Offene Kinder- und Jugendarbeit und Schule in NRW – Ergebnisse einer erneuten Bestandsaufnahme

Maria Icking, Ulrich Deinet

1. Einleitung

2008 haben wir das erstmals die Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit (im Folgenden: OKJA) und Schule in NRW untersucht (vgl. Deinet et al. 2010). Nach zehn Jahren können wir erneut eine Bestandsaufnahme zu diesem Thema auf der Basis einer Einrichtungsbefragung vorlegen, die wiederum möglich war durch die Finanzierung durch das Jugendministerium NRW.

Der Hintergrund für die Notwendigkeit einer erneuten Untersuchung dieses Themenbereichs sind deutliche Entwicklungen und Veränderungen in den beteiligten Institutionen Schule und Jugendhilfe sowie in den konkreten Kooperationsfeldern der OKJA mit Schule. Zu nennen sind dabei besonders der Ausbau der Ganztagsschule, sowohl im Primarbereich als auch der Sekundarstufe, sodass die meisten Kinder- und Jugendeinrichtungen es heute mit Ganztagsschulen in ihren Einzugsbereichen zu tun haben. Dazu kommt der starke Ausbau der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren; auch hier stellt sich die Frage, ob und wie sich diese Entwicklung auf die Kooperation von OKJA und Schule auswirkt.

Die aktuelle Studie knüpft einerseits an die Vorgängerstudie an: Es geht auch hier wieder um den Umfang und die Formate der Kooperation, die inhaltlichen Schwerpunkte, den Stellenwert der Kooperation in den Einrichtungen und die Perspektiven für die Arbeit. Andererseits wurden vor dem Hintergrund der mittlerweile fortgeschrittenen Empirie zum Thema und die Diskussion dieser Ergebnisse in der Fachwelt die Fragestellungen erweitert. So geht es sowohl um die Kooperation zwischen OKJA in den verschiedenen Formen der Ganztagsschule als auch um die Kooperationsformen außerhalb des Ganztags und um Angebote der OKJA, die nicht im Rahmen einer institutionellen Kooperation mit Schule stattfinden, aber schulische Themen und Probleme von Kindern und Jugendlichen aufnehmen.

Auch die Befragungstechnik wurde weiterentwickelt. Gegenüber dem klassischen Fragebogen aus der Untersuchung im Jahr 2008 konnte jetzt eine Onlinebefragung durchgeführt werden, die differenziertere Möglichkeiten einer Befragung bietet, z. B. in Hinblick auf die Fragen nach der Kooperation von Einrichtungen mit einzelnen Schulen. Die Befragung und die Auswertung konnten vor der Corona-Krise abgeschlossen werden, allerdings war es nur noch begrenzt möglich, die im Studiendesign vorgesehenen Veranstaltungen zur kommunikativen Validierung der Ergebnisse mit Vertreter*innen des Feldes durchzuführen.

Wie schon bei der Vorgängerstudie sind auch in der vorliegenden Studie die Daten nicht repräsentativ für die OKJA in NRW. Vor allem ist es nicht möglich, Aussagen zu treffen über den Umfang der Einrichtungen, die mit Schule kooperieren. Dazu können aber Ergebnisse z. B. aus den DJI-Jugendzentrumserhebungen herangezogen werden, die mehr oder weniger auch für NRW gelten dürften. So konnte bundesweit ermittelt werden, dass der Anteil der Einrichtungen, die mit Schule zusammenarbeiten 2018 bei 32 % lag (Peucker et al. o. J., 10). Darunter fallen vor allem Angebote im Zusammenhang mit der Nachmittagsbetreuung an Ganztagsschulen. Erstaunlich ist, dass dieser Anteil gegenüber 2011 (28 %, Seckinger et al. 2016, 118) nur geringfügig gestiegen ist, obwohl in diesem Zeitraum der Ausbau der Ganztagsschulen weiter vorangeschritten ist.

Im Kapitel 2 werden zuerst Fragestellung und methodisches Vorgehen dargestellt. Kapitel 3 und 4 beinhalten die zentralen Untersuchungsergebnisse, in Kapitel 5 werden diese zusammengefasst.

2. Fragestellung und methodisches Vorgehen

Ziel der Studie ist eine Bestandsaufnahme zur Kooperation der OKJA mit Schule aus der Sicht der Einrichtungen in NRW. Ein weiterer Gegenstand der Untersuchung sind die schulbezogenen Angebote der OKJA, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit einer Kooperationsschule stehen, aber ein wichtiger Bestandteil der Arbeit vieler Einrichtungen der OKJA sind. Ziel ist es, zu diesem Bereich hier erstmals systematisches Wissen über Umfang, Formen und Inhalte zu gewinnen.

Bei den Kooperationen im Ganztag war die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen des Ganztags in NRW zu berücksichtigen. So sind die Grundschulen mittlerweile fast flächendeckend Ganztagsschulen, aber in der Regel Offene Ganztagsschulen (OGS), bei denen ein eigenständiger Träger das Betreuungsangebot für einen Teil der Schüler*innen übernimmt. Zudem kann die Grundschule ein reduziertes Betreuungsangebot für alle Kinder anbieten, die nicht die OGS besuchen. Die weiterführenden Schulen sind entweder gebundene Ganztagschulen, die für einen Teil des Betreuungsangebots mit externen Partnern kooperieren oder Halbtagsschulen, von denen ein Teil ein reduziertes Betreuungsangebot als sogenannte pädagogische Übermittagsbetreuung macht, die ebenfalls häufig von Partnern außerhalb der Schule übernommen wird. Es wurde erwartet, dass in allen Formaten die Einrichtungen entsprechende Angebote machen.

Das zweite Themenfeld sind die schulbezogenen Angebote unabhängig von der Kooperation mit konkreten Schulen. Die Fragen hier beziehen sich auf Angebote der Übermittagsbetreuung, schulunterstützende Angebote wie z. B. Nachhilfe und zusätzliche Angebote in den Ferien. Fragen sind unter anderem:

Die Untersuchung basiert auf einer online-gestützten Befragung von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in NRW. Die Befragung bezieht sich auf das Schuljahr 2018/19. Die Einrichtungen wurden über ein zweistufiges Verfahren erreicht. Über die beiden Landesjugendämter wurde die kommunale Jugendpflege/Jugendförderung über das Vorhaben informiert und gleichzeitig gebeten, eine beigefügte E-Mail mit dem Link zu Befragung und weiteren Informationen an die Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten.

Zum Zweck der kommunikativen Validierung wurden die Ergebnisse der Befragung in einem Workshop mit Fachkräften der OKJA diskutiert und aufgezeichnet. Weitere geplante Diskussionen vor allem mit Vertreter*innen der Jugendämter entfielen im Zuge der Corona-Pandemie. Ersatzweise wurde eine Darstellung der Ergebnisse – verbunden mit der Bitte um Kommentierung – an elf interessierte Vertreter*innen der Jugendförderung per E-Mail verschickt. Leider haben nur zwei Vertreter*innen von Jugendämtern aus einem Landkreis und einer kreisfreien Stadt geantwortet. Die jeweiligen Kommentierungen von Fachkräften der OKJA und Jugendförderung sind ihrem Thema entsprechend im Ergebnisteil dieses Berichts eingeflossen.

Insgesamt konnten 242 Einrichtungen in die Auswertung aufgenommen werden. Diese Stichprobe ist unter dem Aspekt der Verteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten in der Tendenz repräsentativ mit einem leichten Übergewicht von Einrichtungen aus kreisfreien Städten.

Gemäß der Strukturdatenerhebung 2017 werden landesweit 71,3 % der Einrichtungen in freier Trägerschaft geführt, 28,7 % haben kommunale Träger. Von den befragten Einrichtungen der vorliegenden Studie sind 34,7 % kommunale Einrichtungen und 65,3 % werden von freien Trägern geführt. In diesem Vergleich sind die freien Träger in der Befragung leicht unterrepräsentiert.

Die Repräsentativität ist unter anderen Kriterien allerdings eingeschränkt. Herangezogen wurde ein Vergleich der Öffnungszeiten und der Personalausstattung. Gemäß der Strukturdatenerhebung haben 22 % der Einrichtungen weniger als 11 Stunden pro Woche geöffnet und nur 4 % mehr als 40 Stunden. Von den befragten Einrichtungen dieser Studie weisen dagegen nur 6 % eine Öffnungszeit unter elf Stunden auf, während 12 % mehr als 40 Stunden geöffnet sind. Die befragten Einrichtungen verfügen unabhängig von Teilzeit oder Vollzeit im Durchschnitt über 2,84 pädagogische Mitarbeiter*innen. Repräsentativ für NRW ist eine Zahl von 1,93 [1]. Somit zeichnet sich deutlich ein Übergewicht größerer Einrichtungen ab.

3. Angebote der Einrichtungen in Kooperation mit Schule

Von den 242 an der Studie beteiligten Einrichtungen konnte zu 185 Einrichtungen die Kooperation mit Schule genauer beschrieben werden. [2]

Zu Beginn der Befragung wurden die Einrichtungen gebeten, ihre Kooperation den folgenden Formaten zuzuordnen. Die Formate einschließlich der Erläuterungen wurden so im Fragebogen dargestellt: [3]

Die Formate nehmen – was den Ganztag angeht – die gängigen Formen in NRW auf. Die beiden ersten Formate beziehen sich auf Grundschulen und den Primarbereich der Förderschulen, die fast ausschließlich Offene Ganztagsschulen sind. Kennzeichen der Offenen Ganztagschule ist, dass nur ein Teil der Schüler*innen an dem Ganztagsangebot teilnimmt. Die wichtige Unterscheidung ist, ob der Kooperationspartner als Träger für das gesamte Betreuungsangebot zuständig ist, oder er in der Regel zeitlich begrenzte Angebote im Rahmen der OGS-Betreuung anbietet. Streng genommen ist hier der OGS-Träger und nicht die Schule der Kooperationspartner.

Die gebundene Ganztagsschule mit verpflichtender Teilnahme aller Schüler*innen ist bei den weiterführenden Schulen zu finden. Die sehr umständliche Formulierung „Kooperation nicht im Ganztag, aber mit einem außerunterrichtlichen Betreuungsangebot“ entspricht dem Schulgesetz NRW. Für den Primarbereich sind damit Angebote der verlässlichen Grundschule gemeint (z. B. „Schule von acht bis eins“), die eine minimale Betreuung für Schüler*innen darstellen, die nicht die OGS-Betreuung wollen oder dort keinen Platz finden. Für die weiterführenden Schulen bezieht sich das Format auf die Halbtagsschule, die aber für Schüler*innen auf freiwilliger Basis ein Angebot der Übermittagsbetreuung anbieten will (vgl. dazu ausführlich den Exkurs: Übermittagsbetreuung im Anhang). Das fünfte Format bezieht sich auf die Kooperation, die nicht im Zusammenhang mit den spezifischen Angeboten einer Ganztagsschule oder einer entsprechenden Betreuung steht. Die Partnerschulen können Halbtags wie Ganztagsschulen sein, die Unterscheidung ist hier allerdings nicht relevant. 

3.1 Ergebnisse zur Kooperation

Abb. 1 zeigt, dass über drei Viertel der Einrichtungen, die mit Schule kooperieren, Angebote außerhalb des Ganztags anbieten (76,2 %). 67 Einrichtungen kooperieren mindestens einmal als Partner im Offenen Ganztag (36,2 %). An dritter Stelle stehen Betreuungsangebote wie die päd. Übermittagsbetreuung (21,1 %) und 7 % der Einrichtungen kooperieren mit Schule im Rahmen des gebundenen Ganztags. Nur sieben Einrichtungen sind im Rahmen der Kooperation Träger einer OGS. Nimmt man alle Einrichtungen zusammen, die im Ganztag tätig sind, sind dies 68,1 %.  

Ein Vergleich mit der Vorgängerstudie zeigt insgesamt ein vergleichbares Bild. 2008 machten rd. 79 % der Einrichtungen ein Angebot außerhalb des Ganztags und rd. 68 % ein Angebot im Rahmen des Ganztags (Deinet et al. 2010, 31).

Abb. 1: Verteilung der Einrichtungen nach Kooperationsformat [4]
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Verteilung der Einrichtungen nach Kooperationsformat

Die geringe Beteiligung als Träger einer OGS dürfte im Zusammenhang stehen mit den vergleichsweisen hohen personellen und administrativen Anforderungen, die mit einer solchen Aufgabe verbunden sind. Nach der BIGA-Studie NRW führt eine fortschreitende Professionalisierung des Arbeitsfelds OGS dazu, dass sich „ressourcenschwächere Träger“ aus der Trägerschaft zurückgezogen haben (vgl. Altermann et al. 2018, 34). In den Kommentierungen dieser Ergebnisse von Einrichtungen und Jugendämter wird bestätigt, dass die Ressourcen vieler Einrichtungen der OKJA nicht den Anforderungen einer solchen Trägerschaft entsprechen. Es wird berichtet, dass sich Einrichtungen aus dem Feld zurückgezogen haben und mittlerweile andere Träger in dieses Feld drängen, die die OGS als Geschäftsfeld entwickelt haben. Zu dieser Beschreibung passt, dass in der Studie zu OKJA und Schule aus dem Jahr 2008 noch 14 von 200 Einrichtungen (7 %) angegeben haben, dass sie als Träger einer OGS tätig sind (Deinet et al. 2010, 33).

Die nächste Darstellung (vgl. Abb. 2) berücksichtigt, dass ein Kooperationsformat auch an mehreren Schulen angeboten werden kann. Weil eine Schule dann mehrmals gezählt werden muss, wenn verschiedene Formate innerhalb dieser Schule angeboten werden, verwenden wir anstelle von ‚Schulen‘ auch den Begriff ‚Kooperationen‘, wenn der Sinnzusammenhang es zulässt. Eine Kooperation umfasst somit immer alle Angebote an einer Schule, beschränkt auf ein Kooperationsformat. So kooperieren 141 Einrichtungen mit 417 Schulen außerhalb des Ganztags, was einer durchschnittlichen Zahl von 2,96 Kooperationen pro Einrichtung in diesem Format entspricht. In den anderen Kooperationsformaten sind die Zahlen geringer. 67 Einrichtungen geben an, mit 144 Schulen als Kooperationspartner innerhalb der Offenen Ganztagsschule zu kooperieren, was einer durchschnittlichen Zahl von 2,15 Kooperationen entspricht. Basierend auf 39 Nennungen wurden 81 Kooperationen innerhalb von Betreuungsangeboten wie die pädagogische Übermittagsbetreuung gezählt. Dabei kommen durchschnittlich 2,08 Kooperationen auf eine Einrichtung in diesem Format. Weitere 13 Einrichtungen gaben an, mit 14 Schulen im gebundenen Ganztag zu kooperieren. Das sind im Durchschnitt 1,08 Kooperationen pro Einrichtung im gebundenen Ganztag. Sieben Einrichtungen gaben an, dass sie in neun Schulen Träger der OGS sind, was einem durchschnittlichen Wert von 1,29 Kooperationen pro Einrichtung entspricht.

Abb. 2: Anzahl der Kooperationen/Schulen nach Kooperationsformat
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Anzahl der Kooperationen/Schulen nach Kooperationsformat

Auch bei dieser Verteilung findet die große Mehrheit, nämlich 62,7 %, aller Kooperationen/Schulen außerhalb des Ganztags statt. Im Rahmen des Ganztags sind es 37,4 %. Es werden also deutlich mehr Schulen über Angebote außerhalb des Ganztags erreicht als im Rahmen des Ganztags.

Bei der ermittelten Anzahl an Schüler*innen, die im Schuljahr 2018/19 regelmäßig an den Kooperationsangeboten der Einrichtungen teilgenommen haben, zeigt sich, dass die genannten 665 Kooperationen in der Summe 35.200 Schüler*innen erreichen. Es zeigt sich hier eine ähnliche Verteilung wie bei den Kooperationen. 66,4 % der Schüler*innen nahmen an Angeboten außerhalb des Ganztags teil, 33,6 % im Rahmen des Ganztags.

Dabei ist die durchschnittliche Schülerzahl bei Angeboten im Rahmen einer OGS Trägerschaft am höchsten: Im Durchschnitt sind es 88 Schüler*innen, die pro Schule erreicht werden. Bei einem Angebot in Kooperation mit einer Schule im gebundenen Ganztag ist die Schülerzahl im Vergleich zu den anderen Kooperationsformaten am geringsten: Im Durchschnitt nehmen 22 Schüler*innen regelmäßig daran teil.

Die Schule als Ort, an dem die Angebote durchgeführt werden, spielt im Vergleich zur Einrichtung eine eher untergeordnete Rolle (vgl. Abb. 3). In jedem Kooperationsformat ist die Einrichtung mehrheitlich der Ort der Umsetzung der Kooperationsangebote. Am stärksten zeigt sich dies in Betreuungsangeboten wie der pädagogischen Übermittagsbetreuung (81,0 %), bei Angeboten, die von Einrichtungen als Kooperationspartner im Offenen Ganztag durchgeführt werden (78,9%) und bei Kooperationen außerhalb des Ganztags (77,2 %). Bei Angeboten im Rahmen einer OGS-Trägerschaft (60,0 %) und im gebundenen Ganztag (50,0 %) fällt der Anteil der Angebote, die hauptsächlich in der Einrichtung stattfinden, geringer aus. Andere Orte, an denen die Angebote hauptsächlich stattfinden, sind selten und werden hauptsächlich im gebundenen Ganztag genannt. Dabei handelt es sich häufig um öffentliche Plätze und Sportstätten.

Abb. 3: Orte der Kooperationsangebote nach Kooperationsformat
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Orte der Kooperationsangebote nach Kooperationsformat

In den Kommentierungen dieser Ergebnisse wird aus den Jugendämtern darauf hingewiesen, dass die Räume der Einrichtungen häufig jugendgerechter sind, besondere Ausstattungen haben und das informelle Lernen eher fördern. Als weiterer Grund für die stärkere Nutzung der Jugendeinrichtungen wird angegeben, dass den Schulen u. a. wegen steigender Schülerzahlen und Ausbau der Ganztagsschule Raumkapazitäten fehlen.

Ein interessantes Einzelergebnis zu den Themen der Kooperation zeigt sich bei den Themen der Angebote außerhalb des Ganztags. In der Studie zur Kooperation mit Schule in NRW mit Daten aus dem Jahr 2008 (vgl. Deinet et al. 2010) wurden bezüglich der Angebote außerhalb des Ganztags die gleichen Antwortkategorien verwendet. [5] Dies ermöglicht einen Vergleich mit den Ergebnissen der aktuellen Studie.

Der Vergleich findet sich in Tab. 1 und weist einige aufschlussreiche Unterschiede auf. Stand das Thema „Antigewalt-, Konflikt- oder Selbstbehauptungstraining“ 2008 noch an zweiter Stelle, hat es 2019 keine so hohe Bedeutung mehr (6,1 %, Rang 8). Dies gilt auch für das Thema „Berufsvorbereitung und Übergang Schule/Beruf“. Entfielen noch 2008 hier rd. 10 % der Nennungen, sind es 2019 nur noch knapp 6 %. Leicht an Bedeutung verloren zu haben scheinen die geschlechtsspezifischen Angebote. An Bedeutung gewonnen hat dagegen offensichtlich das Thema der Partizipation und Beteiligung. Hier haben sich die Anteile im Zeitvergleich nahezu verdoppelt.

In den Kommentierungen dieser Ergebnisse durch Fachkräfte aus den Einrichtungen und Jugendämtern wird ein Zusammenhang mit dem Ausbau der Schulsozialarbeit gesehen. Die Schulsozialarbeit würde regelmäßig Konflikt- und Selbstbehauptungstrainings durchführen, so der Hinweis aus einem Jugendamt.

Vergleichbar wird für das Feld „Berufsorientierung/Übergang Schule/Beruf“ argumentiert. Hier hätten die Schulen oft andere Ansprechpartner*innen mit Expertise für diesen Bereich hat. Genannt werden sogenannte Übergangscoaches und auch das Landesprogramm KAoA (kein Abschluss ohne Anschluss), dass mittlerweile flächendeckend in NRW umgesetzt wird und die Schulen vor allem bei der Berufsorientierung unterstützt.  

Tab. 1: Inhalte außerhalb des Ganztags – im zeitlichen Vergleich

  Prozent der Nennungen
  Studie 2019 Studie 2008
Soziale Kompetenzentwicklung 15,6% 16,2%
Sport / Bewegung / Gesundheit 14,7% 9,1%
Partizipation / Beteiligung 11,5% 6,0%
Musik / Theater / Kunst und Gestalten 10,5% 6,7%
Neue Medien / Technik 8,1% 5,1%
geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen 7,1% 10,4%
Suchtprävention 6,5% 6,6%
Antigewalttraining / Konflikt- und Selbstbehauptungstrainings 6,1% 12,8%
Berufsvorbereitung / Übergang Schule/Beruf 5,7% 10,4%
geschlechtsspezifische Angebote für Jungen 3,8% 9,5%
Kinder- und Jugendschutz 3,6% -
Sonstiges 6,9% 7,3%
Summe der Nennungen 495 549

 

Zur Beteiligung der Schulsozialarbeit konnten nur die Einrichtungen Auskunft geben, die außerhalb des Ganztags mit Schule kooperieren. Gerade in diesem Zusammenhang wurde erwartet, dass sich hier thematische Schnittstellen zeigen würden, z. B. bei der Gestaltung von Angeboten zum sozialen Lernen, zu Präventionsangeboten oder zu geschlechtsspezifischen Themen, die ja gleichermaßen zum Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit zählen wie sie auch von Fachkräften der OKJA bearbeitet werden, wenn sie mit Schule außerhalb des Ganztags kooperieren (vgl. Tab. 1).

In Abb. 4 sind nur die Angaben von Einrichtungen eingegangen, die mit höchsten drei Schulen kooperieren und die deshalb schulscharfe Angaben machen konnten. Deutlich wird, dass nur bei rd. einem Viertel der Kooperationen/Schulen die Schulsozialarbeit aktiv beteiligt ist, weil die Angebote gemeinsam entwickelt, geplant und/oder durchgeführt wurden. In einem knappen Drittel der Kooperationen/Schulen unterstützt die Schulsozialarbeit die Kooperationsangebote immerhin, aber bei rd. 34 % aller Kooperationen/Schulen ist die Schulsozialarbeit nicht beteiligt.

Sicher ist auch noch zu berücksichtigen, dass es sich bei den Kooperationen außerhalb des Ganztags häufig um Einzelveranstaltungen u. ä. handelt, die u. U. nur mit Fach- oder Klassenlehrer*innen verabredet werden und vom Umfang her eher gering sind.

Abb. 4: Beteiligung der Schulsozialarbeit nach Kooperation/Schule
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Beteiligung der Schulsozialarbeit nach Kooperation/Schule

3.2 Einschätzungen der Einrichtungen zur Kooperation

Die abschließenden Fragen zur Kooperation mit Schule bezogen sich auf alle Kooperationsangebote über alle Formate. Hier ging es zuerst um den Anteil der Kooperationsangebote am Gesamtangebot der Einrichtung. Dieser Anteil sollte von den Einrichtungen geschätzt werden. Es wurde nicht vorgegeben, an welchen Größen (z. B. Personaleinsatz) dies zu messen sei.

Tab. 2: Anteil der Kooperationsangebote am Gesamtangebot der Einrichtung

  Häufigkeit Prozent
bis 5 % 50 27,3
6 % bis 10 % 45 24,6
11 % bis 20 % 47 25,7
mehr als 20 % 41 22,4
Gesamt 183 100,0

Wie aus Tab. 2 ersichtlich beträgt bei mehr als der Hälfte der Einrichtungen (51,9 %) der Anteil nicht mehr als 10 %. Das mag eher gering erscheinen, passt aber durchaus zu Angaben aus der Strukturdatenerhebung NRW, die für das Jahr 2013 ergab, dass nur 4,6 % der beschäftigten beruflichen Mitarbeiter*innen im Bereich Kooperation mit Schule tätig waren (LWL-Landesjugendamt Westfalen & LVR-Landesjugendamt Rheinland 2019, 41).

Der Mittelwert des Anteils liegt bei 16,4 %. Werden aber nur die Einrichtungen betrachtet, die ausschließlich als Träger im Ganztag oder mit dem Angebot „päd. Übermittagsbetreuung“ tätig sind, dann liegt bei denen der Anteil bei 43,3 bzw. bei 40,5 %. Bei Einrichtungen, die ausschließlich außerhalb des Ganztags kooperieren, liegt der Mittewert bei 14,19 %. Der Anteil am Gesamtangebot, den Kooperation mit Schule einnimmt, dürfte also stark vom Kooperationsformat abhängen, die mehr oder weniger arbeitsintensiv sind. Da das Format „Kooperation außerhalb des Ganztags“ am stärksten vertreten ist, wird dadurch auch das Gesamtergebnis stark beeinflusst.

Abb. 5: Veränderung der Kooperationsangebote in den letzten fünf Jahren
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Veränderung der Kooperationsangebote in den letzten fünf Jahren

Wiederum auf das gesamte Angebot bezog sich auch die Frage nach den Veränderungen in den letzten fünf Jahren. Ein starker Teil (rd. 44 %) stellt in diesem Zeitraum keine Veränderung fest. Darüber hinaus sind aber die Einrichtungen deutlich stärker vertreten, die das Kooperationsangebot ausgeweitet haben als diejenigen, die es verringert haben.

Zu diesen Angaben gibt es mit dem „Expert(inn)en-Panel zur Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen“ eine Referenz. Rd. 47 % der befragten Expert*innen geben an, dass die Kooperation in den letzten fünf Jahren zugenommen hat, 40 % stellen keine Veränderung fest und rd. 8 % gehen von einer Abnahme aus (Löser/Sass 2020). Hier gibt es also durchaus in der Tendenz eine Übereinstimmung mit unseren Ergebnissen.

Was sind die Gründe bzw. Ziele für das Angebot in Kooperation mit Schule? Hier waren Antworten vorgegeben, die auf einer Sechser-Skala von „trifft voll und ganz zu“ bis „trifft überhaupt nicht zu“ bewertet werden konnten.

Abb. 6: Gründe bzw. Ziele für das Angebot in Kooperation mit Schule [6]
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Gründe bzw. Ziele für das Angebot in Kooperation mit Schule

Neue Zielgruppen zu erreichen und eine stärkere Vernetzung erhalten als Ziele große Zustimmungswerte. Strategische Interessen wie die Absicherung der Einrichtung und die bessere Ausnutzung der Räume scheinen eine geringere Rolle zu spielen. In der offenen Frage nach weiteren Gründen bzw. Zielen wird mehrfach genannt, dass man über die Kooperation mit Schule die Einrichtung selbst und die weiteren Angebote dort bekannt machen möchte.

Mit mehr als 79 % der Einrichtungen geben vergleichsweise viele an, dass sie über die Kooperation die Akzeptanz der Einrichtung bei den Eltern verbessern möchten. Im Workshop mit den Einrichtungen wird das auch damit erklärt, dass Kinder nicht mehr mobil seien und nicht allein mit Rad und Bus fahren dürfen. Deswegen seien sie immer häufiger auf Bringdienste der Eltern angewiesen, die dazu eher bereit sind, wenn sie einen positiven Eindruck von der Einrichtung haben, der eben auch aus der Kooperation gewonnen sein kann.

Aus den befragten Jugendämtern kommen noch weitere Gründe für die Kooperation. So wird einmal darauf hingewiesen, dass die „Zusammenarbeit mit Schulen (…) aber auch Bestandteil der Leistungsvereinbarungen mit Trägern der OKJA (ist), mit denen vertragliche Bindungen bestehen“. Im Workshop wird von einem Teilnehmenden passend dazu ebenfalls darauf hingewiesen, dass dem Jugendamt die Kooperation wichtig sei.

Aus der Antwort eines weiteren Jugendamts werden zusätzlich Motive deutlich. Bei einer Einrichtung sei die Raumnot in der benachbarten Schule das Hauptmotiv der Kooperation gewesen und bei einer weiteren Einrichtung mit guter Ausstattung (Musikstudio und qualifizierten Mitarbeiter*innen) traf dies auf das Interesse mehrerer Schulen.

Anhand einer Reihe vorgegebener Aussagen konnten die Einrichtungen abschließen die Kooperation mit Schule bewerten (vgl. Abb. 7). Die hohe Bedeutung der räumlichen Nähe dürfte im Zusammenhang stehen mit dem hohen Anteil der Einrichtungen, die angeben, dass die Kooperationsangebote hauptsächlich in der Einrichtung stattfinden. Im Workshop wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Schulwegbetreuung rechtlich vorgegeben ist, was bei größeren Entfernungen nicht machbar sei. 

Hohe Zustimmungswerte bekommen auch die nächsten drei Aussagen (selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit, anerkannte Fachkompetenz, gute Arbeitsbeziehungen), die Ausdruck einer überwiegend gelingenden Kooperation sind. Dazu passt auch der geringe Zustimmungswert der Aussage: Wir sind eher Auftragnehmer der Schule und weniger eigenständiger und gleichberechtigter Bildungspartner.

Dass durch die Kooperation mit Schule mehr Kinder und Jugendliche auch zu den nicht-schulischen Angeboten kommen, bestätigen rd. 77 %. Der Anteil der Einrichtungen, die dies als Ziel angeben ist mit fast 98 % deutlich höher, d. h. ein nicht geringer Teil stellt fest, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Mit rd. 77 % stimmt ein hoher Anteil der Einrichtungen der Aussage zu, dass die Bildungsziele sich deutlich von den Bildungszielen, die die Schule verfolgt, unterscheiden. Dies kann durchaus positiv im Sinne einer produktiven Ergänzung verstanden werden. Die Ergebnisse der BiGa-Studie geben allerdings auch Hinweise auf kritische Interpretationen, wenn dort außerschulische Bildungsanbieter von Zielkonflikten ausgehen, die im Zweifelsfall zu einer Unterordnung unter die schulischen Ziele führen (vgl. Kapitel 2.2.2). Wenn mehr als die Hälfte der Einrichtungen (59,3 %) in der vorliegenden Studie feststellen: „Das Prinzip der Freiwilligkeit können wir in den Kooperationsangeboten nicht umsetzen“, unterstützt dies eher die letztere Interpretation.

Die Reduktion der Ganztagsangebote auf Betreuung und die mangelnde Akzeptanz der Ganztagsschule bei älteren Schüler*innen sind Ergebnisse des Forschungsstandes zum Thema (s. Kapitel 2). Hier stimmen auch jeweils mehr als die Hälfte der Befragten zu. Im Workshop der Einrichtungen war das aber eher nicht der Fall. Hier wurde die Problematik deutlich, dass nicht klar ist, ob sich die Aussage allgemein auf die Ganztagsschule bezieht oder eher auf die eigenen Angebote. Ein Teilnehmender drückt das so aus: „Wenn es unser Ganztagsangebot ist, findet es vielleicht doch mehr Zustimmung als wenn wir nicht mitmischen würden. Selbst negative Beurteilungen werden vielleicht nicht gemacht“.

Die Bewertung der Aussage zur Schulsozialarbeit zeigt, dass die Schulsozialarbeit nicht durchgängig zu einem wichtigen Bindeglied geworden ist.

Abb. 7: Bewertung der Kooperation mit Schule [7]
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Bewertung der Kooperation mit Schule

Überraschend ist die Bewertung der Aussage: „Der Druck mit Schule zu kooperieren hat in den letzten Jahren eher nachgelassen“, heißt das doch im Umkehrschluss, dass eine Mehrheit der Einrichtungen den Eindruck hat, dass es einen Druck gibt und dass dieser weiterhin besteht. Im Workshop mit Fachkräften aus Einrichtungen wurde gefragt, ob es sich um einen politischen oder finanziellen Druck handelt. Wenn man allerdings den Zusammenhang zwischen den Einrichtungen überprüft, die angeben, dass sie mit der Kooperation das Ziel verfolgen, die Einrichtung abzusichern, dann zeigt sich kein signifikanter Zusammenhang, d. h. die Einrichtungen, die sich absichern wollen nennen nicht häufiger den Eindruck eines Drucks zur Kooperation.

Es dürfte also eher ein politischer Druck gemeint sein. Ein Jugendamt möchte in diesem Zusammenhang allerdings nicht von Druck sprechen, sondern von Nachfrage, die in der Kommune seitens der Schule zurückgegangen sei. Die Nachfragen kämen eher von der Landesebene. Aus einem weiteren Jugendamt wird dies so kommentiert: Bei uns „ist die Kooperation Jugendhilfe-Schule nach wie vor ein wichtiges Aufgabengebiet. Wenn die Zusammenarbeit mit Schule zu einem selbstverständlichen und festen Bestandteil der Arbeit geworden ist und man Wertschätzung erfährt, die Schulen sich im Sozialraum öffnen und integrieren und die Schüler*innen auch das übrige Angebot der OKJA auf Grund der Kooperation besser annehmen, empfindet man logischerweise nicht mehr den Druck. Die Entwicklung der Zusammenarbeit in Richtung ‚gleicher Augenhöhe‘ und von ‚Win-Win-Erfahrungen‘ lässt das Druckempfinden geringer werden“.

4. Schulbezogene Angebote der Einrichtungen außerhalb der Kooperation

Neben den Angeboten in Kooperation mit Schule nimmt die Studie einen Angebotsbereich in den Fokus, der nicht mit einer oder mit mehreren konkreten Schule/n abgesprochen ist, aber sich dennoch als ein schulbezogenes Angebot für Kinder und Jugendliche beschreiben lässt. Gemeint sind Angebote der Übermittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche, die kein Schulangebot (Ganztagsschule, schulische Übermittagsbetreuung) nutzen können oder wollen. Gemeint sind aber auch Angebote, die wie z. B. Nachhilfe Kinder und Jugendliche im Hinblick auf schulische Anforderungen unterstützen. Zudem zählen Angebote in der schulfreien Zeit (Ferienangebote) dazu. Wichtig ist, dass dieses Ferienangebot zusätzlich zum regelmäßigen Angebot bzw. mit erweiterter Öffnungszeit durchgeführt wird. Angegeben werden konnte auch, wenn nur Räume für solche Angebote zur Verfügung gestellt werden, z. B. wenn ein Verein eine Hausaufgabenhilfe in der Einrichtung anbietet.

Insgesamt machen 129 Einrichtungen aus dieser Befragung ein schulbezogenes Angebot, das sind rd. 56 % bezogen auf die 230 Einrichtungen, die dazu Angaben machten.

4.1 Übermittagsbetreuung und schulunterstützende Angebote

Im Folgenden wird zuerst auf die Übermittagsbetreuung und die schulunterstützenden Angebote eingegangen. 62 von 230 Einrichtungen (27 %) geben an, dass sie ein solches Angebot vorhalten. Die Zahl dürfte allerdings etwas höher liegen. Drei Einrichtungen haben als Kooperationsformat „Pädagogische Übermittagsbetreuung“ an Grundschulen mit einem Mittagessenangebot angegeben. Hier liegt nahe, dass die Differenzierung zwischen einem Kooperationsformat und einer eigenständigen Übermittagsbetreuung für Grundschüler*innen nicht verstanden wurde. Es dürfte sich um eine Übermittagsbetreuung unabhängig von Kooperationsabsprachen mit einer konkreten Schule handeln.

Abb. 8: Angebotsformate zu Übermittagsbetreuung/schulunterstützende Angebot
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Angebotsformate zu Übermittagsbetreuung/schulunterstützende Angebot

Die Hausaufgabenbetreuung wird hier von fast allen genannt (vgl. Abb. 8). Knapp die Hälfte der Einrichtungen bietet ein Mittagessen an. In 13 Einrichtungen (21 %) ist dieses Essen kostenfrei.

Auf den ersten Blick ist der Anteil der Einrichtungen hoch, die angeben, dass sie Einzelcoaching bzw. gezielte Unterstützung bei Schulproblemen anbieten. Nicht bekannt ist, welchen Umfang diese Unterstützung jeweils hat. Handelt es sich um eine intensive Begleitung oder um Einzelberatung von begrenzter Dauer? Beratung gerade auch zu Schulproblemen ist ein relevantes Thema in der OKJA. So weist die DJI Studie 2011 aus, dass 82 % der Einrichtungen angeben, dass sie zum Thema Jugendliche und Schule beraten (Seckinger et al. 2016, 179). Unter sonstiges wird in vier Fällen das Thema Hilfen beim Übergang Schule/Beruf bzw. Unterstützung bei Bewerbungen genannt.

Das Angebot insgesamt zeichnet sich durch einen niedrigschwelligen Zugang aus. Rd. drei Viertel geben an, das es für alle Interessierten einen freien Zugang gibt. Im anderen Fall sind es feste Gruppen mit Anmeldung.

Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit sozialer Benachteiligung sowie besonderem Förderbedarf wird sehr häufig als Grund bzw. Ziel für das Angebot genannt. Dazu passt, dass fast drei Viertel angeben, dass Eltern sich die Nachhilfe nicht leisten können. Die OKJA wird ihrem Anspruch gerecht, wenn über 80 % angeben, dass die Kinder und Jugendliche den Wunsch nach schulbezogener Unterstützung äußern.

Abb. 9: Gründe bzw. Ziele für Übermittagsbetreuung / schulunterstützende Angebote [8]
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Gründe bzw. Ziele für Übermittagsbetreuung / schulunterstützende Angebote

Knapp die Hälfte der Einrichtungen erreichen zwischen sechs und 22 Schüler*innen mit diesem Angebot. Der Median liegt also bei 22. 37,7 % geben an, dass sich das Angebot an Grundschüler*innen richtet; jeweils 31,1 % nennen Schüler*innen der weiterführenden Schulen bzw. geben an, dass es etwa gleich viel aus beiden Gruppen sind.

Abb. 10: Übermittagsbetreuung / schulunterstützende Angebote nach Gebiet
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Übermittagsbetreuung / schulunterstützende Angebote nach Gebiet

Einrichtungen, die unabhängig von Schule eine Übermittagsbetreuung/schulunterstützende Angebote anbieten, liegen signifikant häufiger in Einzugsgebieten mit sozialen Problemlagen. Dieses Ergebnis passt zum hohen Anteil der Einrichtungen, die als Grund bzw. Ziel dieses Angebots die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit sozialer Benachteiligung sowie besonderem Förderbedarf nennen (vgl. Abb.9).

Im Rahmen der kommunikativen Validierung der Ergebnisse der Befragung wurde u. a. die Frage der Finanzierung dieses Angebots gestellt, die sich aber mit den Angaben aus der Befragung nicht beantworten ließ. Kontrovers diskutiert wurde das Angebot zum Teil sehr grundsätzlich. Einerseits wurde die Position vertreten, dass die OKJA mit den Arbeitsprinzipien Freiwilligkeit, Offenheit, Partizipation auch verlässlich sein muss gegenüber ihren Besucher*innen, die in der Einrichtungen einen Freiraum suchen. Ein Teilnehmer drückt es so aus:

„Kinder, die nicht in prekären Verhältnissen aufwachsen, haben auch ein Anrecht auf schulfreien freien Raum, z.B. der Gymnasiast, der Druck Zuhause hat, darf einen schulfreien Raum haben, wo er chatten und kickern kann ohne bewertet zu werden. Der muss dann aber ertragen, dass alle da sitzen und sich mit Schule befassen.“

Andere Teilnehmer*innen betonen dagegen die Notwendigkeit, sich sozial benachteiligten jungen Menschen zuzuwenden und sehen darin einen Auftrag der OKJA. Exemplarisch ist dieses Statement aus dem Workshop:

„Mehr geworden sind, glaube ich, die Kinder und Jugendlichen, die in relativer Armut aufwachsen. Keines der Kinder hat Essen dabei. Die Eltern bekommen es nicht auf die Kette, einen OGS-Platz zu bekommen. Wenn Kinder in die Einrichtung kommen, die Hunger haben, dann weiß ich, was ich zu tun habe.“

In der Diskussion wurde dabei durchaus unterschieden, ob die Bedarfe von den jungen Menschen direkt kommen, z. B. die Frage nach Unterstützung bei Schulproblemen, oder ob sich die Einrichtungen proaktiv den Anforderungen von außen stellt, weil das Angebot der OKJA preiswert sei und die Räume zur Verfügung stehen.

4.2 Ferienbetreuung

Ein zusätzliches Angebot in den Ferien ist insofern auch ein schulbezogenes Angebot, weil es um das Ziel geht, in der schulfreien Zeit ein Betreuungsangebot zu machen, das sich u. a. an Kinder richtet, die nicht in der Schule betreut werden. Gefragt wurde nach dem Ferienangebot im Schuljahr 2018/19 einschließlich der Sommerferien 2019.

Abb. 11: Angebotsformate der Ferienbetreuung
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Angebotsformate der Ferienbetreuung

105 von 230 Einrichtungen (45,7 %) machen ein solches Angebot. Die meisten Einrichtungen bieten in den Ferien eine Mischung aus Angeboten in der Einrichtung und Tagesausflügen an. Mehr als die Hälfte öffnet zusätzlich und fast ein Drittel bietet Ferienreisen an. Ein verstärktes Angebot im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten konnte auch angegeben werden, wenn die Öffnungszeiten in den Ferien z. B. in den Vormittagsbereich verschoben wurden.

Abb. 12: Unterstützung bei der Finanzierung der zusätzlichen Ferienangebote
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Unterstützung bei der Finanzierung der zusätzlichen Ferienangebote

Ferienangebote sind häufig nur möglich, wenn zusätzliche Finanzmittel dafür eingesetzt werden, die entweder die Einrichtung trägt oder von den Eltern mitfinanziert werden müssen. Vor diesem Hintergrund wurde gefragt, welche Möglichkeiten die Einrichtungen haben, damit auch Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien teilnehmen können. Fast alle geben an, dass das Angebot wenig kostet; bei einigen wird angemerkt, dass das Angebot kostenfrei sei. Ein Teil der Einrichtungen kann auf Spenden zurückgreifen. Zum eigenen Budget wir zum Teil angemerkt, dass sich dies aus öffentlichen Zuschüssen dafür speist.

Auch bei diesem Angebot wurde nach den Gründen bzw. Zielen gefragt. Ein sozialintegratives Motiv wir auch hier deutlich, wenn fast alle Einrichtungen angeben, dass man gezielte Angebote für Kinder und Jugendliche machen möchte, deren Familien sich keinen Urlaub leisten können.

Abb. 13: Gründe bzw. Ziele für die zusätzlichen Ferienangebote [9]
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Gründe bzw. Ziele für die zusätzlichen Ferienangebote

Knapp die Hälfte der Einrichtungen erreichen zwischen 10 und 100 Schüler*innen mit diesem Angebot. Der Median liegt also bei 100. Die zusätzlichen Ferienangebote richten sich deutlich stärker an Grundschüler*innen als an ältere Schüler*innen der Sekundarstufe. Knapp die Hälfte der Einrichtungen nennen nur Grundschüler*innen und rd. 38 % geben an, dass es etwa gleich viel aus beiden Gruppen sind.

Die zusätzlichen Ferienangebote bewirken, dass die Einrichtungen Kinder und Jugendliche erreichen, die bislang nicht zu den Besucher*innen der Einrichtung gehörten. Zu einer entsprechenden Frage bestätigten rd. 53 % der Einrichtungen, dass sie im Vergleich dazu deutlich mehr junge Menschen erreichen.

Im Rahmen der kommunikativen Validierung der Ergebnisse der Befragung wurde deutlich, dass die Teilnehmer*innen aus Ferienangeboten eher nicht zu den Stammbesucher*innen zählen bzw. erst im Anschluss daran zu solchen werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass Eltern die Einrichtung anders wahrnehmen als das Ferienangebot. Eine Einrichtungsleitung wies darauf hin, dass die Teilnahme an einem stadtweiten Ferienprogramm für die Einrichtung verpflichtend sei.

Tab. 3: Anteil der schulbezogenen Angebote am Gesamtangebot der Einrichtung

  Häufigkeit Prozent
bis 10 % 30 25,2
11% bis 20 % 38 31,9
21 % bis 36 % 30 25,2
40 % und mehr 21 17,6
Gesamt 119 100,0

Die Angaben in Tab. 3 beziehen sich auf beide schulbezogenen Angebote (Übermittagsbetreuung/schulunterstützende Angebote und Ferienangebote). Knapp 43 % der Einrichtungen geben an, dass diese Angebote mehr als 20 % am Gesamtangebot der Einrichtung ausmachen.

Im Vergleich zum Angebotsbereich Kooperation mit Schule, wo fast 52 % der Einrichtungen angeben, dass das Angebot nur bis zu 10 % ausmacht (vgl. Tab. 19), wird dieser Anteil bei den schulbezogenen Angeboten von nur rd. 25 % der Einrichtungen genannt. Die schulbezogenen Angebote haben also in diesem Vergleich einen deutlich größeren Anteil am Gesamtangebot der Einrichtung.

Abb. 14: Veränderung der schulbezogenen Angebote insgesamt
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Veränderung der schulbezogenen Angebote insgesamt

Auch diese Angabe bezieht sich auf beide schulbezogenen Angebote (Übermittagsbetreuung/schulunterstützende Angebote und Ferienangebote). Das Ergebnis zeigt, dass knapp die Hälfte das Angebot in den letzten Jahren ausgebaut haben.

5. Zusammenfassung

Auf Basis aktueller Daten der Jugendhilfestatistik und weiterer repräsentativer Befragungen arbeiten bundesweit rd. ein Drittel der Einrichtungen der OKJA mit Schulen zusammen; der Anteil könnte in NRW leicht höher sein, wenn ältere Studien herangezogen werden.

Nach Ergebnissen der vorliegenden Studie kooperieren mehr als 80 % der befragten Einrichtungen mit Schule. Die über die Befragung erreichte Stichprobe von 242 Einrichtungen ist allerdings nicht ausreichend repräsentativ für die Gesamtheit der OKJA in NRW. Nach Auskunft aus zwei Jugendämtern wird der Anteil der mit Schule kooperierenden Einrichtungen bei 30 bis 50 % geschätzt bzw. liegt bei 45 %.

Vor diesem Hintergrund lassen sich folgende Ergebnisse zur Kooperation mit Schule zusammenfassend festhalten:

Einrichtungen, die mit Schule kooperieren sind eher größer als die ohne Kooperation.

Rd. ein Drittel der Einrichtungen arbeitet mit einer Schule zusammen; der Durchschnitt (Median) liegt bei zwei Schulen.

Rd. 76 % der Einrichtungen machen in der Kooperation Angebote außerhalb des Ganztags. Diese Angebote werden mit 417 Schulen umgesetzt, die gemessen an allen Kooperationsschulen knapp 63 % ausmachen.

Rd. 68 % der Einrichtungen machen Angebote, die sich alle in unterschiedlichen Formaten auf den Ganztag beziehen.  Darunter sind auch solche Einrichtungen, die zusätzlich außerhalb des Ganztags kooperieren. Werden auch hier wieder die Schulen betrachtet, dann machen die Schulen gut 37 % an allen Kooperationsschulen aus. Es werden also deutlich mehr Schulen über Angebote außerhalb des Ganztags erreicht als im Rahmen des Ganztags.

Die Einrichtungen, die im Rahmen des Offenen Ganztags im Primarbereich (OGS) mit Schule kooperieren, sind überwiegend Kooperationspartner des OGS-Trägers; nur sieben Einrichtungen sind selbst Träger der OGS (an neun Schulen).

Eine größere Rolle spielen die Einrichtungen, wenn es um die pädagogische Übermittagsbetreuung für Schüler*innen geht, die nicht am gebundenen oder Offenen Ganztag teilnehmen. Hier sind 39 Einrichtungen in 81 Schulen tätig. Eine geringere Bedeutung hat die Kooperation mit der gebundenen Ganztagsschule. Hier machen 13 Einrichtungen an 14 Ganztagsschulen ein Angebot.

Fast die Hälfte der kooperierenden Schulen sind Grundschulen. Bei den weiterführenden Schulen sind Gesamtschulen und Hauptschulen im Vergleich zu ihrem Anteil an allen Schulen in NRW überdurchschnittlich vertreten.

Über die Kooperation mit Schule erreichten die Einrichtungen im Schuljahr 2018/2019 rd. 35.200 Schüler*innen, davon rd. 66 % über die Angebote außerhalb des Ganztags und rd. 34 % im Rahmen ganztäglicher Angebote.

In allen Kooperationsformaten finden die Angebote hauptsächlich in den Einrichtungen statt.

In der Mehrzahl wird durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung und/oder über regelmäßige Austauschtreffen die Kooperation durch verabredete Rahmenbedingungen gesichert.

Bei rd. einem Viertel der Kooperationen außerhalb des Ganztags ist die Schulsozialarbeit aktiv beteiligt, weil die Angebote gemeinsam entwickelt, geplant und/oder durchgeführt wurden. In einem knappen Drittel der Kooperationen/Schulen unterstützt die Schulsozialarbeit die Kooperationsangebote, aber bei rd. 34 % aller Kooperationen/Schulen ist die Schulsozialarbeit nicht beteiligt.

Die Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen sind bei Angeboten außerhalb des Ganztags sehr ausgeprägt, wobei sich dies bei der Durchführung der Angebote noch deutlicher zeigt als bei der Planung.

Bei rd. der Hälfte der Einrichtungen machen Angebote in Kooperation mit Schule nur bis zu 10 % am Gesamtangebot aus. Dieser Wert ist stark vom Kooperationsformat abhängig.

Ein großer Teil der Einrichtungen (rd. 44 %) stellt bezogen auf die letzten fünf Jahre keine Veränderung fest, etwas weniger (rd. 42 %) geben an, dass sie das Angebot der Kooperation mit Schule ausgeweitet haben.

Zu den Gründen bzw. Zielen der Kooperation mit Schule haben die Aussagen „neue Zielgruppen erreichen“ und „eine stärkere Vernetzung erhalten“ große Zustimmungswerte. Strategische Interessen wie die Absicherung der Einrichtung und die bessere Ausnutzung der Räume scheinen eine geringere Rolle zu spielen. Mit mehr als 79 % der Einrichtungen geben vergleichsweise viele an, dass sie über die Kooperation die Akzeptanz der Einrichtung bei den Eltern verbessern möchten.

Neben den Angeboten in Kooperation mit Schule nimmt die Studie einen Angebotsbereich in den Fokus, der unabhängig von Kooperationsabsprachen mit einer konkreten Schule ist, sich aber dennoch als ein schulbezogenes Angebot für Kinder und Jugendliche beschreiben lässt. Gemeint sind Angebote der Übermittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche, die kein Schulangebot (Ganztagsschule, schulische Übermittagsbetreuung) nutzen können oder wollen. Gemeint sind aber auch Angebote, die, wie z. B. Nachhilfe, im Hinblick auf schulische Anforderungen unterstützen. Zudem zählen zusätzliche Angebote in der schulfreien Zeit (Ferienangebote) dazu.

Zu diesem Angebotsbereich lassen sich die folgenden Ergebnisse zusammenfassend festhalten:

Knapp 30 % der Einrichtungen bieten eine Übermittagsbetreuung und machen schulunterstützende Angebote.

Hausaufgabenbetreuung machen fast alle Einrichtungen, dazu in der Hälfte der Einrichtungen auch ein – oft kostenfreies – Mittagessen. Schulunterstützende Angebote wie Nachhilfe und Einzelcoaching bei Schulproblemen geben rd. 63 % an.

Das Angebot insgesamt zeichnet sich durch einen niedrigschwelligen Zugang aus. Rd. drei Viertel geben an, das es einen freien Zugang ohne Zugangsbeschränkung gibt. Im Durchschnitt werden 22 Kinder und Jugendliche pro Einrichtung erreicht.

Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit sozialer Benachteiligung sowie besonderem Förderbedarf ist für fast alle Einrichtungen ein Motiv für dieses Angebot. Dazu passt, dass die Einrichtungen mit Übermittagsbetreuung signifikant häufiger in Einzugsgebieten mit sozialen Problemlagen liegen.

Knapp die Hälfte der Einrichtungen führen zusätzlich Ferienangebote durch, häufig mit dem Ziel, jungen Menschen Urlaub zu ermöglichen, deren Eltern sich das nicht leisten können. Im Durchschnitt werden 100 Kinder und Jugendliche pro Einrichtung erreicht.

Neue Zielgruppen über Ferienangebote zu erreichen, ist ein Ziel, dass auch in hohem Maße erreicht wird. Die Teilnehmer*innen werden darüber aber eher nicht zu Stammbesucher*innen.

Im Vergleich zur Kooperation mit Schule nimmt das schulbezogene Angebot einen höheren Anteil am Gesamtangebot ein. Die Einschätzung zur Veränderung dieses Angebots in den letzten fünf Jahren ist vergleichbar. Knapp die Hälfte hat das Angebot in den letzten Jahren ausgebaut.

6. Literatur

Deinet, U./Icking, M./Leifheit, E./Dummann, J. (2010): Jugendarbeit zeigt Profil in der Kooperation mit Schule. Opladen: Barbara Budrich.

Löser, D./Sass, E. (2020): Aktuelles und Trends aus der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse der ersten Online-Erhebung des Expert(inn)en-Panels zur Kinder- und Jugendarbeit in NRW.

LWL-Landesjugendamt Westfalen/LVR-Landesjugendamt Rheinland (2019): Entwicklungslinien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Befunde der 6. Strukturdatenerhebung zum Berichtsjahr 2017 für Nordrhein-Westfalen.

Mühlmann, T./Pothmann, J. (2017): Die Kooperation von Jugendarbeit und Schule auf dem empirischen Prüfstand –neue Befunde. komDat Jugendhilfe, 2017 (2-3), 15–22.

Mühlmann, T./Pothmann, J. (2019a): Statistik der Kinder- und Jugendarbeit – Potenziale noch nicht ausgeschöpft. In: KomDat Jugendhilfe, 2019 (1), 1–8.

Mühlmann, T./Pothmann, J. (2019b): Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII). In: Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik: Kinder- und Jugendhilfereport 2018. Eine kennzahlenbasierte Analyse. Opladen, Berlin, Toronto: Barbara Budrich, 103–122.

Peucker, C./Pluto, L./Santen, E. (o.J.): Empirisches Wissen zu Typen und Merkmalen von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, unveröffentlichtes Manuskript

Pothmann, J. (2016): Abbau oder Umbau? Ein Rückgang in der Kinder- und Jugendarbeit mit vielen Fragezeichen. In: komDat Jugendhilfe, 2016 (2), 12–16.

Seckinger, M./Pluto, L./Peucker, C./Santen, E. (2016): Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eine empirische Bestandsaufnahme. Weinheim, Basel: Beltz Juventa.

Stadt Köln (2019b): Qualitativer Ausbau der Übermittagsbetreuung, Evaluationsergebnisse, Konzept und Vorschlag zur Mittelverteilung. URL: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=701085&type=do& (Zugriff: 20.4.2020).


Fußnoten

[1] Berechnet auf Basis der Daten aus der Strukturdatenerhebung 2017.

[2] Das sind 76 % aller Einrichtungen. Wie die repräsentativen Daten zur Kooperation mit Schule (vgl. Einleitung) zeigen, ist dies kein realistisches Bild der Beteiligung an der Kooperation. Es dürften eher die Einrichtungen geantwortet haben, die mit Schule kooperieren.

[3] In den folgenden Abbildungen und Darstellungen werden diese Kurzformen verwendet:
OGS-Träger, OGS-Kooperationspartner, gebundener Ganztag, päd. Übermittagsbetreuung, außerhalb des Ganztags.

[4] Mehrfachnennungen ausschließlich durch Nennung verschiedener Kooperationsformate.

[5] Nur die Kategorie „Kinder- und Jugendschutz“ wurde ergänzt.

[6] Die Aussagen konnten auf einer sechsstufigen Skala von „trifft voll und ganz zu“ bis „trifft überhaupt nicht zu“ bewertet werden

[7] Die Aussagen konnten auf einer sechsstufigen Skala von „trifft voll und ganz zu“ bis „trifft überhaupt nicht zu“ bewertet werden.

[8] Die Aussagen konnten auf einer sechsstufigen Skala von „trifft voll und ganz zu“ bis „trifft überhaupt nicht zu“ bewertet werden.

[9] Die Aussagen konnten auf einer sechsstufigen Skala von „trifft voll und ganz zu“ bis „trifft überhaupt nicht zu“ bewertet werden.


Zitiervorschlag

Icking, Maria und Ulrich Deinet (2020): Offene Kinder- und Jugendarbeit und Schule in NRW – Ergebnisse einer erneuten Bestandsaufnahme. In: sozialraum.de (12) Ausgabe 1/2020. URL: https://www.sozialraum.de/offene-kinder-und-jugendarbeit-und-schule-in-nrw.php, Datum des Zugriffs: 15.10.2024