiede in der sozialen Lage der Bevölkerung vorliegen. Die Werte in den Außengebieten und im Bocholter Norden liegen um ein Vielfaches niedriger als in Gebieten des (alten) Stadtkerns (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7: SGB II-Quote nach Sozialräumen (Quelle: Stadt Bocholt)
In politischen Gremien oder öffentlichen Veranstaltungen wurden und werden ausschließlich die Ergebnisse der Sozialraumanalyse vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Auch der in 2024 entwickelte Sozialindex aus fünf Indikatoren (SGB II-Quote, Sozialgeldquote, SGB XII-Quote, Anteil der Bevölkerung mit nicht-deutschem Pass, Alleinerziehenden-Quote) wird nur für die Sozialraumebene berechnet.
Die Festlegung auf die „kleinste Auswertungseinheit Sozialraum“ und damit auf eine Gebietsgröße, in der sich abzeichnete, dass Extremwerte bestimmter Gebiete immer noch nivelliert werden, sollte und soll Stigmatisierung von Wohngebieten verhindern. Ferner soll im Hinblick auf die öffentliche Resonanz auch verhindert werden, dass die Ergebnisse der Sozialraumanalyse von Seiten der Presse skandalisiert werden und in der Öffentlichkeit eine ausschließlich negativ aufgeladene Diskussion stattfindet, die für die Quartiersarbeit und ihr Ziel, sich an alle Bewohner:innen zu richten, eher schädlich wäre.
Eine räumlich tiefergreifende Analyse, wie sie in vielen Großstädten seit Jahren durchgeführt und veröffentlicht wird (z. B. Gelsenkirchen, Aachen u. v. a.) war die Stadt Bocholt allein schon deshalb erforderlich, da die o. g. Notwendigkeit einer Sozialraum-Mindestgröße von 1.000 Einwohner:innen dazu geführt hat, dass Orte bzw. Siedlungsstrukturen im Außenbereich zusammengeführt werden mussten und nicht spezifisch ausgewertet werden konnten (z. B. die Orte Liedern, Spork oder Hemden).
Eine differenzierte Darstellung von Sozialindikatoren wie SGB II-Quote oder SGB XII-Quote auf kleineren Einheiten, wie etwa Quartieren, Blöcken oder Blockseiten, ist aber geboten, da sie die soziale Lage realistischer abbildet und auch bessere Ansätze für Handlungserfordernisse geben kann.
Die 17 Sozialräume wurden daher nach den gleichen Kriterien des Zuschnitts (siehe oben) in 51 Quartiere unterteilt. Die Quartiere bauen wie die Sozialräume auf den Baublöcken auf.
Diese kleinere Analyseeinheit „Quartier“ zeigt die Unterschiede in der sozialen Situation Bocholts nochmals differenzierter und eindringlicher auf. So beträgt innerhalb des Sozialraums Ost die SGB II-Quote im Quartier Stadtwald lediglich 2,1 %, während sie sich im benachbarten Friedhofsviertel auf 17,9 % beläuft. In vielen anderen Sozialräumen des Stadtkerns offenbarten sich auf Quartiersebene ebenfalls deutliche Unterschiede (siehe Abbildung 8).
Abbildung 8: SGB II-Quote nach Sozialquartieren (Quelle: Stadt Bocholt)
In Fachgremien bzw. im fachlichen Austausch werden neben den sozialräumlichen Ergebnissen auch die Ergebnisse auf Quartiersebene vorgestellt und diskutiert. Darüberhinausgehend im Übrigen auch die Ergebnisse auf der Blockebene – da der Zuschnitt der Baublöcke aber nicht der Stabsstelle Sozialplanung unterliegt und anderweitig festgelegt wird, wird in diesem Text hierauf nicht näher eingegangen.
5. Zusammenfassung und Fazit
Das oben dargestellte Vorgehen des Zuschnitts von städtischen Räumen demonstriert nach Auffassung des Verfassers, dass eine Grenzziehung von Seiten der Sozialplaner:innen „auf eigene Faust“ anhand unterschiedlicher Kriterien möglich ist. Die genannten Kriterien könnten auch in anderen kleinen oder mittelgroßen Städten angewendet werden, wobei stets klar ist bzw. klar sein muss, dass die Grenzziehung dabei nur bestmöglich geschehen kann und es meist keine optimalen, alternativlose Grenzen gibt – mit anderen Worten könnten die Grenzen an manchen Stellen eben auch ein wenig anders verlaufen. Denn bei der Anwendung der Kriterien ergeben sich eben keine Punktwerte, die nur eine einzige rationale Grenzziehung erlauben, der letztendliche Verlauf der Grenzen erfordert immer auch eine fachliche und qualitative Einschätzung, für die die dargestellten Kriterien eine Basis sind.
Die Unterteilung in Sozialräume und später Sozialquartiere vermochte es, die Unterschiede der sozialen Lage in den unterschiedlichen Räumen Bocholts darzustellen und ein Handlungsgebot aufzuzeigen. Die Ergebnisse der Sozialraumanalyse führten dann schließlich dazu, dass im Jahr 2022 Quartiersarbeit in ausgewählten Gebieten mit negativem Sozialindex installiert wurde. Mittlerweile ist Quartiersarbeit außer dem Gebiet „Giethorst/Nordost“ in allen Gebieten mit negativem Sozialindex installiert, in insgesamt sieben Gebieten.
Die Sozialräume Bocholts stellen dabei „dorfähnliche“ Verhältnisse dar, d.h. ihre Einwohnerzahl ist mit ca. 3.000 bis knapp 8.000 Einwohner:innen überschaubar, ebenso die Anzahl ihrer Institutionen und Organisationen. In diesen Räumen wird eine Quartiersarbeit ermöglicht,
- in der die Ansprechpartner:innen fast allen Bewohner:innen bekannt sein können,
- in der Soziale bzw. sozialpädagogische Arbeit auch auf individueller Ebene möglich ist,
- welche die Bevölkerung gut animieren kann, sich für das jeweilige eigene Viertel oder Quartier einzubringen.
Diese überschaubare Größe der Gebiete ergab sich in Bocholt im Zuge der Anwendung der Kriterien recht selbstverständlich und sehr „organisch“ allein schon durch die Größe der Gesamtstadt bedingt. Bei deutlich größeren Bevölkerungszahlen verliefe dieser Prozess wohl weit weniger organisch, so dass zu überlegen wäre, ob in diesen Fällen bei einer Grenzziehung auch ein Kriterium „Maximalgröße“ anzusetzen wäre – welche aus Sicht des Verfassers dann bei etwa 10.000 bis 15.000 Einwohnern liegen sollte.
Fußnoten
[1] Hier ist der Anteil der Bevölkerung mit Bezug von Hilfen nach SGB II gemeint. Der Begriff wird hier so übernommen, wie er in der Verwaltungspraxis vor Ort üblich ist.
[2] Hier ist der Anteil der Bevölkerung mit Bezug von Hilfen nach SGB II gemeint. Der Begriff wird hier so übernommen, wie er in der Verwaltungspraxis vor Ort üblich ist.
[3] Hier ist der Anteil der Bevölkerung mit Bezug von Hilfen nach SGB II gemeint. Der Begriff wird hier so übernommen, wie er in der Verwaltungspraxis vor Ort üblich ist.
[4] Hier ist der Anteil der Bevölkerung mit Bezug von Hilfen nach SGB VII gemeint. Der Begriff wird hier so übernommen, wie er in der Verwaltungspraxis vor Ort üblich ist.
Zitiervorschlag
Förg, Richard (2026): Sozialräume gliedern. In: sozialraum.de (17) Ausgabe 1/2026. URL: https://www.sozialraum.de/sozialraeume-gliedern.php, Datum des Zugriffs: 03.06.2026








