Neuere Entwicklungen und Zukunftsperspektiven des Fachkonzepts Sozialraumorientierung

Oliver Fehren, Stefan Godehardt-Bestmann, Michael Noack, Felix Manuel Nuss, Gaby Reinhard

1. Einleitung

„Das Gebäude [des Fachkonzepts SRO wird] „dauerhaft renoviert [denn um den] Kern des Konzepts herum werden ständig Anpassungen an aktuelle Entwicklungen vorgenommen, Stilwechsel und Darstellungsvarianten bis hin zum Austausch von unzeitgemäßen Vokabeln.“ (Hinte 2006, 9).

Das Fachkonzept Sozialraumorientierung (SRO) gehört zu den prägenden Ansätzen der Sozialraumorientierten Sozialen Arbeit [1] und ist eng mit dem Institut für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen und den Mitarbeitenden rund um Wolfgang Hinte verbunden. Was in den 1970er Jahren mit der katalytisch-aktivierenden Gemeinwesenarbeit (GWA) seinen Ausgang nahm, entwickelte sich über die stadtteilbezogene Soziale Arbeit hin zum Fachkonzept Sozialraumorientierung weiter. Mit diesem liegt heute ein handlungstheoretisch fundierter Ansatz vor, der seit den 1980er Jahren in vielfältiger Weise die professionelle Praxis Sozialer Arbeit beeinflusst und die regionale Organisation sozialer Dienste nachhaltig prägt. Als praxisbewährtes Handlungsmodell prägte das Fachkonzept SRO zunächst die Hilfen zur Erziehung, weitete ihren Einfluss anschließend auf die gesamte Kinder- und Jugendhilfe aus und hat sich inzwischen in nahezu allen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit etabliert. Über die Eingliederungshilfe, die Altenarbeit und -hilfe, die Pflege, die Arbeitsförderung, die gesundheitsbezogene Soziale Arbeit bis hin zur integrierten Sozialplanung und zum Umbau des gesamten Sozialbereichs einer Landkreisverwaltung werden mittlerweile in verschiedenen kommunalen Kontexten der Schweiz, Österreichs und Deutschlands durch dieses Fachkonzept fundiert sowie regionsspezifisch angepasst gestaltet und reformiert (Hinte 2026, 15).

Im Fachkonzept SRO geht es einerseits um die Erweiterung des inneren Raums und damit um die Handlungsfähigkeit der Menschen, andererseits um die Erweiterung des äußeren Raums sowie um jene konkreten Möglichkeiten, die zur Realisierung eines gewollten Lebensentwurfs erforderlich sind (vgl. Hinte 2026; Nuss 2017). Konstitutiv ist dabei das Wechselverhältnis von Raum und Person. Dieses prägt mit bemerkenswerter Kontinuität das Grundgerüst des Fachkonzepts und findet seinen Ausdruck in den fünf handlungsleitenden Prinzipien, die bereits in den frühen Ausführungen zur katalytisch-aktivierenden GWA als „Blickrichtungen der Orientierung“ beschrieben wurden (vgl. Hinte/Karas 1989, 34). Bei aller Beständigkeit der grundlegenden Orientierungen sind die entsprechenden Ausführungen über die Jahrzehnte hinweg auf unterschiedlichen Ebenen weiterentwickelt und differenziert worden. Insbesondere in den vergangenen Jahren wurden an unterschiedlichen Stellen und von verschiedenen Akteur:innen theoretische Weiterentwicklungen und Vertiefungen sowie Schärfungen auf der handlungsmethodischen Ebene vorgenommen (vgl. exemplarisch Hinte/Godehardt-Bestmann 2024; Fehren 2026; Noack 2024; Noack/Nuss 2026; Nuss 2022; Reinhardt 2024).

Im Folgenden werden diese zentralen Fortentwicklungen überblicksartig dargestellt und eingeordnet. Zunächst richtet sich der Blick auf die Ausarbeitung der Sozialraumorientierung als Handlungstheorie (2.). Im Fokus stehen dabei die theoretisch fundierten Begründungen der Willensorientierung sowie die Einordnung der Erziehungskritik (2.1), ergänzt durch Überlegungen zu einem relationalen Raumverständnis und zum Netzwerkbegriff (2.2). Daran anschließend werden Entwicklungen auf der handlungsmethodischen Ebene am Beispiel der Hilfe- und Teilhabeplanung skizziert (3.) und um eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Diskurs zur Zielorientierung ergänzt. Es folgt eine Präzisierung des Verweisungsverhältnisses zur Gemeinwesenarbeit (4.), bevor abschließend ein Ausblick auf Themen gegeben, die mittelfristig im Zentrum der weiteren „Renovierung“ stehen (5.).

2. (Weiter-)Entwicklungen auf der Ebene der Handlungstheorie

Mit dem Fachkonzept wurde das Ziel verfolgt, eine originär sozialarbeiterische Fachlichkeit wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Es kann damit auch als Reaktion auf die zum Ende des letzten Jahrtausends zunehmend ökonomisierten, managerialistisch und neoliberal geprägten Logiken verstanden werden, die seitdem verstärkt Einzug in die Soziale Arbeit erhalten haben. Verbunden ist diese „Fachlichkeit“ mit einer praxisorientierten Handlungslogik, die konsequent an den Ausgangslagen der Menschen ansetzt und institutionelle Anforderungen den subjektiv definierten lebensweltlichen Gegebenheiten nachordnet (Hinte/Godehardt-Bestmann 2024, 21).

Für die fachliche Einordnung ist entscheidend, Sozialraumorientierung nicht als handlungsmethodisches Add-on misszuverstehen. Lambers diskutiert Sozialraumorientierung daher ausdrücklich als mögliche disziplintheoretische Leitfigur der Sozialen Arbeit und zeigt, dass sie sich zwischen unterschiedlichen Theorieformen verorten lässt (Lambers 2026, 173), wobei die Weiterentwicklung zur Handlungstheorie durchaus auf mehreren Ebenen plausibel erscheint:

„Ein Zusammenhang zwischen Theorie und Sozialraumorientierung (SRO) besteht in dreifacher Hinsicht: a) theoretische Grundlagen der SRO, b) Bezug zu den vorliegenden Theorien der Sozialen Arbeit und c) SRO als eine Theorie der Sozialen Arbeit.“ (ebd., 170)

Der vollzogene Schritt, Sozialraumorientierung nunmehr auch als Theorie (Handlungstheorie) auszuweisen, wird nicht primär über den Wunsch nach Theoriestatus begründet, sondern über einen Anschlussfähigkeits- und Systematisierungsbedarf: Die fünf methodischen Leitprinzipien [2] und ihre Ableitungen hätten sich über Jahre als wirksam erwiesen – auch in Bezug zu Organisations- und Finanzierungsfragen – zugleich habe es bislang an einer systematischen theoretischen Fundierung und an Anschlussfähigkeit an zentrale Diskursstränge der Sozialen Arbeit gemangelt (ebd., 36).

Damit ist der metatheoretische Bezugspunkt markiert: Theorie soll nicht additiv neben Praxis stehen, sondern die in Praxis erprobte Logik so explizieren, dass sie in sich konsistent, wissenschaftlich begründbar und feldübergreifend transferierbar wird. Folgerichtig wird der handlungstheoretische Anspruch nicht nur als Deduktion „vom abstrakt Modellhaften ins konkret Praktische“ (ebd., 22) formuliert, sondern auch aus langjährig erprobter und verdichteter Praxisevidenz hervorgehend und so praktisches Handeln, theoretische Reflexion und wissenschaftliche Fundierung konsequent verschränkend.

Genau hier trifft sich die Entwicklung mit Lambers’ Einordnung: Sozialraumorientierte Soziale Arbeit ist als Theorieebene zweiter Ordnung plausibel, weil sie nicht Gesellschaft insgesamt erklären will, sondern Disziplin- und Professionstheorien als handlungsleitende Ausgestaltung gleichsam ausbuchstabiert (Lambers 2026, 174), und mittlerweile als „für alle Handlungsfelder“ der Sozialen Arbeit geeignete Handlungstheorie beansprucht wird (Hinte/Godehardt-Bestmann 2024, 22). Die Weiterentwicklung ist somit eine metatheoretische Klärung des Theorie-Praxis-Verhältnisses: Theorie wird als systematisiertes Orientierungswissen verstanden, das Praxis begründungsfähig macht und zugleich die Bedingungen ihrer Ermöglichung (Organisation, Steuerung, Finanzierung) mitreflektiert (ebd., 22).

Der handlungstheoretische Status wird über drei Axiome gerahmt, die als „Prämissen einer theoretischen Fundierung“ (ebd., 23) fungieren. Diese Axiome begründen professionelles sozialraumorientiertes Handeln und die damit verbundene Haltung auf einer metatheoretischen Ebene:

Zugleich fundieren diese Axiome die nächstgelagerte Ebene der fünf methodischen Prinzipien, indem sie diese auf einer mittleren Flughöhe „erden und spezifizieren“ (Hinte/Godehardt-Bestmann 2024, 36).

Dadurch entsteht ein Theoriemodell, das zwischen metatheoretischer Rahmung und praxisnaher Handlungslogik vermittelt. Die jeweiligen einzelnen Leitprinzipien an sich sind wiederum in ihren herzuleitenden Theorie- und Praxisursprüngen keine originäre ‚Erfindung‘ der Sozialraumorientierung. Hinte vergleicht die methodischen Prinzipien mit „Bojen“ auf hoher See, die eine Orientierung bieten, „ohne den jeweiligen Fahrstil zu standardisieren oder ein starres Korsett für ‚richtiges‘ Verhalten anzubieten“ (Hinte 2014, 45). Diese fünf Fachprinzipien mittlerer Reichweite „stellen gleichsam die Praxeologie dar, in der sich die Haltungen und theoretischen Vorannahmen konkretisieren“ (ebd.):

  1. Ausgangspunkt jeglicher Arbeit sind Willen (und Interessen) der Menschen.
  2. Selbsthilfekräfte und Eigeninitiative haben Vorrang vor betreuender Tätigkeit.
  3. Bei der Gestaltung von Arrangements spielen personale und sozialräumliche Ressourcen eine wesentliche Rolle.
  4. Aktivitäten sind überwiegend zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt.
  5. Vernetzung und Integration der verschiedenen sozialen Dienste sind Grundlage funktionierender Einzelfallhilfe.

Das Proprium liegt einerseits in der Komposition dieser fünf zentralen Leitnoten zu einem einheitlichen Handlungskonzeptakkord, der dabei maßgeblich und explizit auf eine willensorientierte Vorgehensweise als Grundtonart fokussiert und das sozialarbeiterische Handeln dem Willen der Menschen folgen lässt (und nicht andersherum aus einer institutionellen Logik heraus). Andererseits adressiert die Handlungstheorie in ihren Ableitungen aus diesem durchaus normativen Fünfklangakkord nicht allein das handlungsmethodische Vorgehen der Fachkraft, sondern fokussiert als Bedingungskontext für das Handeln zugleich den Organisationsaufbau und -ablauf, die Steuerungslogik und die Finanzierungssystematik, die als Orchestrierung ebenfalls konsequent den fünf Leitprinzipien folgen.

Die Leitprinzipien des Fachkonzepts Sozialraumorientierung wurden aus theoretischen Ansätzen entwickelt, die entweder personenbezogene oder raumbezogene Perspektiven Sozialer Arbeit akzentuieren. Zu den zentralen theoretischen Bezugspunkten zählen die Feldtheorie (Lewin 2012), die Sozialökologie (Bronfenbrenner 1981) [3] sowie die Non-direktive Pädagogik (Hinte 1990), die durch weitere theoretische Brückenschläge ergänzt werden (siehe Hinte/Godehardt-Bestmann 2024; Noack 2024; Nuss 2024). Ihre Zusammenführung zielt darauf, das Wechselverhältnis von Individuum und Raum analytisch zu fassen und praxisrelevant zu machen, ohne professionelles Handeln zu standardisieren. Sozialraumorientierung wird daher als Fachkonzept beschrieben, das eine integrierende Verbindung zweier Traditionslinien Sozialer Arbeit herstellt: einer stark subjektorientierten Perspektive, die am Willen und Ressourcen der Menschen ansetzt, und einer sozialökologischen Perspektive, die auf die Veränderung struktureller Bedingungen zielt.

2.1 Vertiefung 1: Theoretische Begründung der Erziehungskritik und Willensorientierung

„Der konsequente Bezug auf (…) den Willen der Menschen bildet den Kern des Fachkonzepts Sozialraumorientierung“ (Hinte 2014b, 16), um den sich alle Handlungen aufbauen und denen die weiteren Prinzipien der SRO folgen (vgl. ebd.). Demnach ist es ein inhärentes SRO-Verständnis, den Willen des adressierten Menschen und somit das „Subjekt, mit eigener Weltsicht“ (Fehren/Hinte 2013, 14) als Ausgangspunkt jeglicher Arbeit anzuerkennen [4]. Daraus folgt, dass Sozialarbeitende eine bestimmte Handlungsrichtung und professionelle Haltung einnehmen: Der Mensch wird nicht zum Objekt sozialarbeiterischer Handlungen. Im Rahmen einer erziehungskritischen, non-direktiven und antiexpertokratischen professionellen Grundhaltung, behalten die Menschen so weit wie möglich die Expert:innenschaft für das eigene Leben (vgl. ausführlich Hinte/Nuss 2024; Nuss 2025; Nuss 2026b).

Für viele Akteur:innen der Sozialen Arbeit ist die Willensorientierung und die damit einhergehende erziehungskritische Haltung, die bereits in den Vorgängerkonzepten der „katalytisch-aktivierenden Gemeinwesenarbeit“ und der „Stadtteilbezogenen Sozialen Arbeit“ in den Grundzügen zu finden war, das „fachliche Herzstück“ (Demmel 2020, 38), mit dem sie eine klare Orientierung für die eigene Praxis vorfinden. Das Prinzip der Willensorientierung war in den vergangenen Jahren aber stark umstritten: Kritiker:innen bemängeln, dass es theoretisch unzureichend fundiert sei und das angestrebte Ziel – die Förderung von Eigenständigkeit der Menschen – nicht konsistent erreicht werden könne. [5]

Auch als Reaktion auf die angeführte Kritik wurde in den vergangenen Jahren in unterschiedlichen Publikationen die theoretische Begründungslinie für das Willensprinzip deutlicher expliziert und eine damit einhergehende erziehungskritische und antiexpertokratische Haltung und die ausgeführte Autonomie- und Freiheitsfähigkeit des Menschen theoretisch weiter ausgearbeitet (vgl. u. a. Nuss 2022; Hinte/Nuss 2024; Nuss 2024).Die Begründung der Willensorientierung ist dabei als eklektischer Prozess zu verstehen und lässt sich in vier theoretischen Traditionslinien nachverfolgen: Neben theoretischen Perspektiven, die sich aus den bedürfnis- und interessenorientierten Perspektiven der Community-orientierten Modelle (Traditionslinie 1), der stärken- und ressourcenorientierten Linie der Lebensweltorientierung und des Empowerments (Traditionslinie 2) und den erziehungskritischen und auf Einzigartigkeit des Menschen angelegten Traditionen der Non-direktiven Pädagogik und der Humanistischen Psychologie (Traditionslinie 3) ergeben, ist in den vergangenen Jahren mit dem Brückenschlag in den Diskurs der akademischen Philosophie um Willensfreiheit und dem Ansatz der „kompatibilistischen Willensfreiheit“ eine vierte Begründungslinie hinzugekommen (vgl. ausführlich Nuss 2022, 116ff.; Nuss 2024, 91ff.; siehe auch den Beitrag von May/Nuss in dieser Ausgabe).

Die vier theoretischen Traditionslinien des Willensprinzips im Fachkonzept SRO

Abbildung 1: Die vier theoretischen Traditionslinien des Willensprinzips im Fachkonzept SRO (Nuss 2024, 97)

Mit dem Rückgriff auf die Position der kompatibilistischen Position im Willensfreiheitsdiskurs wird ein fähigkeitsbasierter Willensfreiheitsbegriff argumentiert, in dem der Mensch Optionen auf Willensfreiheit in seinen jeweiligen alltäglichen Realitäten und Bedingtheiten hat. Dabei ist der Mensch mit seiner Willensbildung nicht indeterminiert, also nicht im libertären Sinne frei (vgl. Nuss 2022, 63ff.) Es ist zu dem herausgestellt worden, dass willensorientierte Arbeit immer ein Zusammenspiel von „innerer und äußerer Freiheit“ ist. Innere Freiheit wird verstanden als die Ebene der Willensfreiheit, äußere Freiheit ist die Handlungsfreiheit. Beides zusammen ergibt erst die Möglichkeit auf Selbstbestimmung im praktischen Leben (vgl. Nuss 2017; Nuss 2026a).

Selbstbestimmung in der Verbindung von innerer und äußerer Freiheit

Abbildung 2: Selbstbestimmung in der Verbindung von innerer und äußerer Freiheit (Nuss 2026, 440)

Mit der intensiven Auseinandersetzung und Explikation der theoretischen Fundamente der Willensorientierung ging auch ein Diskurs um die ethischen Grenzen des Prinzips einher. Willensorientierung setzt nicht plakativ auf die Unterstützung egoistischer Freiheiten. Durch eine Orientierung am eigenen Willen des Gegenübers werden subjektive Freiheiten fokussiert, ohne dabei das Subjekt sozial zu entkoppeln, so wie es immer wieder fälschlicherweise unterstellt worden ist (vgl. Nuss 2021). Willensorientierung stellt einen sozial ausgerichteten Konzeptansatz dar, in dem trotz der Fokussierung auf „Eigenwilligkeit“ die Bedeutung sozialer Verantwortung gegenüber Mitmenschen sowie für die Gestaltung der (sozialräumlichen) Umwelt gewahrt bleibt. Mit dem Prinzip wurde das gewinnbringende Spannungsfeld von Freiheit und Anpassung ausgelotet und begründet. Zudem sind die Grenzen von subjektiven Möglichkeiten von Willensbildung und Willensäußerung reflektiert und ethisch begründet worden (vgl. ebd.).

In der sogenannten „individuell-ethischen Dimension“ (Nuss 2022, 202ff.) wird der „Kontext des Möglichen“ diskutiert und der Frage nachgegangen, wann es auch bei einer prinzipiellen Orientierung am Willen zu legitimieren ist, Entscheidungen für den Gegenüber zu treffen. Über die „advokatorische Ethik“ (Brumlik 2017) als Modell von fundamentalethischen Kriterien, die „moralisch inspirierte Kasuistik“ (Thiersch 2014) als Modell von Ethik des Aushandelns im Einzelfall und die „stellvertretende Deutung“ (Oevermann 1996) als Modell von Handlungsprofessionalität wurde hervorgehoben, dass jede am Willen orientierte Arbeit auch notwendigerweise davon geprägt sein muss, dort punktuell Entscheidungen abzunehmen, wo die subjektiven Fähigkeiten der reflektierten Willensentscheidungen (noch) nicht oder nicht mehr vorhanden sind (siehe ausführlich Nuss 2021).

Diese Grenzen auf der Ebene der inneren Freiheit stehen mit den Grenzen der äußeren Freiheit, dem Kontext des Erlaubten, diskutiert als „gesellschaftlich-ethische Dimension“ (vgl. Nuss 2022, 213), in Beziehung. Hier wurde die soziale Kategorie mit dem Verständnis verbunden, dass die (Willens-)Freiheit eines Menschen da aufhört, wo das Recht der Mitmenschen beginnt. Diese am kategorischen Imperativ orientierte Perspektive verdeutlicht, dass sich auch eine willensorientierte Soziale Arbeit notwendigerweise im Spannungsfeld von Wollen und Sollen bewegt. Im Willen steckt Eigenwilligkeit, die unter Umständen nicht mit ethischen Normen einhergeht. Die theoretische Möglichkeit der radikalen Auslegung von Andersartigkeit findet auf der Handlungsebene ihre Konfrontation mit sozialen und rechtlichen Normen, die im Kontext der Arbeit stets Berücksichtigung finden (siehe ausführlich ebd.).

Die theoriebasierten Weiterentwicklungen des Willensprinzips konstituieren ein belastbares Fundament für eine Soziale Arbeit, die die Anerkennung eigensinniger und kreativer Lebensbewältigungsstrategien im sozialen Kontext mit der Förderung von Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung der adressierten Menschen verbindet.

2.2 Vertiefung 2: Theoretische Begründung (Sozial-)Raum und Netzwerkverständnis

Die Debatte um Sozialraumorientierte Soziale Arbeit ist lange Zeit von einer Frontstellung geprägt gewesen: Auf der einen Seite das in diesem Beitrag vertieft diskutierte Fachkonzept Sozialraumorientierung (Hinte 2020), auf der anderen die kritisch-reflexive Sozialraumarbeit (Kessl/Reutlinger 2022). In der Vertiefung der theoretischen Begründung eines Sozialraum- und Netzwerkverständnisses (siehe dazu ausführlich: Noack 2024) zeigt sich, dass beide Diskurslinien auf einer gemeinsamen raumtheoretischen Grundlage aufbauen: dem relationalen Raumbegriff (Löw 2001; Löw/Sturm 2019). Raum ist demnach kein Container, sondern entsteht durch Syntheseleistungen und Spacing – also durch das relationale In-Beziehung-Setzen von Menschen und sozialen Gütern.

Soziale Arbeit bewegt sich damit in einer Vermittlungsfunktion: zwischen Lebenswelt und System (Habermas 1981), zwischen subjektiver Erfahrungsstruktur und institutioneller Ordnung (Budde et al. 2013; Kessl/Maurer 2019). Das SONI-Modell (Sozialstruktur, Organisation, Netzwerk, Individuum; Budde et al. 2013), welches in enger „Verwandtschaft zum Fachkonzept Sozialraumorientierung steht“ (Reinhard 2024, 137), verdeutlicht diese Mehrdimensionalität und markiert den politischen Anspruch sozialraumorientierter Praxis.

Dreidimensionale Perspektivierung räumlicher Konstitution

Vor diesem Hintergrund wird eine dreifache Perspektivendifferenzierung vorgeschlagen: Lebensraum, Sozialraum und Planungsraum (siehe dazu ausführlich Noack 2025a). Diese Differenzierung ist ausdrücklich keine ontologische Setzung dreier getrennter Räume. Sie ist vielmehr eine analytische Operation, eine kognitive Ordnung und eine epistemologische Perspektivendifferenzierung.

Subjekte konzeptualisieren Welt – und diese Konzeptualisierung beeinflusst Praxisformen und Weltverhältnisse. Genau hier setzt die Dreiteilung an. Sie macht sichtbar, dass Raum immer schon perspektivisch konstruiert ist und unterschiedliche Handlungskonsequenzen erzeugt.

Die Unterscheidung dient nicht der Verdinglichung von Raum, sondern der Präzisierung professioneller Praxis: Da Lebensräume nicht zwangsläufig deckungsgleich mit Planungsräumen sind, können Spannungen entstehen. Sozialraumorientierte Soziale Arbeit muss diese Differenzen reflexiv bearbeiten, statt sie implizit zu naturalisieren.

Netzwerke als Struktur vernetzter Räume

Ergänzend zur Raumsoziologie wird die Netzwerksoziologie herangezogen (Simmel 1908; Häußling 2010; Fuhse 2010). Netzwerke sind relationale Gefüge, die sowohl als Handlungsmedium als auch handlungsstrukturierend wirken. Mit Bourdieu (1983; 1985; 1997) lässt sich zeigen, dass Netzwerke ungleich verteilt sind und eng mit Kapitalausstattungen und Habitusformationen verschränkt sind.

Für sozialraumorientierte Praxis sind insbesondere die Formen sozialen Kapitals relevant:

Für die sozialraumorientierte Praxis genügt es nicht, primäre Netzwerke im unmittelbaren Lebensraum zu berücksichtigen – also jene familiären, freundschaftlichen oder nachbarschaftlichen Beziehungen, die den Menschen bereits vertraut sind. Ebenso wenig reicht es aus, sekundäre Netzwerke nur innerhalb des territorial definierten Planungsraums zu aktivieren.

Eine relationale Perspektive verlangt vielmehr, Netzwerke als ortsübergreifende Gefüge zu denken (vgl. Abb. 3).

Örtlich verinselte Lebenswelt

Abbildung 3: Örtlich verinselte Lebenswelt (eigene Darstellung von Michael Noack)

Lebensräume sind nicht notwendig deckungsgleich mit Planungsräumen, und soziale Einbindung ist nicht an Wohnortgrenzen gebunden. Professionelles Handeln muss daher systematisch prüfen, welche primären und sekundären Netzwerke auch jenseits des unmittelbaren Wohnumfeldes relevant sind oder potenziell relevant sein könnten. [6]

Sozialraumorientierung bedeutet in diesem Verständnis, Menschen – sofern sie dies wollen (siehe die Ausführungen zur Vertiefung 1) – Gelegenheiten zu eröffnen, an anderen Orten neue Kontakte zu knüpfen, bestehende Beziehungen räumlich zu erweitern und Unterstützungsangebote außerhalb ihres Wohnortes wahrzunehmen. Dies kann etwa durch interterritoriale Kooperationen, durch gezielte Vermittlung in überregionale Gruppenangebote oder durch institutionelle Brückenbildungen geschehen (vgl. u. a. auch Nuss/Schönig 2026, 115ff.).

Interterritoriale Vernetzung als Erweiterung des Fachkonzepts

Um die vollen Potenziale der Vernetzung zu realisieren, bedarf es interterritorialer Vernetzungsstrukturen zwischen Sozialraumteams (Noack 2015; Schaden/Kozak 2022). Vernetzung und Integration sozialer Dienste muss planungsraumübergreifend gedacht werden, so wie es sich im fünften Prinzip des Fachkonzepts zeigt.

3. Methodisches Handeln vor dem Hintergrund des Fachkonzepts Sozialraumorientierung am Beispiel von Hilfe- und Teilhabeplanung

Im Speziellen bei Reinhard (2024) wurden die fünf handlungsleitenden Prinzipien des Fachkonzepts Sozialraumorientierung in den vergangenen Jahren methodisch weiter ausdifferenziert, das heißt einerseits noch konkreter mit den oben dargestellten neueren theoretischen Entwicklungen verbunden und andererseits für die Praxis konkretisiert. SRO verdeutlicht sich hier bewusster Gegenentwurf zu diagnostisch geprägten Zugängen der Sozialen Arbeit, die häufig mit Hypothesenbildungen über Menschen einhergehen (vgl. zu diesem Spannungsfeld u. a. auch Ader/Schrapper 2022, Uhlendorff 2022, Buttner et al. 2018 [7]) versteht. Sozialraumorientierte Soziale Arbeit positioniert sich demgegenüber mit einer „antiexpertokratischen und erziehungskritischen Haltung“ (vgl. Nuss 2022, 238): Menschen gelten als Expert*innen ihres eigenen Lebens (vgl. Hinte/Nuss 2024; Nuss 2026b). Im Zentrum steht ein generalistisches Professionsverständnis der Sozialen Arbeit (vgl. hierzu v. a. Wendt 1990).

Das methodische Handeln innerhalb des Fachkonzepts Sozialraumorientierung ist von Reinhard (2024) entlang des Ordnungsschemas von Müller und Kreft (2019) konkretisiert worden. Die klassischen Ebene sozialarbeiterischen Handelns – Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit – werden über das Fallverständnis des „Falls im Feld“ miteinander verschränkt. Dieses umfasst fallspezifische, fallübergreifende und fallunspezifische Tätigkeitssegmente (Hinte 2014, 119; Godehardt-Bestmann 2026).

Damit wird die Methodenfrage in den Hintergrund gerückt. Zugleich zielt das professionelle Handeln orientiert am Willen bzw. dem Lebensentwurf der Menschen sowohl auf eine Erweiterung der „inneren Freiheit“ als auch über das Fallverständnis „Fall im Feld“ auf die Veränderung von Lebensbedingungen zur Erweiterung von Handlungsoptionen und damit der „äußeren Freiheit“ (vgl. v. a. Hinte 2022; Nuss 2022). Methodisches Handeln lässt sich nicht „von den Menschen loslösen“ (Mall 2019, 126). Neben Wissen und Können spielt die professionelle Haltung oder Einstellung der Fachkräfte eine bedeutende Rolle.

Die folgende Abbildung nimmt die Grundgedanken von Müller und Kreft (2019, 12ff.) auf und konkretisiert diese für das methodische Handeln vor dem Hintergrund des Fachkonzepts Sozialraumorientierung:

Methodisches Handeln vor dem Hintergrund des Fachkonzepts Sozialraumorientierung entlang des Ordnungsversuchs nach Kreft/Müller 2019

Abbildung 4: Methodisches Handeln vor dem Hintergrund des Fachkonzepts Sozialraumorientierung entlang des Ordnungsversuchs nach Kreft/Müller 2019 (eigene Darstellung)

Vor diesem Hintergrund werden Verfahren der Hilfe- und Teilhabeplanung, die gesetzlich sinnvollerweise auf die Feststellung von Bedarfen ausgerichtet sind, durch ein sozialraumorientiertes Vorgehen qualifiziert (Reinhard 2026a). Denn der ganzheitliche Blick auf die Lebenssituation ermöglicht die Entwicklung passgenauer Unterstützungsarrangements, das neben gesetzlichen Leistungen auch lebensweltliche und andere Ressourcen einbezieht.

Somit richtet sich der Fokus auf das, was der Mensch schon kann, was ihn ausmacht und was seine Lebensenergie ist und nicht vorrangig auf seine Defizite und Bedarfe.

Der sozialraumorientierte Beratungsprozess reichert die gesetzlich normierten Verfahren der Hilfe- und Teilhabeplanung durch eine Erweiterung der Aufmerksamkeit an und setzt sich aus sechs Elementen zusammen, die eine idealtypische Kommunikationsstruktur von der Erfassung der Ausgangssituation über die Erkundung des Willens bis zur Entwicklung eines passgenauen Unterstützungsarrangements abbilden (Reinhard 2024, 97ff.). In den Gesprächen werden nicht nur Probleme thematisiert, sondern auch positive Erfahrungen, Kraftquellen, hilfreiche Routinen, soziale Beziehungen und Ressourcen im Sozialraum erkundet. Ziele und Ideen werden gemeinsam auf ihre Realisierbarkeit geprüft und in konkrete nächste Schritte übersetzt – mit einer kritischen Haltung zu professionellen Normvorstellungen eines „gelingenden“ Lebens (Fürst/Hinte 2020; Hinte 2022). Die professionelle Kompetenz liegt darin, die Elemente dieses Beratungskreislaufs situativ und flexibel zu nutzen, da Beratungsprozesse in der Praxis nicht linear verlaufen (Reinhard 2024, 102):

Der sozialraumorientierte Beratungsprozess in Hilfeplan- und Gesamtplanverfahren

Abbildung 5: Der sozialraumorientierte Beratungsprozess in Hilfeplan- und Gesamtplanverfahren (in Anlehnung an Reinhard 2024, 102; ISAB 2022, 36)

Sozialraumorientierung richtet sich mit dem Fallverständnis „Fall im Feld” zudem auf das Vorfeld gesetzlicher Leistungen, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, und beeinflusst damit auch Zugänge zu diesen Leistungsfeldern. Im Idealfall entstehen sozialraumorientierte Kooperationslandschaften zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringenden. Im Zuge entsprechender Organisations- oder Sozialraumentwicklungsprozesse wird häufig das 7-Phasen-Modell der „Kollegialen Beratung zum Fall im Feld“ implementiert, das in institutionellen Teams oder Sozialraumteams Anwendung findet (vgl. ausführlich Reinhard 2024, 137ff.; Reinhard 2026b; Früchtel et al. 2013). Dieses Verfahren unterstützt die Entwicklung individueller Unterstützungsarrangements (Gaum/Haubenreisser 2026), die sich konsequent am Willen und an den Ressourcen der Menschen orientieren und institutionelle Leistungslogiken überschreiten.

Exemplarische Vertiefung: Diskussion um „Zielorientierung“

Ein zentraler Aspekt, der im Kreis der SRO-Praxisimplementierungen befassten Akteur:innen stets kritisch diskutiert wurde (Bestmann 2020; 2013), ist die sogenannte Zielearbeit. Hieran wird entlang des zuvor explizierten Verständnisses zum methodischen Handeln am Beispiel von Hilfe- und Teilhabeplan deutlich, dass eine reine Betrachtung der Technik, losgelöst von Verfahren, Methode und Konzept, möglicherweise gegenteilige Effekte zu den konzeptionell beabsichtigten auslösen können.

Einige Zeit lang wurde durchaus auch in der Praxis der Sozialraumorientierung darauf fokussiert, Ziele so zu formulieren, dass sie die „SMART“-Kriterien erfüllen – und dabei übersehen, dass diese semantische Präzisionsarbeit häufig eher Plan- und Controllingbedürfnisse bedient als alltagsbezogene Veränderung(en).

Reinhard zeigt dafür zwei Indikatoren: Evaluationsergebnisse deuten auf eine fehlende Korrelation zwischen „Zielen“ und tatsächlichen Fortschritten hin. Zudem werden Ziele „in vielen Fällen“ nicht von den Menschen, sondern aus Sicht der Fachkräfte in Hilfe- und Teilhabeplänen dokumentiert (Reinhard, 2024, S. 121). Wenn Ziele im Formularwesen vor allem für Controlling relevant werden, rückt „die eigentliche Energie der Menschen – der Wille – … in den Hintergrund“ (ebd., 122). Konsequent wird deshalb ein Vorgehen vorgeschlagen, bei dem semantische Standards nicht einer abstrakt-akademischen bzw. verfahrenstechnisch überprüfbaren Zielformel-Disziplin dienen, sondern als Folie, damit Veränderungsschritte „an den Alltag der Menschen andocken“ und „milieuspezifische Formulierungen in O-Tönen“ dokumentiert werden (ebd. 121ff.).

Beim eigentlichen Ziel der Zielearbeit „geht es jedoch nicht allein und maßgeblich um das schlichte Erreichen der ausgearbeiteten Ziele. Vielmehr ermöglicht das An-Gehen dieser geplanten Wege ein Erleben einer Selbstwirksamkeit im Sinne der (Wieder-)Einkehr von selbstgesteuerter Lebendigkeit durch die Adressat:innen selbst“ (Godehardt-Bestmann 2025). So kann eben auch das Nichterreichen von Zielen, der Abbruch einer Hilfemaßnahme ein Indikator dafür sein, dass ein adressierter Mensch in seiner eigensinnigen Eigenaktivität so gestärkt ist, um gleichsam das Steuerrad zur Gestaltung seines biografischen Verlaufs wieder selbst in die Hand zu nehmen. Dieser Aspekt, der im Übrigen im lösungsfokussierten Ansatz (u. a. de Shazer 1991; 1998) frühzeitig bei der Unterscheidung von „Lösung“ und „Zielen“ diskutiert wurde, betrifft nicht nur die Ebene des individuellen Einzelfalls, sondern eben auch die Gestaltung der Arrangements in einem Planungsraum.

Die Kriterien wohlformulierter Ziele in der lösungsorientierten Praxis zeichnen sich durch spezifische Merkmale aus (de Jong/Berg 2008, 132ff.; Roessler/Gaiswinkler 2012, 469ff.) und dienen als eine Art Checkliste bzw. fachlicher Reflexionsfolie für die Fachkraft im dialogischen Prozess der Zielearbeit. Wichtig ist dabei, dass Zielformulierungen nicht maßgeblich semantisch korrekt formuliert sind, sondern in O-Tönen der lebensweltlichen Alltagssprache der Adressat:innen entsprechen und mit der Eigenkraft, dem Willen und der Energie des eigenen Lebensentwurfs verbunden sind (Reinhard 2024, 122). Im Verständnis der Handlungstheorie sozialraumorientierter Sozialer Arbeit (Hinte/Godehardt-Bestmann 2024), die sich neben anderem auf die Lösungsfokussierung bezieht, steht daher vorrangig vor der Arbeit an Zielen das Erkunden des oben dargestellten Willens einer Person im Mittelpunkt (Nuss 2022; 2024). Die am Willen der Menschen orientierte Beratungsarbeit erfordert aufseiten der Fachkräfte handlungsmethodische sowie habituelle Kompetenzen (Reinhard 2024, 121ff.), ohne die eine darauffolgende Zielearbeit aufbauen muss.

4. Zum „Verweisungsverhältnis“ von GWA und SRO

Wie einleitend bereits angedeutet, ist das Fachkonzept SRO ohne ihre Bezüge zur Gemeinwesenarbeit kaum angemessen zu verstehen [8]. Viele der im Fachkonzept Sozialraumorientierung formulierten Prinzipien knüpfen an die über 140jährigen Traditionen der Gemeinwesenarbeit an, im speziellen an die „Spielart“ der katalytisch-aktivierende GWA. In vielfältigen Schattierungen ist GWA ein Ansatz, der weniger auf die Gestaltung individueller Hilfearrangements für Menschen abhebt, sondern in den Mittelpunkt die Verbesserung von (sozialräumlichen) Lebensbedingungen mit einer auf kollektives Empowerment abzielenden Praxis stellt. Wesentlich für viele GWA-Ansätze ist der Anspruch der partizipativen Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse, nicht immer, aber meist mit Bezug auf lokale Nahräume: „Ziel von Gemeinwesenarbeit ist die Verbesserung materieller und immaterieller Lebensbedingungen in sozial benachteiligten oder auch neu entstehenden Quartieren und/oder von spezifischen Bevölkerungsgruppen“ (Stövesand 2019, o. S.). In der GWA besteht die zentrale Aufgabe der Fachkräfte darin – entlang der Eigeninteressen von Bewohner:innen und lokalen Akteur:innen – Prozesse kollektiver Selbstorganisation zu ermöglichen und zu unterstützen. GWA zielt darauf ab, Menschen dazu zu befähigen, ihre Interessen zu artikulieren, gemeinsame Themen zu identifizieren und sich als handlungsfähige Akteur:innen in lokalen Kontexten wirkmächtig zu organisieren. Verdichtet lässt sich das als „kollektive Organisation individueller Interessen“ beschreiben.

Im Fachkonzept SRO werden mit der Orientierung am Eigeninteresse der Menschen (in der SRO präzisiert als „Wille“), der Suche nach vorhandenen Ressourcen im sozialen Umfeld sowie dem Versuch, professionelle Hilfearrangements stärker mit lokalen Netzwerken zu verschränken, zentrale Leitideen der Gemeinwesenarbeit aufgegriffen. In diesem Sinne kann SRO als konzeptionelle Weiterentwicklung verstanden werden, die wesentliche Impulse aus der GWA aufnimmt und in institutionelle Kontexte der Sozialen Dienste übersetzt.

Trotz dieser engen Verweisungsverhältnisse unterscheiden sich beide Ansätze jedoch in ihren Ausgangspunkten und Zielperspektiven. Gemeinwesenarbeit entstand historisch aus dem Anliegen, sozialräumliche Ungleichheiten zu bearbeiten und kollektive Handlungsmacht – insbesondere von benachteiligten Bevölkerungsgruppen – zu stärken. Ihr Fokus liegt auf der Verbesserung der Lebensbedingungen im Gemeinwesen und auf der Förderung partizipativer Prozesse lokaler Demokratie. Das Fachkonzept SRO setzt hingegen an einer anderen Stelle an: Es reagiert primär auf Dysfunktionalitäten wohlfahrtstaatlicher Hilfesysteme und versucht, die überwiegend einzelfallorientierte Praxis Sozialer Dienste durch eine den Fall deutlich stärker kontextualisierenden Feldperspektive zu erweitern. Der Sozialraum erscheint hier als bisher nicht ausreichend beachteter Ressourcenkontext für fallbezogene Hilfeprozesse sowie als Strukturprinzip zur Organisation von Kooperation statt Konkurrenz in der Trägerlandschaft. Damit bewegt sich das Fachkonzept SRO deutlich stärker innerhalb der institutionellen und rechtlichen Logiken des Wohlfahrtsstaates. Während GWA traditionell eine eher ambivalente oder auch kritisch-distanzierte Position gegenüber dem Hilfesystem einnimmt, sucht SRO bewusst den „Marsch durch die Institutionen“ des Wohlfahrtsstaats (Fehren 2026, 97).

Aus dieser unterschiedlichen Verortung ergibt sich auch eine asymmetrische Entwicklung beider Ansätze. Gemeinwesenarbeit hat sich – trotz ihrer langen Tradition – in der Praxis Sozialer Arbeit vergleichsweise wenig institutionell etablieren können und ist sozialrechtlich nicht als Regelstruktur verankert. Sozialraumorientierung dagegen wurde in vielen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit aufgegriffen und breit adaptiert.

Gleichwohl bedeutet diese breite Implementierung der SRO nicht, dass GWA im Fachkonzept SRO gleichsam aufgeht (vgl. ebd.). Sozialraumorientierte Soziale Arbeit kann wertvolle Erkenntnisse über lokale Ressourcen, Bedarfe und strukturelle Problemlagen generieren – insbesondere im Rahmen der fallunspezifischen Arbeit. In diesem Kontext erschließen Fachkräfte Wissen über relevante Akteur:innen, Institutionen und Ressourcen im Umfeld der Adressat:innen. Dabei bleibt der Transformationsanspruch allerdings begrenzt: Die eigentliche Veränderung sozialräumlicher Bedingungen ist nicht primäres Ziel der fallunspezifischen Arbeit (vgl. Früchtel/Budde 2006, 206). Wo die Möglichkeiten der Bearbeitung strukturellen Problemlagen – etwa fehlender Infrastruktur, diskriminierender Praktiken oder mangelnder Beteiligungsmöglichkeiten – im Rahmen der SRO begrenzt sind, wird Gemeinwesenarbeit zu einer naheliegenden Anschlusspraxis. GWA kann einen methodischen Rahmen bieten, um die identifizierten Themen kollektiv aufzugreifen, zu politisieren und gemeinsam mit Bewohner:innen in Veränderungsprozesse zu überführen. Die SRO bespielt Veränderungsprozesse primär auf der Mikro- und Mesoebene, ein Veränderungsprozess auf der Makroebene, als Bezugspunkt einer politisch-gesamtgesellschaftlichen Veränderung, bleibt für die SRO häufig begrenzt (vgl. Nuss 2026c, 475ff.).

Das Verhältnis von Gemeinwesenarbeit und Sozialraumorientierung sollte daher weniger als Konkurrenz, denn als komplementäre Beziehung aufgefasst werden. SRO erweitert und kontextualisiert fallbezogene Hilfen innerhalb institutioneller Strukturen und ist auch im Leistungsvorfeld tätig, während GWA auf die kollektive Bearbeitung struktureller Probleme und damit vor allem auf die Stärkung zivilgesellschaftlicher Handlungsmacht zielt. Gerade durch ihr wechselseitiges Zusammenspiel entsteht das Potenzial, individuelle Unterstützung mit einer nachhaltigen Gestaltung sozialräumlicher Lebensbedingungen zu verbinden.

5. Ausblick – Blick auf die mittelfristigen Weiterentwicklungen

Auf den hier skizzierten Ebenen der theoretischen Erweiterung und den handlungsmethodischen Verfahren sind mittelfristig weitere Entwicklungen zu erwarten. Dies gilt auch für die organisationalen Anforderungen und (Re-)Finanzierungssystematiken einschließlich ihrer sozialrechtlichen Rahmungen, die im Zuge der Implementierung der Sozialraumorientierung in verschiedenen kommunalen Kontexten stattfinden.

Entsprechend soll an dieser Stelle nur skizzenhaft sowie ausdrücklich unvollständig am Beispiel des auch im Sozialarbeitsdiskurs präsenter werdenden gesellschaftlichen Phänomen der Einsamkeit zumindest Andeutungen für mittelfristige Weiterentwicklung formuliert werden.

Wie oben bereits ausführlicher dargestellt, können soziale Netzwerke als Teil sozialer Räume gefasst werden. Sie eröffnen Zugänge zu emotionalen, informativen und praktischen Ressourcen, ermöglichen Resonanzbeziehungen und gemeinsame Gestaltung. Sozialkapital meint Ressourcen aus Zugehörigkeit und Beziehungen (Bourdieu 1983). Netzwerke sind wie benannt dynamisch und werden durch Praktiken fortlaufend hervorgebracht (Lefebvre 1991; Noack 2024; Schönig/Nuss 2026). Eine zentrale mittelfristige Entwicklungslinie liegt in der noch engeren Verschränkung professioneller und lebensweltlicher Akteur:innen zur Stärkung von Inklusion, Partizipation und sozialer Transformation (Kraus 2023). Gleichzeitig sind Netzwerke nicht automatisch inklusiv. Macht- und Ungleichheitsverhältnisse können sich verdichten. Deshalb braucht Netzwerkarbeit professionsgeleitete Reflexion, die Exklusionsrisiken, Zugangsbarrieren und asymmetrische Anerkennung sichtbar und bearbeitbar hält (Früchtel/Roth 2017).

Freiheit wird unter spätmodernen Bedingungen häufig als Ich-zentriertes Autonomieideal verkürzt. Identität und Handlungsfähigkeit entstehen jedoch im Spannungsfeld von Individualität und Gemeinschaftlichkeit und sind auf soziale Ermöglichung angewiesen, so wie so wie es im Fachkonzept SRO mit dem leitenden Prinzip der Willensorientierung und den Ausführungen zur inneren und äußeren Freiheit beschrieben ist. Biografien werden unter Unsicherheit als „Bastelarbeit“ (Beck 1986) in Eigenverantwortung hergestellt und kollektive Problemlagen wie die benannte Einsamkeitsthematik geraten so schnell in individualisierende Deutungen, obwohl sie oft strukturell produziert ist. Eine relationale Perspektive betont hingegen, dass Selbst und Identität sozial und prozessual entstehen durch Anerkennung und Resonanz in Beziehungen (Rosa 2016). Menschen sind keine

„von der Außenwelt abgeschnittenen Inseln, die in einem Meer von Einsamkeit treiben. Wir existieren in sozialen Zusammenhängen. Veränderung ist erst dann Veränderung, wenn sie in unserem Umfeld als solche erkannt und anerkannt wird“ (de Shazer/Dolan 2020, 85).

Gesellschaftlich lässt sich dies als Resonanzkrise beschreiben (Rosa 2016). Für die Sozialraumorientierte Soziale Arbeit heißt das, Einsamkeit als Indikator beschädigter Sozialbeziehungen sozialräumlich und strukturell zu begreifen. Resonanzräume können unter anderem über gruppen- und gemeinwesenbezogene Formate sowie Infrastrukturarbeit entstehen (Früchtel et al. 2016). Werden solche Resonanzräume gezielt als Kontaktgelegenheitsstrukturen gestaltet, kann Sozialraumorientierte Soziale Arbeit auch dazu beitragen, den sogenannten „Turn-away-Effekt“ (Elbing 1991, 12) zu bearbeiten. Viele Betroffene erleben soziale Entkopplung als so schambesetzt, dass sie sich weder mitteilen noch Hilfe suchen, was auch in der Einsamkeitsforschung als „Turn-away-Effekt“ aufgegriffen wird. Hinzu kommt, dass Menschen Einsamkeitsgefühle mitunter so stark verdrängen können, dass sie überzeugt sind, diese gar nicht zu empfinden, obwohl sie faktisch darunter leiden (vgl. Cacioppo/Patrick 2011, 95ff.).

Sozialraumorientierung bietet durch fallunspezifische Arbeit die Möglichkeit Personen zu erreichen die sich weder mitteilen noch komm-orientierten Angeboten folgen; etwa an Orten, die sie ohnehin aufsuchen. Und insbesondere fallübergreifende Arbeit bietet die Möglichkeit einsamkeitshilfe-unverdächtiger Arrangements zu gestalten, in denen sich einsame Menschen nicht als solche etikettieren müssen, sondern über gemeinsame Interessen und Aktivitäten zunächst Resonanz- und Zugehörigkeitserfahrungen machen können. Diese Erfahrungen können wiederum die Voraussetzung dafür schaffen, dass Einsamkeit überhaupt wahrgenommen, benannt und schließlich bearbeitet werden kann (siehe dazu vertieft Noack 2026).

Zugleich ist zu vermeiden, dass durch Steuerungslogiken strukturelle Ursachen auf das Subjekt verschoben werden. Die Verbindung des Einzelfalls mit lebensweltlichen Ressourcen aus Nachbarschaft und Quartier ist lange anerkannt (Schrapper 1995), aber handlungspragmatisch nach wie vor zu selten realisiert. Im sozialraumorientierten Fallverständnis (Godehardt-Bestmann 2026) wurde dies über fallunspezifische Arbeit bereits Ende der 1990er Jahre fokussiert (Hinte 1999).

Neben diesem exemplarischen Scheinwerferlicht auf die mittelfristigen Entwicklungspotenziale der Sozialraumorientierung im Kontext Einsamkeit, scheint uns die disziplinäre Weiterentwicklung der SRO von zentraler Wichtigkeit. Das Fachkonzept Sozialraumorientierung ist – wie oben benannt – bereits als Praxis- bzw. Handlungstheorie einzuordnen, also als Theorie zweiter Ordnung, die Disziplin- und Professionstheorien handlungsleitend ausformuliert (Lambers 2026, 174). In diesem Sinn wird Sozialraumorientierung als ein berufsfeldübergreifendes Handlungsmodell Sozialer Arbeit beansprucht (Hinte/Godehardt-Bestmann 2024, 22). Gleichzeitig markiert Lambers eine zweite theoretische Bewegung im Sozialraumdiskurs: „Die im Sozialraumdiskurs entwickelte „Sozialraumarbeit“ (Kessl/Reutlinger 2010; 2022) versucht sich indes als eine kritisch-reflexive Theorie in SRO einzuschreiben, sozusagen als »Reflexionsrahmen« (ebd., 132), der sich gegen problematische Verräumlichungseffekte sozialer Problemlagen richtet“ (Lambers 2026, 174). Diese Differenz kann gleichwohl produktiv sein:

Handlungstheorie (Sozialraumorientierung) liefert ein Orientierungs- und Entscheidungsmodell für professionelle Praxis (inklusive Organisation und Steuerung), das Komplexität gestaltbar machen will, ohne sie zu simplifizieren (Hinte/Godehardt-Bestmann 2024, 11). Als vermittelndes Element fungiert die transdisziplinäre Handlungstheorie der Sozialraumorientierung. Mit ihren drei Axiomen verbindet sie die theoretische Fundierung mit den methodischen Leitprinzipien und eröffnet zusätzliche Reflexionsräume für die Anwendung und Weiterentwicklung der Prinzipien in der Praxis.

Kritisch-reflexive Theorie (Sozialraumarbeit) zielt stärker auf die Problematisierung räumlicher Zuschreibungen und Macht- bzw. Ungleichheitseffekte, die in raumbezogener Praxis leicht reproduziert werden können (Lambers 2026, 174).

Die Konsequenz ist eine theoriearchitektonische Verschränkung: Wenn Sozialraumorientierung als Handlungstheorie den Anspruch erhebt, für alle Handlungsfelder zu gelten, dann braucht sie reflexive Korrektive nicht als äußere Kritik, sondern als integrierte Prüfoperationen innerhalb ihres Entscheidungsmodells. Lambers betont entsprechend, dass Konsequenzen für die Praxis davon abhängen, inwieweit es gelingt, die teils stark voneinander abgegrenzten Konzepte Sozialraumorientierung und Sozialraumarbeit miteinander zu verschränken (Lambers 2026, 175). Dies kann nach Auffassung der Autor:innen dieses Beitrags im Rahmen aktueller Diskurse erprobt werden und würde damit einen weiteren wichtigen Schritt in der kommunikativ aufeinander bezogenen Weiterentwicklung Sozialraumorientierter Sozialer Arbeit darstellen.

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Zeiher, J. Hartmut/Zeiher, Helga (1998): Orte und Zeiten der Kinder. Soziales Leben im Alltag von Großstadtkindern. (2. Auflage). Weinheim/München.


Fußnoten

[1] Für weitere Ansätze vgl. u. a. Kessl/Reutlinger 2022; Deinet 2009; Krisch 2008; Spatscheck 2019; Special Issue 1/2026 „Social Space, Social Work, and Social Pedagogy” des European Journal of Social Work unter https://www.tandfonline.com/toc/cesw20/29/1

[2] Siehe die fünf Prinzipien weiter unten im Text.

[3] Zur Integration sozialökologischer Modelle in Raumtheorien vgl. auch Deinet 2005; Spatscheck 2012; 2019.

[4] Die Grundorientierung der Willensorientierung und ihr Bezug zu Subjektivität und Handlungsbefähigung findet interessante Parallelen im Konzept der Aneignung (vgl. u. a. Deinet/Reutlinger 2026; Deinet et al. 2018)

[5] Ausführlich zu den Kritikpunkten der „Antipädagogik“ und der „adaptiven Präferenzen“ und den fachlichen Gegenargumenten siehe den Dialog von May/Nuss in dieser Ausgabe und Nuss 2022, 196ff. und 227ff.

[6] Zum Inselmodell nach Helga Zeiher vgl. auch Deinet 2005.

[7] Zur Nutzung von Sozialraumanalysen für die Soziale Diagnostik vgl. auch Röh 2018 oder Spatscheck/Wolf-Ostermann 2023, 25ff.).

[8] Zum Verhältnis von SRO und GWA vgl. auch die Schwerpunktausgabe 1/2011 von sozialraum.de: https://www.sozialraum.de/archiv-ausgabe-1-2011.php


Zitiervorschlag

Fehren, Oliver, Stefan Godehardt-Bestmann, Michael Noack, Felix Manuel Nuss und Gaby Reinhard (2026): Neuere Entwicklungen und Zukunftsperspektiven des Fachkonzepts Sozialraumorientierung. In: sozialraum.de (17) Ausgabe 1/2026. URL: https://www.sozialraum.de/neuere-entwicklungen-und-zukunftsperspektiven-des-fachkonzepts-sozialraumorientierung.php, Datum des Zugriffs: 03.06.2026