Gemeinwohlorientierung und Soziale Arbeit

Was ist eigentlich das Gemeinwohl, wer sind dessen Träger:innen und was hat das mit Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen zu tun?

Martin Becker

1. Einleitung

Mit dem Gemeinwohl ist es so ähnlich wie mit der Nachhaltigkeit: Der Begriff taucht zwar oft in unterschiedlichen Kontexten auf, wird aber weniger häufig in konsistenter Weise benutzt und verstanden.

Dieser Beitrag sucht zunächst danach, wo uns „Gemeinwohl“ als Begriff begegnet und geht anschließend den Fragen nach, was Gemeinwohl denn eigentlich meint und inwiefern es Sinn macht, sich mit dem Verständnis von Gemeinwohl zu beschäftigen.

Auf diesem Weg der Erkenntnis gilt es zu klären, auf wen oder was sich Gemeinwohl bezieht und wer denn die Träger:innen des Gemeinwohls sein können. Soweit vorgedrungen, geraten zwangsläufig unterschiedliche Betrachtungsweisen und Erklärungen zur Relevanz von Gemeinwohl in den Blick, die es genauer zu betrachten gilt.

Für Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft wird es interessant, wenn es darum geht, wie Gemeinwohl in einem Gemeinwesen hergestellt werden kann. Daher wird abschließend aufgezeigt, wie Soziale Arbeit in und mit Gemeinwesen zur Schaffung von Gemeinwohl beitragen kann.

2. Wo begegnet uns der Begriff „Gemeinwohl“?

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formuliert in Art 14 (2): „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Hier wird ein „Wohl der Allgemeinheit“ also ein „Gemeinwohl“ postuliert. Das Grundgesetz (GG) konkretisiert den Begriff Gemeinwohl in Bezug auf Eigentum durch die „Sozialbindung/Sozialpflichtigkeit des Eigentums“ (Art. 14 Abs. 2 GG). Beispiele dieser Sozialpflichtigkeit des Eigentums finden sich im Denkmalschutz, indem Denkmalpflege als Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang einschränkende Regelungen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG rechtfertigt. Eine weitere Konkretisierung von Gemeinwohl setzt das GG in Bezug auf die Berufsausübungsfreiheit, die eingeschränkt werden kann, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und Eingriffszweck sowie Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis stehen (Art. 12 Abs. 1 GG).

Im Steuerrecht gibt es Hinweise auf und Bestimmungen für „gemeinnützige Tätigkeiten“, die als selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet definiert sind(§ 52 AO Gemeinnützige Zwecke).

Im Wirtschaftssektor existiert mit der „Gemeinwohl-Ökonomie“ (Felber 2020) ein Modell, mit dem das Ziel einer ethischen Wirtschaftskultur verfolgt wird. Dementsprechend lässt sich mit einschlägigen Bewertungsverfahren für gemeinwohldienliche Aktivitäten von Unternehmen, öffentlicher Hand und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine „Gemeinwohl-Bilanz“ nach ethischen Grundlagen ziehen (vgl. Gemeinwohlökonomie o. J.).

Mit Blick auf die Politik der Europäischen Union findet sich in deren 2007 verabschiedeten Stadtentwicklungsprogramm (Leipzig Charta EU 2007), das seit 2020 unter dem Titel „Neue Leipzig Charta – Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“ firmiert, explizit der Begriff „Gemeinwohl“ (vgl. URBACT o. J.). Das Programm der Neuen Leipzig Charta wird auf nationaler Ebene in Deutschland durch die Strategie „Nationale Stadtentwicklungspolitik“ umgesetzt (vgl. Nationale Stadtentwicklungspolitik o. J.).

3. Weshalb sich mit Gemeinwohl beschäftigen?

Allein die Tatsache, dass ein Begriff wie Gemeinwohl häufig und prominent verwendet wird, ist noch kein hinreichender Beleg für dessen Bedeutungsrelevanz generell, sowie für Soziale Arbeit im Speziellen. Mit dem Gegenstand von Disziplin und Profession Soziale Arbeit, der Vermeidung, Verminderung und Bewältigung sozialer Probleme (vgl. Engelke et al. 2024, 11 und 190ff.), lässt sich allerdings das Argument anführen, die Interventionen Sozialer Arbeit bedürften neben dem gesellschaftlichen Auftrag auch einer normativen Grundlage. Diese ist seitens der Verbände der Sozialen Arbeit in der Global Definition of Social Work (IFSW 2014) und in unterschiedlichen Codes of Ethics (vgl. etwa IFSW 2018; DBSH 2025) verankert und mit der Achtung der Menschenwürde und sozialer Gerechtigkeit grob umschrieben. Weil bei der Bewältigung sozialer Probleme durchaus unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen auf einander treffen, gehört es zum Handlungsrepertoire der Sozialen Arbeit, neben der ethischen Orientierung, auch Aushandlungsprozesse zu gestalten. In solchen Aushandlungsprozessen zur Frage, welche gesellschaftlichen Strukturen und Prozesse in welcher Richtung zu verändern wären, findet eine Verständigung über das Gemeinwohl statt. Auf Funktionsweise und Bedeutung diskursiver gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse für ein demokratisches Gemeinwesen hat Habermas (1981) in seiner Theorie des kommunikativen Handelns hingewiesen.

4. Was ist das Gemeinwohl?

Was ist also das Gemeinwohl und wie gelangt man zu einem Gemeinwohl? Ergibt sich das Gemeinwohl aus dem Wohl möglichst vieler Menschen eines Gemeinwesens, im Gegensatz zum Wohl Einzelner oder Gruppen? Lässt sich das Gemeinwohl aus einer Festlegung und Auflistung objektiver Kriterien entwickeln?

Fraglich ist, ob es überhaupt ein objektiv feststellbares Gemeinwohl a priori geben könne. Dagegen steht die Auffassung, Gemeinwohl lasse sich nur a posteriori aus einem offenen Prozess der Willensbildung und Entscheidungsfindung unter Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen entwickeln. Mit Christian Blum (2023, 6) lässt sich die Bestimmung von Gemeinwohl als Güter und Werte, die von Menschen eines Gemeinwesens als bedeutsam erachtet werden, sie zu schützen und zu fördern, als Prozess beschreiben. Diese Annahme impliziert, dass es keine universelle Festlegung von Gemeinwohl gibt, sondern sich das Wohl des Allgemeinen aus der Einschätzung der Menschen eines Gemeinwesens erschließt und aus fortwährenden Aushandlungsprozessen generiert werde.

Die weitere spannende Frage wäre, auf welches Gemeinwesen sich denn das Gemeinwohl beziehen soll und kann. Als „Gemeinwesen“ kann nach demokratischem Verständnis das „Wesen des (All-)Gemeinen“, also aller körperschaftlich miteinander verbundenen Menschen, bestimmt werden (Becker 2022). Ein „Gemeinwesen“ kann daher so unterschiedliche territorial begrenzte und politisch verfasste Einheiten umfassen, wie ein gesamtes Staatswesen, ein Bundesland, eine Kommune oder ein Dorf, ein Stadtviertel oder ein Quartier (Becker 2021). Um eine konkrete Bestimmung des Gemeinwohls vornehmen zu können, braucht es eine Festlegung des Perimeters (territorialen Gebietes) sowie der politischen Ebene (Bund, Land, Kommune) des betreffenden Gemeinwesens.

5. Wer sind die Gemeinwohlträger:innen?

Wenn im Gemeinwesen bestimmt ist, worauf das Gemeinwohl fokussiert werden soll, bleibt die Frage nach den Träger:innen des Gemeinwohls zu beantworten. Sollen alle im Gemeinwesen lebenden Menschen einbezogen werden oder nur eine Auswahl aktueller Bevölkerung, z. B. nach Merkmalen wie Wohndauer, Aufenthaltsstatus, Alter, etc.? Soll für die Bestimmung des Gemeinwohls auch an zukünftige Generationen oder (zuwandernde) potentielle Bürger:innen gedacht werden?

Zur Beantwortung der Fragen nach der Gemeinwohlträgerschaft hat Blum (2023, 7ff.) drei Varianten von Bezugssystemen und Strategien identifiziert: den universalistischen, den majorativen Individualismus und den sozialen Holismus.

5.1 Die Strategie des universalistischen Individualismus

Diese geht davon aus, dass zur Erreichung des Gemeinwohls entweder alle Gemeinwohlträger:innen von jeweiligen Entscheidungen bzw. Entwicklungen profitieren müssten, respektive niemand davon benachteiligt oder schlechter gestellt werden dürfe. Die Grundfrage nach dieser Variante lautet: Was ist gut für alle, bzw. was schadet niemandem? Politisches Handeln ist demnach nur dann gemeinwohldienlich, wenn alle Gemeinwohlträger:innen davon profitieren und niemand benachteiligt oder schlechter gestellt wird. Politische und ökonomische Entscheidungen, die einem Teil dieser Gesellschaft mehr Vorteile verschaffen, als sie anderen Gruppen der Gesellschaft schaden, können als Steigerung des Gemeinwohls verbucht werden. Als Schwierigkeit erweist sich dabei die genaue Messung und Vergleichbarkeit der Vor- und Nachteile. Deshalb dürfte es permanent Streit darüber geben, ob ein Vorhaben tatsächlich das Gemeinwohl mehrt oder mindert.

Das Verständnis des universalistischen Individualismus findet sich verbreitet in der politischen Theorie und der politischen Ethik und dient dem Bundesverfassungsgericht insofern als Grundlage, als die Rechte des Individuums im Grundgesetz Deutschlands eine starke Verankerung genießen (s. o.). Der Strategie des universalistischen Individualismus folgend, entstehen immer dann Dilemmata, wenn Bedürfnisse und Interessen einer Teilpopulation (z. B. nach Sicherheit und guter Luft) der Freiheit und Selbstbestimmung anderer (Autofahrende) entgegenstehen. Die Umsetzung des Prinzips „es allen recht machen zu wollen“ wird empirisch dadurch erschwert, dass es kaum politische Entscheidungsfelder gibt, die keine Verlierenden und Gewinnenden hinterlassen. So sichert beispielsweise die Eigenbedarfskündigung die Eigentumsrechte von Wohnungsinhaber:innen auf Kosten des dauerhaften Schutzes der Mieter:innen vor Kündigung und erhöht das Risiko der Mietparteien auf Verlust ihrer Wohnung.

5.2 Die Strategie des majoritären Individualismus

Diese verfolgt im Gegensatz zum universalistischen Individualismus das Mehrheitsprinzip. Demnach ergibt sich die soziale Referenz des Gemeinwohls aus der Mehrheit aller Individuen eines Gemeinwesens. Das Gemeinwohl erschließt sich somit aus der Beantwortung der Frage, was für die Mehrheit der Bevölkerung als Gemeinwohlträgerin gut sei. Verbreitung findet diese Auffassung von Gemeinwohl in volkswirtschaftlicher Einschätzung des Marktgeschehens sowie der für Demokratien konstitutiven Zusammenführung unterschiedlicher Interessen von Individuen zu einem politischen Programm. Eine politische Haltung ist demnach nur dann gemeinwohldienlich, wenn die Mehrheit der Individuen innerhalb eines entsprechenden Bezugsrahmens bessergestellt oder verhindert wird, dass eine Mehrheit der Individuen schlechter gestellt wird.

Das Majoritätsprinzip lässt sich wiederum in verschiedene Varianten ausdifferenzieren. Im „Gesamtsummen-Ansatz“ steht die Maximierung der individuellen Interessenbefriedigung ohne Berücksichtigung interpersoneller Verteilung im Vordergrund. Es sollen möglichst viele Individuen von den politischen Entscheidungen profitieren und gleichzeitig die individuellen Freiheiten möglichst wenig eingeschränkt werden. Nach der Variante des „Prioritarismus“ werden dagegen prioritäre Kriterien festgelegt, indem zum Beispiel schlechter gestellte Personen gegenüber besser gestellten Personen bevorzugt werden. Ermäßigungen für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder für den Eintritt zu Kulturveranstaltungen können als Beispiel dafür angeführt werden. Nach dem „Maximin-Ansatz“ als weiterer Variante des majoritären Individualismus wird die Verteilung des individuellen Wohlergehens am Niveau der am schlechtesten gestellten Personen orientiert, was sich bspw. zur Konkretisierung der Frage menschenwürdiger Arbeits- oder Wohnverhältnisse anbietet. Im Gegensatz zum universalistischen Individualismus muss sich nach der Variante des majoritären Individualismus die Bereitstellung reiner Kollektivgüter nicht an dem Maß „gut für alle“ bzw. „nicht schlecht für einzelne“ orientieren. Demgegenüber dürfen Entscheidungen über das Gemeinwohl, entsprechend dem Mehrheitsprinzip, Verlierende und Gewinnende produzieren. So stellt die Eigenbedarfskündigung den immobilienbesitzenden Teil der Bevölkerung in Bezug auf die Nutzungsrechte einer Wohnung besser als die Mietparteien, deren Risiko dadurch erhöht wird, das alleinige Nutzungsrecht für ihre gemietete Wohnung zu verlieren. Das Mehrheitsprinzip ist in Demokratien wegen deren konstituierenden Interessenaushandlungsprozessen und Entscheidungsfindungsverfahren möglich, üblich und institutionell gewährleistet.

Dennoch bringt der Ansatz des majoritären Individualismus auch Probleme mit sich. So gibt es Gemeinwohlgüter, wie den Schutz von Kultur- und Naturlandschaft oder den Denkmalschutz, für die kein Individuum des Gemeinwesens zwingend Präferenzen haben muss, bzw. die keinen individuellen Nutzwert generieren, aber einen hohen Bedeutungswert für das Gemeinwesen in Bezug auf dessen Identität, Geschichte, Tradition, Sprachen, Dialekte, etc. besitzen können. Nicht weil sie so sehr geschätzt werden, haben diese Gemeinwohlgüter eine hohe Bedeutung, sondern, sie werden geschätzt, weil sie so bedeutsam für das Gemeinwesen sind. Ihre Bedeutsamkeit für das Gemeinwesen ist nicht auf einen objektiven Wert für Individuen reduzierbar. Weiterhin ergibt sich aus dem Ansatz des majoritären Individualismus das Problem, dass strukturelle Minderheiten von der Gemeinwohlträger:innenschaft ausgeschlossen sein können, wenn sich deren struktureller Minderheitenstatus auf Grund essentieller Gruppenmerkmale und Identitätsentwürfe de facto als unveränderlich erweist. Diese können aus strukturellen Gründen keine Mehrheiten bilden. So haben bspw. Frauen in der katholischen Kirche allein auf Grund ihres Geschlechtsmerkmals (weiblich) keine Chance in den Klerus (Weiheämter) aufgenommen zu werden und sind demgemäß dort auch nicht repräsentiert.

Aus dem Vergleich der Paradigmen des universalistischen mit dem majoritären Individualismus lässt sich das vorläufige Fazit ziehen, dass das Gemeinwohl sich weder aus dem Wohl aller noch aus dem Wohl einer Mehrheit aller individuellen Mitglieder eines Gemeinwesens hinreichend ableiten und bestimmen lässt. Ein aus dieser Erfahrung heraus entstehender „Gemeinwohl-Nihilismus“ (Blum 2023, 13) markiert Gemeinwohl dementsprechend als Leerformel ohne konsistent bestimmbaren Bedeutungsgehalt. Allerdings gibt es noch eine weitere Variante, die nicht auf das Individuum rekurriert, sondern auf das Gemeinwesen als Entität eigenen Ranges, der „soziale Holismus“ (Blum 2023, 14).

5.3 Der soziale Holismus

Dieser geht davon aus, dass Gemeinwesen nach ihrer gesellschaftlichen Wesensbestimmung nicht auf die Summe aller ihrer Mitglieder reduziert werden können, sondern die soziale Referenz des Gemeinwohls ein Gemeinwesen sei. Gemeinwesen wird verstanden als irreduzible soziale Entität, die ihre Mitglieder als Teile enthält, so die sozialholistische These. Hierfür kommt das Konzept der Reduktion zum Tragen, wonach eine Klasse von Entitäten dann irreduzibel ist, wenn eine Erklärung, die diese Entitäten annimmt, schlagkräftiger ist als eine Erklärung, die auf diese Entitäten verzichtet. Ein Gemeinwesen müsse drei Bedingungen erfüllen, um als soziale Entität zu gelten (Blum 2023, 15). Erstens, die Personen sind Teile des Gemeinwesens, das sie durch Ausübung sozialer Rollen, Befolgung von Regeln und Normen kontinuierlich rekonstruieren. Zweitens, Gemeinwesen sind kraft ihrer Interventionskapazität selbst Akteur:innen und drittens, der Zweck des Gemeinwesens erschöpft sich nicht ausschließlich in der Verwirklichung der Mitgliederinteressen, wenn und weil Loyalität jenseits individueller Zweckrationalität (fort)besteht.

Somit gilt politisches Handeln (nur) dann als gemeinwohldienlich, wenn das Gemeinwesen als Ganzes bessergestellt oder verhindert wird, dass es schlechter gestellt wird.

Blum (2023, 16) sieht die Vorteile der sozialholistischen These darin, dass das Wohlergehen des Gemeinwesens nicht davon abhängt, wie viele Personen unmittelbar profitieren (majoritärer Individualismus), sondern vom Erhalt, Schutz und der Stärke des Gemeinwesens als sozialer Ganzheit (Entität). Das Gemeinwohl müsse nicht nachvollziehbaren Nutzen für alle Individuen abbilden, was zum Problem eines unrealistischen engen Gemeinwohlverständnisses führen würde. Gemeinwohl müsse auch nicht über den Nutzen einer Mehrheit von Individuen abgebildet werden, womit sich das Problem der Diskriminierung struktureller Minderheiten und der Missachtung bestimmter materieller und immaterieller Güter verschärfen würde. Zudem passe das Verständnis von Gemeinwesen, als soziale Entität, besser zum Begriff Gemeinwohl, weil die Träger:innen des Gemeinwohls mehr sei als eine bloße Ansammlung von Individuen (universeller Individualismus), nämlich eine kooperative Vereinigung von Mitgliedern, die durch gemeinsame Teilhabe an einem institutionellen System von Regeln, Rollen und Praktiken verbunden seien. Gemeinwesen wird nach diesem Ansatz verstanden als öffentliche Person, deren Gemeinwohl sich mit Rousseau (1762) gesprochen, aus dem allgemeinen Willen (volonté générale), der aus demokratischen Willensbildungsprozessen entsteht und nicht aus dem Willen aller (volonté de tous) als reiner Summe von Individualinteressen ergibt.

6. Wie kann Gemeinwohl in einem Gemeinwesen hergestellt werden?

Art und Inhalt des Gemeinwohls könnten durch die Mitglieder eines Gemeinwesens mittels ergebnisoffener demokratischer Aushandlungs- und Willensbildungsprozeduren autonom definiert werden, so Blum (2023, 17). Das Gemeinwesen diene somit nicht als Mittel zum Zweck individueller Autonomie, sondern die individuelle Autonomie entfalte sich (erst) im Vollzug der politischen Mitgliedschaft durch Mitbestimmung im Gemeinwesen. Persönliche und politische Freiheit werde durch Mitgliedschaft in einem Gemeinwesen verwirklicht, in dem die Individuen ihre Verflechtungen und Abhängigkeiten von anderen erkennen und in der Lage seien, mittels Entscheidungsprozessen, die allen zugänglich sind, eine kollektive Kontrolle über ihre Existenz auszuüben. Dazu brauche es als Mindestanforderungen der soziopolitischen Organisationsstruktur von Gemeinwesen, demokratische Partizipationsmöglichkeiten, eine durch rechtsstaatliche Prinzipien geschützte Zivilgesellschaft sowie Möglichkeiten und Gelegenheiten zur Beratung und Diskussion über Gemeinwohldienlichkeit von politischen Zielen und Inhalten.

Eine solch durchaus idealistische Vorstellung kommt einer Gratwanderung gleich, zwischen dem partizipativen Ansatz, wonach die inhaltliche Gemeinwohlbestimmung den Mitgliedern und Akteur:innen des Gemeinwesens selbst obliegt und der Notwendigkeit der grundsätzlichen Sicherung rechtlicher, sozialer und ökonomischer Mindeststandards, um der Gefahr populistischer Machtanmaßungen vorzubeugen. Eine Gefahr des sozialholistischen Verständnisses, wonach Gemeinwesen als soziale Entität ein eigenes Wohl zukäme, besteht in der Betonung der Bedeutung des Gemeinwesens als vorrangig vor seinen Mitgliedern (Blum 2023, 20). Das auch in Demokratien gängige Prinzip „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ kann in totalitären Regimen, wie am Beispiel des Nationalsozialismus geschehen, zur Überhöhung der Volksgemeinschaft getreu dem Motto „Du bist nichts, dein Volk ist alles“, verengt und missbraucht werden. Sozialholismus führt als Gemeinwohlreferenz jedoch dann nicht zwingend zu Totalitarismus, wenn im Sinne eines Wertepluralismus neben Gemeinwohl auch andere fundamentale Gründe politischen Handelns, wie soziale Gerechtigkeit, internationale Solidarität oder legitime Partikularinteressen akzeptiert werden. Wenn diese Werte und Ziele untereinander in Konkurrenz und Konflikt treten, in dem sie inkompatible Alternativen favorisieren, wird das Wohl einzelner Mitglieder nicht zwingend als nachrangig eingestuft, sondern es gilt, konkrete Gründe und Gegengründe zur normativ Bestimmung richtigen politischen Handelns abzuwägen.

Ein weiterer Einwand gegen das Verständnis des Gemeinwesens als eigenständige soziale Entität bezieht sich auf die Motivation von Individuen für deren gemeinwohldienlichen Einsatz (Blum 2023, 21). Demnach wäre fraglich, weshalb sich Individuen für das Gemeinwesen einsetzen sollten, wenn und weil damit ihre eigenen Interessen nicht erfüllt würden. Gründe, gemeinwohlorientierte Politik zu unterstützen, kann es auch aus der Perspektive individueller Nutzenmaximierung geben und zwar dann, wenn zur Verwirklichung persönlicher Ziele oder zur Gewährleistung persönlicher Sicherheit das Gemeinwesen gebraucht wird (z. B. Gesundheitsversorgung, öffentliche Sicherheit, etc.).

Zur Konklusion der diskutierten Varianten sei an Hannah Arendts Werk „Über die Revolution“ (1975) erinnert, in dem Sie die (repräsentative) Parteiendemokratie kritisch hinterfragt und eine stärkere und kontinuierliche Beteiligung der Bevölkerung am politischen Geschehen (Rät:innensystem) anmahnt. Entwicklung, Bestimmung und Produktion von Gemeinwohl bedürfen wohl der Berücksichtigung aller drei hier explizierten Ansätze. Zur Sicherung individueller Rechtsansprüche, der Achtung der Menschenwürde und der Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit bietet die Strategie des universellen Individualismus eine adäquate und wichtige Grundlage. Für die Organisation des Politikbetriebs, zur politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung, bietet der majoritäre Individualismus eine praktikable Grundlage, um in repräsentativ und direktdemokratischen Verfahren zu Entscheidungen zu gelangen. Um eine grundlegende Legitimität in der Bevölkerung herzustellen, bedarf es der breiten und ernsthaften Beteiligung der Mitglieder eines Gemeinwesens (Arendt 1975), wie sie im sozialholistischen Paradigma konturiert wird.

7. Wie kann Soziale Arbeit zur Schaffung von Gemeinwohl beitragen?

Wie oben bereits angesprochen, verpflichtet sich Soziale Arbeit als normative Handlungswissenschaft in ihren Codes of Ethics berufsethischen Standards und Zielen. Sie verfügt mit der Gemeinwesenarbeit über ein Handlungsfeld mit eigenen Methoden und Verfahren, dessen Fokus auf das Gemeinwesen gerichtet ist. Vor diesem Hintergrund bezeichnet Michael May auch die Soziale Arbeit als „Arbeit am Gemeinwesen“ (May 2016). Diesem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit liegt häufig auch das Konzept der Sozialraumorientierung zu Grunde (Becker 2020). Dieses beinhaltet verschiedene Dimensionen, deren Aufgabenstellung die o. g. Anforderungen erfüllen und zur Entwicklung des Gemeinwohls idealtypisch beitragen (Becker 2020, 50f.). Mit der Ermöglichung und Förderung gesellschaftlicher Teilhabe („Dimension Partizipation und Engagement“) werden die Grundlagen eines aktiven Gemeinwesens durch politische Teilhabe und Selbstorganisation adressiert. Dabei steht häufig die Förderung „schwacher“ und im öffentlichen Diskurs wenig vertretener Interessen (Prozesse politischer Bildung; Empowerment; Aktivierung; …) im Vordergrund. In der „Dimension Kooperation und Vernetzung“ wird die ressort- und disziplinübergreifende Zusammenarbeit mit relevanten Akteur:innen des Gemeinwesens aufgegriffen. Auftrag und Aufgabe Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen bleibt es, darüber hinaus Themen und Probleme der Gemeinwesen zu identifizieren, zu markieren, aufzugreifen und bearbeitbar zu machen („Dimension Lebensbedingungen und Lebenswelt“; „Dimension Themen und Projektarbeit“). Somit kommt der Sozialen Arbeit im Sinne einer deliberativen Politikpraxis, wie sie Habermas (2022) beschreibt, eine wichtige Aufgabe zu, die in der Form und Arbeitsweise der Gemeinwesenarbeit eine Katalysatorfunktion übernehmen kann, wenn es um die Entwicklung und Bestimmung von Gemeinwohl geht.

Literatur

Arendt, Hannah (1965): Über die Revolution. Piper, München.

Becker, Martin (2022): Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit. Kritische Diskussion und Empfehlungen. Hartung-Gorre, Konstanz.

Becker, Martin (2021): Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit in der Sozialen Arbeit. 2., aktualisierte Auflage. Kohlhammer, Stuttgart.

Becker, Martin (Hrsg.) (2020): Handbuch Sozialraumorientierung. Kohlhammer, Stuttgart.

Blum, Christian (2023): Wessen Wohl ist denn nun das Gemeinwohl? Eine (späte) Antwort auf Claus Offe, in: Leviathan 51. Jg., 1/2023, S. 3-19.

DBSH (2025): Berufsethik des DBSH. 2. Fassung. https://www.dbsh.de/media/public/dbsh-bund/Profession/2026-02-05_DBSH_Berufsethik_2._Fassung_interaktiv.pdf Zugriff 05.05.2026

Engelke, Ernst/Spatscheck, Christian/Borrmann, Stefan (2024): Soziale Arbeit als Wissenschaft. Werdegang und Grundlagen. Freiburg i.?Br: Lambertus, 5. Auflage.

Felber, Christian (2018): Die Gemeinwohl-Ökonomie. Ein Wirtschaftsmodell mit Zukunft. Piper Verlag, Berlin/München.

Gemeinwohlökonomie (o. J.): Gemeinwohl-Bilanz. https://germany.econgood.org/tools/gemeinwohl-bilanz/ Zugriff: 01.10.2025

Habermas, Jürgen (2022): Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik. Suhrkamp, Berlin.

Habermas, Jürgen (1981): Theorie des kommunikativen Handelns. (Bd. 1: Handlungsrationalität und gesellschaftliche Rationalisierung). Suhrkamp, Frankfurt am Main.

IFSW (2014): Global Definition of Social Work. https://www.ifsw.org/what-is-social-work/global-definition-of-social-work/ Zugriff 30.03.2026

IFSW (2018): Global Social Work Statement of Ethical Principles. https://www.ifsw.org/global-social-work-statement-of-ethical-principles/ Zugriff 05.05.2026

May, Michael (2016): Soziale Arbeit als Arbeit am Gemeinwesen. Ein theoretischer Begründungsrahmen. Barbara Budrich, Opladen.

Nationale Stadtentwicklungspolitik (o. J.): Leipzig Charta EU 2007. https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/DE/Initiative/Leipzig-Charta/Leipzig-Charta-2007/leipzig-charta-2007_node.html Zugriff: 01.10.2025

Nationale Stadtentwicklungspolitik (o. J.): Nationale Stadtentwicklungspolitik. https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/DE/Home/home_node.html Zugriff: 01.10.2025

Rousseau, Jean-Jaques [1762](2001): Vom Gesellschaftsvertrag: oder Grundsätze des Staatsrechts. Hrsg. und übersetzt von Hans Brockard. Reclam, Ditzingen.

URBACT (o. J.): Neue Leipzig Charta 2020.abgerufen unter: https://urbact.eu/articles/leitdokument-fur-die-stadtentwicklung-europa-die-neue-leipzig-charta Zugriff: 01.10.2025


Zitiervorschlag

Becker, Martin (2026): Gemeinwohlorientierung und Soziale Arbeit. In: sozialraum.de (17) Ausgabe 1/2026. URL: https://www.sozialraum.de/gemeinwohlorientierung-und-soziale-arbeit.php, Datum des Zugriffs: 03.06.2026