Orientierung am Willen
Entwicklungen und Kontroversen zum leitenden Prinzip des Fachkonzepts Sozialraumorientierung
Ein Gespräch zwischen Michael May und Felix Manuel Nuss
Einleitung/Prolog
Michael May (MM): Aus meiner Perspektive kommen wir in Theorie- und Konzeptentwicklung nur durch solidarische Kritik und Gegenkritik weiter. Denn auf Blindstellen werden diejenige, die eine andere Perspektive verfolgen, viel eher aufmerksam als man selbst und diejenigen, welche die eigene Orientierung teilen. Dies gilt für Alltagswahrnehmungen ebenso wie in der Wissenschaft und im professionellen Handeln. Schon Ludwig Fleck (1980) und an ihn anschließend Thomas Kuhn (1976) haben in ihren wissenschaftssoziologischen Arbeiten gezeigt, dass auch in naturwissenschaftlichen Experimenten die Aufmerksamkeit von Forschenden beim Erkenntnisgewinn stärker auf das geleitet wird, was in ihren wissenschaftlichen Zusammenhängen als leitende Annahmen und Paradigmen vertreten wird. Fleck hat dafür den Begriff des Denkkollektivs und Denkstils geprägt. Ein Denkstil entsteht für ihn schon dadurch, dass zwei Menschen intensiv im Gespräch sich aufeinander einlassen. Er kann sich in einem fest gefügten Denkkollektiv jedoch auch gegen Irritationen von außen abschotten, was in bestimmten „Schulen“ der Theorie- und Konzeptentwicklung auch in der Sozialen Arbeit aus meiner Sicht leider nur allzu häufig passiert.
Von daher freue ich mich umso mehr, dass Du Dich, Felix, auf diese Diskussion mit mir zur Willensorientierung in der Sozialen Arbeit allgemein, sowie dem Fachkonzept Sozialraumorientierung im Besonderen einlässt. Und ich hoffe, dass wenn es uns vielleicht auch nicht gelingen mag, einen neuen Denkstil in unserer Diskussion zu kreieren – aber, wer weiß? – wir unsere bisherigen Denkstile, die wir in bestimmten Denkkollektiven entwickelt und kultiviert haben, zumindest weiterentwickeln. In jedem Fall hoffe ich, dass wir durch unsere Diskussion denjenigen, die dabei sind, sich fachlich zu orientieren, eine reflektiertere Entscheidung ermöglichen, welchem Denkstil sie sich anschließen wollen. Denn leider scheint es im Studium und Praxis Sozialer Arbeit häufig so zu sein, dass – wie dies Michael Winkler kritisch beobachtet hat – für die in einen bestimmten Denkstil schulenmäßig Einsozialisierten dieser einen „dogmatischen Charakter“ (Winkler 2005, 17) annimmt: Sie glauben dann an ein bestimmtes Theoriekonzept, können dies aber gar nicht begründen.
Felix Manuel Nuss (FMN): Lieber Michael, das ist für mich eine gelungene Hinführung zu unserem Vorhaben: die Weiterentwicklung und mögliche Irritation von Denkstilen, die wir in bestimmten „Schulen“ entwickelt und kultiviert haben. So verstehe ich engagierte Wissenschaft: Neues Wissen entsteht weniger durch Abgrenzung, Abschottung oder Selbstreferenzialität als vielmehr durch Dialogfähigkeit und die Offenheit gegenüber parallel verlaufenden Diskursen. Offenheit zeigt sich in der transparenten Darstellung der eigenen Argumentation (Warum halte ich diese Annahme für gültig?) und in der nüchternen Auseinandersetzung mit den Argumenten und Kritikpunkten anderer (Was wird wie und warum argumentiert?). Sie bedeutet sowohl theoretische Anschlussfähigkeit nach außen als auch die Bereitschaft, eigene Annahmen zu überdenken (Wie können externe Perspektiven meine erlernten Sichtweisen irritieren und erweitern?).
Gerade in der Diskussion um Sozialraumorientierte Soziale Arbeit fehlte meiner Meinung nach in den letzten 15–20 Jahren an vielen Stellen eine Kultur fachlicher Nüchternheit. Viele Beiträge waren auf starke Abgrenzung und – ja, ich würde sogar so weit gehen zu sagen – punktuelle Polemik und Ignoranz anderer Perspektiven ausgelegt. Kollege Michael Noack hat dies exemplarisch mal in einem Beitrag von 2024 in Form einer Art „kleine Diskursanalyse“ dargestellt (vgl. Noack 2024).
Umso mehr freue ich mich, dass wir hier versuchen, unsere Denkstile durch kritischen Dialog zu erweitern und dabei den Fokus auf das zentrale Prinzip des Willens im Fachkonzept Sozialraumorientierung (SRO) (vgl. u. a. Hinte/Treeß 2014; Hinte/Godehardt-Bestmann 2024) zu richten. Rund um dieses leitende Prinzip des Fachkonzepts hat sich – ich rahme es mal positiv – ein vielfältiger Diskurs entwickelt, in den ich im Rahmen meiner Doktorarbeit vertieft eintauchen konnte (vgl. Nuss 2020; 2022).
Einleitend versuche ich darzulegen, welche fachliche Entwicklungen und Begründungen dem Willensprinzip der Sozialraumorientierung zugrunde liegen, damit wir auf dieser Grundlage ins Gespräch kommen.
Aus welchen (fachlichen) Gründen wurde der Wille zum leitenden Prinzip des Fachkonzepts SRO bestimmt?
FMN: Das Fachkonzept der Sozialraumorientierung mit seinem zentralen Willensprinzip erschließt sich meines Erachtens nur vor dem Hintergrund seiner Entstehungsgeschichte, insbesondere im Rückgriff auf die Vorläuferkonzepte der „katalytisch-aktivierenden Gemeinwesenarbeit“ (vgl. Hinte/Karas 1978) und der „stadtteilbezogenen Sozialen Arbeit“ (vgl. Hinte et al. 1982), sowie unter Berücksichtigung des sich sukzessive herausbildenden Subjektbezugs und der erziehungskritischen Argumentation.
Ich war selbst nicht dabei – dafür bin ich jahrgangstechnisch einfach zu jung –, aber ich habe mich in direkten Gesprächen, Interviews und vertiefter Literaturrecherche intensiv und mit Begeisterung mit der Entwicklung auseinandergesetzt. Die Vertreter:innen der katalytisch-aktivierenden Gemeinwesenarbeit (GWA) formulierten in den 1970er Jahren, dass es in ihrer GWA-Variante darum gehe, die Ziele der eigenen Tätigkeit konsequenter als in den anderen „Spielarten“ [1] auf die Interessen der jeweiligen Bewohner:innen zu beziehen. Darin artikulierte sich die Kritik, dass die politischen Motive professioneller Fachkräfte damals anscheinend häufig stärker gewichtet wurden als die Anliegen und Interessen der Menschen vor Ort und dass es vielen GWA-ler:innen scheinbar nicht hinreichend gelang, ein erzieherisch-technokratisches Methodenverständnis kritisch zu reflektieren und zu überwinden (siehe z. B. Hinte/Nuss 2024).
Die Überlegungen, die innerhalb der katalytisch-aktivierenden GWA offensiv formuliert wurden – „Die Betroffenen müssen selbst bestimmen, welche Aktion oder welches Projekt vorrangig ist“ (Hinte/Karas 1978, 62) –, wurden in der Folge am ISSAB (Institut für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung) in Essen und den Entwürfen der „stadtteilbezogenen Sozialen Arbeit“ weitergeführt und mit der Suche nach einer geeigneten theoretischen und methodischen Begründung verbunden. So stand bereits in dem 1982 veröffentlichten, noch „vage umrissenen Konzept“ (Hinte et al. 1982, 348) der stadtteilbezogenen Sozialen Arbeit der Versuch im Mittelpunkt, eine theoretische Herleitung zu finden, damit die Bewohner:innen nicht als zu behandelnden Objekte gesehen wurden. Im Speziellen wurde dabei auf den Ansatz der „Antipädagogik“ (Braunmühl 1975) zurückgegriffen. So gesehen ist die Konstituierung des Prinzips „Stadtteilbezug“ auch als Paradigma für einen „ganzheitlichen, explizit unpädagogischen Arbeitsansatz“ (Hinte 1986, 38) zu verstehen. Auch wenn die „Liaison“ zwischen der stadtteilbezogenen Arbeit und der Antipädagogik nur von kurzer Dauer war – bereits in den Ausführungen von Hinte/Karas aus dem Jahr 1989 wurde die Antipädagogik nicht mehr explizit erwähnt – blieb eine deutlich erziehungskritische Perspektive als Erbe dieser antipädagogischen Phase bestehen.
Mit der wachsenden fachlichen und politischen Bedeutung des „Sozialraums“ in den 1990er-Jahren (vgl. u. a. Landhäußer 2009, 85f.) entwickelte sich die stadtteilbezogene Soziale Arbeit dann zum „Fachkonzept der Sozialraumorientierung“ weiter. Im Zuge dieser begrifflichen Neuerung verschob sich das fachliche Profil von einem antipädagogischen hin zu einem erziehungskritischen, non-direktiven Ansatz. Dabei war der Rückgriff auf die bereits 1980 vorgestellte „Non-direktive Pädagogik“ (NDP) (vgl. Hinte 1980) von zentraler Bedeutung. Die Non-direktive Pädagogik war für mich damals in meinem ersten Studium der Türöffner für sozialräumliche Diskurse. Ich habe das Buch in der Bibliothek meiner Alma Mater, der Universität Kassel, im Regal entdeckt. Dieser Fund hat mich nachhaltig geprägt, da ich auf der Suche nach konkreten emanzipatorischen Begründungen für meine sozialarbeiterische Identität gewesen bin. Die NDP speist sich zentral aus Überlegungen der Humanistischen Psychologie und stellt dabei antipädagogische Gedanken in einen erweiterten kommunikativen Kontext. Die sozialarbeiterische Fachkraft agiert in einer aktiven und belebenden Rolle, ohne dabei der Versuchung der Ausnutzung pädagogischer Macht anheim zu fallen (vgl. Nuss 2026a).
Die im Fachkonzept SRO nach und nach ins Zentrum gerückte Konzeptvokabel „Wille“ baut auf diesem Verständnis der NDP auf und spiegelt das erziehungskritische, auf die Stärke des Subjekts vertrauende Verständnis wider. Zu Beginn des Übergangs von der Stadtteilbezogenheit hin zum Fachkonzept der SRO wurde noch der alten GWA-Tradition folgend, weiterhin von der „Betroffenheit“ der Menschen, ihren „Interessen“ und dem artikulierten „Bedürfnis“ gesprochen, um das subjektorientierte Verständnis des Konzepts zu verdeutlichen. Die Begriffe „Betroffenheit, Interesse, Bedürfnis“ wurden in den ersten Publikationen rund um das Fachkonzept SRO dabei noch nicht verändert. Erst ab Ende der 1990er Jahre wurde punktuell darauf hingewiesen, dass gefragt werden müsse, was die Menschen „wollen“. Erstmalig explizit herausgehoben wurde die „Orientierung am Willen“ schließlich im Jahr 2002 im Buchbeitrag Fälle, Felder und Budgets. Zur Rezeption sozialraumorientierter Ansätze in der Jugendhilfe von Wolfgang Hinte (2002). Auch hier wird auf „Betroffenheit“ noch nicht vollständig verzichtet, „Interessen“ werden weiterhin in enger Beziehung zum Willen genannt, doch der Wille wird in diesem Beitrag bereits zum zentralen Kriterium sozialraumorientierter Arbeit erhoben (detailliert zur Entwicklung siehe Nuss 2022, 146ff.). Somit können wir sagen, dass nunmehr seit fast 25 Jahren der Willensbegriff im Fachkonzept eine zentrale Rolle spielt.
Wie wird der Begriff ‚Wille‘ in den Ausführungen des Fachkonzepts SRO heute verstanden?
FMN: Wie oben dargestellt, hat sich mit der Zeit die auf (katalytisch-aktivierende) Gemeinwesenarbeitstraditionen zurückgehende stadtteilbezogene Soziale Arbeit mit einer Orientierung an Interessen und Bedürfnissen hin zum Fachkonzept Sozialraumorientierung und einem willensorientierten Ansatz gewandelt. Die fünf handlungsleitenden methodischen Prinzipien des Fachkonzepts, die in ähnlicher Form bereits in der stadtteilbezogenen Sozialen Arbeit angelegt worden waren (vgl. Nuss 2022, 172), folgen heute konsequent dem Bezug auf den Willen der Menschen. Es geht also darum, den Willen der Menschen und das Subjekt mit eigener Weltsicht als Ausgangspunkt jeglicher Arbeit anzuerkennen und ich folge gerne der Beschreibung, dass der Willensbegriff in seiner Genese letztlich als Präzisierung (und vielleicht auch Zuspitzung) des GWA-Verständnisses von „Eigeninteresse“ verstanden werden kann (siehe u. a. Fehren 2026).
Ziel von willensorientierter Arbeit ist es nicht, Menschen pädagogisch zu verändern, sondern ihren Willen als vorhandene und nutzbare Ressource zu begreifen. Dem menschlichen Willen wird dabei ein unantastbarer Wert zugeschrieben, da er Ausdruck von Eigensinnigkeit ist und als wesentliche Kraftquelle für die Gestaltung des eigenen Lebens und des sozialen Umfelds gilt. Willensorientiertes Arbeiten impliziert demnach einen starken Eigenbezug des Individuums und setzt ein damit verbundenes Einbringen desselbigen voraus. In der oben dargelegten erziehungskritischen, non-direktiven und antiexpertokratischen Perspektive wird versucht, den Menschen im Expert:innenstatus des eigenen Lebens zu belassen bzw. ihn dabei zu unterstützen möglichst viel eigene Entscheidungsmöglichkeit in Veränderungsprozesse einbringen zu lassen. Unter der Frage, ob ich als Fachkraft ein „gewolltes Leben oder ein gesolltes Leben“ unterstütze (vgl. Hinte 2014), wird der Grundton der professionellen Haltung häufig zusammengefasst.
Die Suche, ob es sich um einen Wunsch oder Willen handelt, gehört zum selbstverständlichen Repertoire Sozialraumorientierter Sozialer Arbeit (vgl. z. B. Reinhard 2024). Wünsche werden als sogenannte „Abgabemuster“ (Kleve2007, 105) beschrieben. Die Fachkräfte tun etwas für die adressierten Menschen. Im Gegensatz dazu steht der Wille, der die Entschlossenheit der eigenen Aktivität fokussiert und mit dem der adressierten Menschen die »Autorenschaft für das eigene Leben« (Bieri2011, 11) behält bzw. wiedergewinnt.
Für die konkreten kommunikativen Arbeitsprozessen auf der Mikroebene wird immer wieder stark gemacht (und hier ist die Tradition der Humanistischen Psychologie gut erkennbar), dass es um den „Willen hinter dem Willen« (Kollbrunner 1987, 204) geht, um nicht den erstbesten, unreflektierten Wunsch aufzunehmen, sondern herauszuarbeiten, was sich hinter einer spontan geäußerten Vorstellung für eine „wirkliche“ Motivation befindet (vgl. u. a. Reinhard 2024).
Was sind die fachlichen Argumente gegen den sozialräumlichen Willensansatz? An welchen Stellen weist das Konzept noch Klärungs- oder Ergänzungsbedarf auf?
MM: Im Rahmen des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung wird – wie Du dargelegt hast – sehr viel Wert auf die Unterscheidung zwischen Wunsch und Willen gelegt. Zwar gesteht auch Ernst Bloch zu, dass es ein „Wünschen ohne Wollen, nämlich lahmes, untätiges, sich in der Einbildung erschöpfendes“ (1979, 51) gäbe. Er verweist in diesem Zusammenhang jedoch auf den dialektischen Zusammenhang zwischen beidem, lasse sich doch letztlich „nichts anderes wollen als Gewünschtes: der interessierte Wunsch ist die »Triebweise«, »Trieb-Weise«, die Wollen auslöst. [...] Und desto stärker wird das Wollen sein, je lebhafter seine mit dem Wünschen gemeinsame Zielvorstellung zu einem Wunschbild gestaltet worden ist“ (ebd.), die dann auch eine echte Zukunft beinhalten kann. Bloch (vgl. ebd., 83) unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen echter und unechter Zukunft. Mit dem Begriff unechte Zukunft bezeichnet er eine, „worin objektiv nichts neues geschieht“ (ebd.), also keine wirkliche Veränderung passiert, während echte Zukunft Veränderungsprozesse erfordert, die auf ein „objektiv so noch nicht Dagewesene[s]“ (ebd.) zielen.
Vor diesem Hintergrund scheint mir es notwendig, die Maxime des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung, am Willen der Adressat:innen anzusetzen, kritisch zu überdenken. Denn dieser wird durch vielfältige Faktoren eingeschränkt und überformt: Dies betrifft nicht nur die Kulturindustrie, die Wünsche spezifisch zurichtet. Dies mag ja auch ein Grund sein für die angesprochene Unterscheidung zwischen Wunsch und Willen. Allerdings beschränkt sich der Einfluss der Kulturindustrie nicht allein auf die Produktion von Wünschen. Denn Bloch (ebd.: 51) zufolge, lösen solche Wünsche als „Trieb-Weise“ auch ein entsprechendes Wollen aus.
Sehr viel mehr Sorge bereitet mir die in letzter Zeit wieder einmal stark zugenommene ideologische Überformungen des Willens der Adressat:innen Sozialer Arbeit seitens eines rassistischen Rechtspopulismus. Würde der Maxime des Fachkonzeptes gefolgt, am Willen der Bevölkerung anzusetzen, müsste in machen Quartieren die Gemeinwesenarbeit die mehrheitsdeutsche Bevölkerung in ihrem Bemühen unterstützen, dieses zu einer „national befreite Zone“ ethnisch zu „säubern“. In anderen Quartieren müsste sie Muslime darin unterstützen, die Scharia zur Dursetzung zu verhelfen. Beides widerspricht deutlich den ethischen Maßstäben, wie sie der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit propagiert (https://www.dbsh.de/profession/berufsethik.html).
Jenseits dessen muss sich das Fachkonzept mit den im Kontext des Capability Approach (CA) als adaptive Präferenzbildung (vgl. May 2020, 47)diskutierten Anpassungen des Willens von Adressat:innen Sozialer Arbeit an aufgeherrschten Bedingungen auseinandersetzen. So würden Kinder aus einer am Rande der Stadt gelegenen Siedlung des sozialen Wohnungsbaus der neunzehnhunderter Jahre, wenn es in einem Partizipationsprojekt um die Spielplatzgestaltung geht, vermutlich sagen, dass sie eine Rutsche, eine Schaukel und einen Sandkasten wollen, weil die Spielplätze dort alle so aussehen. Hätten sie im Rahmen dieses Partizipationsprojektes einen Bau- und Abenteuerspielplatz sowie eine Bewegungslandschaft ausprobiert, sähe dies sicher ganz anders aus.
In all den angesprochenen Fällen von ideologischen und kulturindustriellen Überformungen sowie adaptiver Präferenzbildung geht es aber nicht allein um eine unechte Zukunft. Es stellt sich zudem die ganz grundlegende Frage, ob die Menschen dies – um mit Frithjof Bergmann (2005) zu sprechen – wirklich wirklich wollen. Damit ist nicht gemeint, dass Fachkräfte aufgrund ihres Wissens über objektive menschliche Bedürfnisse, wie sie zum Beispiel von Werner Obrecht (1998) in seiner „biopsychosozialen Theorie menschlicher Bedürfnisse“ zu systematisieren versucht wurden (zur Kritik vgl. May 2017, 137 ff.), sich anmaßen, besser als die Betroffenen selbst zu wissen, was diese wirklich wirklich wollen (sollen). Vielmehr geht es dabei um eine immer wiederkehrende Selbstvergewisserung unter günstigeren und anregenderen Bedingungen, wie sie der CA anstrebt und sie am Spielplatzbeispiel konkret angedeutet wurden, um so gemeinsam zu explorieren, wie sich vor diesem Hintergrund ihr Wille stärker an ihren sich dadurch vermutlich weitenden Interessen auszurichten vermag.
Welche weitere Kritik wird am Willensprinzip geübt? Auf welche theoretische Tradition oder welche disziplinären Bezüge stützt sich das zugrunde gelegte Willenskonzept heute und welche fachlich-theoretischen Weiterentwicklungen gab es in den vergangenen Jahren? Wie wird den Kritikpunkten argumentativ begegnet?
FMN: Ja, da sprichst Du ein paar wichtige Argumente und (berechtigte) Kritikpunkte an, mit der sich eine willensorientierte Arbeit in der Tat intensiv auseinandersetzen muss. Ich versuche Deine Aspekte mal aufzunehmen und schrittweise mit den gegenwärtigen Überlegungen der Vertreter:innen des Fachkonzepts zu konfrontieren. In den vergangenen Jahren wurde ja bereits in unterschiedlichen Beiträgen Kritik am Willensprinzip formuliert, ja u. a. auch von Dir (May 2017). Im Kern ging es bei Dir und den anderen Kritiker:innen darum, dass das Prinzip theoretisch nicht ausreichend fundiert sei und das eigentliche Ziel, nämlich die Eigenständigkeit der Adressat:innen zu erhöhen, nicht zuverlässig erfüllt werden können (exemplarisch neben May 2017 auch Landhäußer 2009; Oelkers/Schrödter 2010; Kessl 2011; Kessl/Reutlinger 2011, Kessl/Reutlinger 2015; Röh 2019). Also in eine ähnliche Richtung gehend, wie Du es oben argumentierst.
Lass uns zunächst einmal auf die theoretischen Weiterentwicklungen des Willensprinzips der vergangenen Jahre blicken, die auch als direkte Reaktion auf die formulierte Kritik gelesen werden können. Ich habe mich, wie gesagt, u. a. in meiner Doktorarbeit daran versucht, die bestehenden Begründungen zu sortieren und auf Leerstellen zu reagieren. Es wurde von mir der Versuch gestartet, die erziehungskritische und antiexpertokratische Haltung sowie die Förderung von Autonomie und Freiheitsfähigkeit des Menschen systematischer und explizierter zu begründen (vgl. u. a. Nuss 2022; Hinte/Nuss 2024; Nuss 2024).
Die (theoretische) Begründung des Willensprinzips ist, wie oben angedeutet, nur in seiner historischen Genese nachvollziehbar und somit als eklektischer Prozess zu verstehen. Sortiert nachvollzogen werden kann der theoretische Begründungsprozess aus meiner Sicht in vier Traditionslinien (vgl. ausführlich Nuss 2022, 116ff.; Nuss 2024, 91ff.):
- Begründung über die bedürfnis- und Interessenorientierung der community-orientierten Vorgänger:innen (Traditionslinie?1)
- Begründung über die Stärken- und Ressourcenorientierung der Lebensweltorientierung und des Empowerments (Traditionslinie?2)
- Begründung über die Erziehungskritik und Einzigartigkeit des Menschen in der Non-direktiver Pädagogik und Humanistischer Psychologie (Traditionslinie?3)
- Neue Begründungslinie der akademischen Philosophie zur Willensfreiheit mit der Position der „kompatibilistischen Willensfreiheit“ (Traditionslinie?4)
Es würde hier zu weit führen, alle vier Traditionslinien in Ausführlichkeit vorzustellen. Dies kann bei Interesse an anderer Stelle vertieft nachgelesen werden (vgl. Nuss 2022; 2024).
Um auf Deine oben angeführten Argumente zu reagieren, scheint mir aber ein vertieftes Schlaglicht auf die vierte Traditionslinie vonnöten. Mit dem Rückgriff auf die kompatibilistische Position im Willensfreiheitsdiskurs habe ich innerhalb meiner Doktorarbeit diese vierte Traditionslinie neu eingefügt und einen fähigkeitsbasierten Willensfreiheitsbegriff argumentiert: Der Mensch verfügt in dieser Position – die übrigens mit Abstand die populärste in der akademischen Philosophie ist (vgl. Bourget/Chalmers 2013, 15) – über Optionen auf Willensfreiheit innerhalb seiner alltäglichen Realitäten und Bedingtheiten, ist dabei jedoch nicht indeterminiert, also nicht im libertären Sinne frei (vgl. ausführlich zu den Positionen des Willensfreiheitsdiskurses Nuss 2022, 59ff.). Der Wille muss sogar auf geeignete Weise determiniert sein, um als frei zu gelten, da er andernfalls zufällig wäre, so die kompatibilistische Position. Es kommt auf die richtige Art der Verursachung an, die mit der Fähigkeit der mentalen Verursachung einhergeht, womit wir bei dem Verständnis der fähigkeitsbasierten Willensfreiheit wären. Der Mensch kann vor der Entscheidung überlegen und dieser Überlegung gemäß handeln (vgl. z. B. Beckermann 2006, 296; Bieri 2011, 12f.). Das heißt, der Freiheitsspielraum geht auf ein rational-reflektierendes Vermögen zurück, auf einen Prozess, der für Gründe zugänglich ist. Die Möglichkeit des sogenannten „Warumstopp“ (Tugendhat 2007, 63) vollzieht sich nicht in einem Gegensatz zu kausalen Naturnotwendigkeiten, sondern in den gegebenen kulturellen Bedingtheiten und natürlichen Kausalitäten.
Wichtig ist zu klären, auf welcher „Ebene“ sich diese theoretische Begründung platziert. Ein solcher fähigkeitsbasierter Begriff der Willensfreiheit ist eine theoretische Annahme, eine „metaphysisch implikationsreiche anthropologische Behauptung über menschliche Freiheit“ (Keil 2017, 245). Dieser „nichtempirische Status der Willensfreiheit“ (ebd.; 20) ist sozusagen der Ausgangspunkt einer Position. Wir können von einem anthropologischen Ausgangspunkt sprechen, da die fundamentale Frage oder Annahme über das Wesen des Menschen - „Wer oder was ist der Mensch?“ - berührt wird.
Die Position der kompatibilistischen Willensfreiheit ist nicht nur Grundlage unseres Rechtsverständnisses, sondern trifft meiner Meinung auch den Kern der anthropologischen Auffassung der Profession Soziale Arbeit (vgl. IFSW 2014; vgl. Nuss 2017). In der Definition der International Federation of Social Workers (IFSW) zeigt sich ein kompatibilistisches Verständnis von Freiheit. Das korrespondiert zum Beispiel auch mit Ausführungen von Kollege Stefan Borrmann, wenn er schreibt, dass in der Sozialen Arbeit davon ausgegangen wird, dass biopsychosoziale Faktoren den Menschen beeinflussen und damit einen Einfluss auf das Leben haben, zugleich aber auch davon, dass der Mensch in der Lage ist, diese Faktoren zu beeinflussen und zu verändern (vgl. Borrmann 2016, 26).
Wenn wir auf Deinen oben genannten Punkt eingehen, dass der Wille durch vielfältige Faktoren eingeschränkt und überformt wird – also stark bedingt und beinahe determiniert durch den „Einfluss der Kulturindustrie“ –, stellt sich die Frage, ob hier eine andere metatheoretische Ausgangsposition identifiziert werden kann. Im Fachkonzept wird unter Bezug auf die kompatibilistische Willensfreiheit ein – verkürzt gesagt – liberaler Ansatz vertreten, der die (bedingte) Handlungsfähigkeit des Subjekts betont. Deine Position hingegen würde einer strukturalistischen Perspektive bzw. einer Position in der Tradition des (historischen) Materialismus entsprechen, oder liege ich da falsch? Würdest Du dieser Einschätzung zustimmen?
MM: Ja, ich verorte mich in einem an Marx anschließenden Denkstil. Zwar gibt es auch strukturalistische Marxinterpretationen (Althusser 2018; 2021). Ich denke jedoch in der Tradition von Marx‘ Thesen über Feuerbach (1990b; 1990c) und dessen in den Lehrbüchern Sozialer Arbeit häufig verzerrt oder sogar falsch dargestellten (vgl. May 2021) historisch-materialistischen Dialektik [2], wie sie in der Praxisphilosophie und der frühen Kritischen Theorie aufgegriffen und weitergeführt wurde. Diese kritisiert materialistische Positionen, wie sie auch in den strukturalistischen Varianten weitergeführt werden, denen zufolge „die Menschen Produkte der Umstände“ (Marx 1990c, 533) seien, dahingehend, dass „die Umstände eben von den Menschen verändert werden“ (ebd.) und dass sie „die Wirklichkeit […] nicht aber als sinnlich menschliche Tätigkeit, Praxis; nicht subjektiv“ (Marx 1990b, 5) fassen. Genau dies ist Anspruch, der an Marx anschließenden „Praxisphilosophie“.
Entsprechend ist das häufig in der Formel „Das Sein bestimmt das Bewusstsein“ zusammengefasste methodologische Postulat einer historisch-materialistischen Dialektik mit Marx und Engels präziser dahingehend zu formulieren, dass „die ihre materielle Produktion und ihren materiellen Verkehr entwickelnden Menschen […] mit dieser ihrer Wirklichkeit auch ihr Denken und die Produkte ihres Denkens“ (Marx/Engels 1978, 27) verändern. Und das gilt in gleicher Weise für die Willensbildung, bei der so ebenfalls nicht auszugehen ist „von dem, was die Menschen sagen, sich einbilden, sich vorstellen“ (ebd., 26), sondern von den „wirklich tätigen Menschen […] und aus ihrem wirklichen Lebensprozeß auch die Entwicklung der ideologischen Reflexe und Echos dieses Lebensprozesses“ (ebd.) zu verstehen, um sie dann in einer gemeinsamen umwälzenden Praxis – wie Marx (1990c, 534) es in der revidierten Fassung seiner dritten These über Feuerbach formuliert – zu überwinden.
Vor diesem Hintergrund sehe ich unsere beiden Positionen möglicherweise praxisbezogen gar nicht so weit voneinander entfernt. Das wird sich in unserer Diskussion sicher noch rausstellen, wenn es eben jene praktischen Konsequenzen zu präzisieren gilt. Schwierigkeit habe ich lediglich mit dem von Dir aufgegriffenen, metaphysischen Postulat einer „inneren Willensfreiheit“. Dieses ist mir im Sinne von Hegel und Marx zu abstrakt, weil es nicht nur von den von Menschen nicht frei gewählten Lebensumständen abstrahiert, unter denen auch ihre Willensbildung stattfindet, sondern auch von dem im Rahmen der Gattungsgeschichte, die Hegel als eine Freiheitsgeschichte rekonstruiert, sich herausbildenden Begriff „konkreter Freiheit“ (Hegel 1979, 79), an dessen Realisierungsmöglichkeiten empirische Willenskundgebungen zu messen wären.
FMN: Ja, das ist spannend und ich würde es ähnlich einschätzen: Obwohl die Denkstile und theoretischen Ausgangspositionen, also die Fundamente, auf denen die jeweiligen Positionen aufbauen, unterschiedlich sind, liegen die praxisbezogenen Konsequenzen möglicherweise gar nicht so weit auseinander. Ich versuche das hier nochmal für mich zusammenzufassen:
Die Vertreter:innen des Fachkonzepts SRO argumentieren einen handlungsfähigen Menschen in Bedingungen angelehnt an die Non-direktive Pädagogik und Humanistische Psychologie (oben in der Traditionslinie 3 nur angedeutet, vertieft nachzulesen z. B. bei Hinte/Nuss 2024) und fundamentiert durch die Willensfreiheitsposition des Kompatibilismus.
Deine Position macht einen handlungsfähigen Menschen in Bedingungen in der Tradition von Marx Thesen über Feuerbach und die historisch-materialistische Dialektik, wie sie in der Praxisphilosophie und der frühen Kritischen Theorie sichtbar wird, stark.
Beide Denkstile sind innerhalb der Sozialarbeitswissenschaft tragfähig, wenn wir davon ausgehen, dass es immer um „Mensch in Gesellschaft“ (z. B. Staub-Bernasconi 2018), also einen doppelten Fokus der sozialarbeiterischen Aktionen und Interventionen bzw. Bearbeitung bzw. Unterstützung bei der Bearbeitung von Seiten der Adressat:innen geht. Vielleicht liegt die Akzentsetzung der Foki – und damit auch die praktischen Konsequenzen (was wird in dieser doppelten Perspektive stärker oder vorranging gewichtet?) – in ihrer Priorisierung unterschiedlich.
Du legst in Deiner Position – so habe ich sie zumindest bisher beim Lesen Deiner Texte immer verstanden und höre es auch in Deiner oben genannten Darstellung heraus – einen deutlichen Fokus auf die, man könnte sagen, gesellschaftlichen Strukturen, die konkrete Lebensbedingungen beeinflussen, also die von den Menschen erlebte Wirklichkeit. Die Willensbildung ist hier erfahrungsgemäß, sie ist empirisch in die erlebte Wirklichkeit eingefügt. Wille ist damit stark exogen bedingt, erlebte Wirklichkeit somit starke Bedingung.
Vertreter:innen des Fachkonzepts legen einen Primärfokus auf die Stärke und Einzigartigkeit des Subjekts. Auch hier wird nicht negiert, dass der Wille auch erfahrungsgemäß ist, bedingt durch erlebte Wirklichkeit. Aber die anthropologische Betonung ist eine andere, es gibt – so die empirisch (noch) nicht vollumfänglich belegte „Hoffnung“ – einen endogenen Kern des Menschen, das ist die eigene Motivation, der autonome Wille, was von Dir oben als „metaphysisches Postulat einer inneren Willensfreiheit“ kritisch gesehen wird. Erlebte Wirklichkeit ist in den Ausführungen des Fachkonzepts SRO eine nicht ganz so starke Bedingung, denn die eigene Positionierung zu dieser Wirklichkeit wird als möglich begriffen, der Mensch wird als „homo creator“ (Hartung 2018, 130) mit einer Möglichkeit der Bildung einer reflexiven Fähigkeit (Chance auf Setzung eines „Warumstopp“ – deshalb fähigkeitsbasierter Kompatibilismus) vorgestellt.
Deshalb muss Soziale Arbeit nach dem Fachkonzept SRO einerseits Schonräume schaffen, in denen adressierte Menschen diese Fähigkeiten (wieder-)entdecken und stärken können und andererseits – und das wurde von mir bisher noch nicht explizit herausgestellt – konkrete Möglichkeiten der Lebenswirklichkeit mit den Gegenübern gestalten, damit gewollte Handlungen in sozialem Zusammenleben möglich sind. Somit würde ich sagen, dass willensorientierte Arbeit immer ein Zusammenspiel von „innerer und äußerer Freiheit“ sein muss.
Innere Freiheit also als die vorgestellte Ebene der Willensfreiheit, und äußere Freiheit als die Ebene der Handlungsfreiheit. Hier geht es um die Schaffung von größeren Verwirklichungs- und Teilhabechancen, also der Vergrößerung der Chancen auf Willensumsetzung. Handlungsfreiheit kann damit zwar definitorisch als andersartig beschrieben werden, aber für wirkliche Selbstbestimmung, also ein vom Selbst (mit)bestimmtes praktisches Leben, sind Willens- und Handlungsfreiheit nie abgekoppelte voneinander denkbar (vgl. Nuss 2017; 2026b).
Damit würde ich auch sagen, dass dieses Verständnis durchaus auch mit dem von Dir oben eingebrachten und an Bloch angelehnten Verständnis der „echten Zukunft“ positiv korrespondieren kann, da ja durchaus Veränderungsprozesse intendiert werden, die auf ein „objektiv so noch nicht Dagewesenes“ abzielen – aber eben nur wenn der adressierte Mensch es als gewollte Zielrichtung für sich auch so deutet, also verbunden immer mit einem tendenziell erziehungs- und paternalismuskritischen Impetus der professionellen Fachkraft.
Also kurz gesagt: In Deiner Herangehensweise geht es wahrscheinlich deutlicher als im Fachkonzept SRO um die direkte Gestaltung der Wirklichkeit der Menschen und damit um die Veränderung auf der Makroebene, oder?
MM: Der grundlegende Unterschied zwischen unseren Positionen ist nicht, dass ich im Unterschied zu Dir mehr die exogenen Bedingungen akzentuieren würde und darauf setzten würde, dass Gemeinwesenarbeit die Makroebene verändern könnte. Letzteres halte ich für eine grobe Selbstüberschätzung deren Möglichkeiten. Den Unterschied unserer Denkstile sehe ich hingegen darin, dass in dem meinem die von Dir getroffenen Unterscheidung zwischen exogen und endogen sowie innerer und äußerer Freiheit bestritten wird. So mahnt schon Marx in seinen Frühschriften: „Es ist vor allem zu vermeiden, die »Gesellschaft« wieder als Abstraktion dem Individuum gegenüber zu fixieren. Das Individuum ist das gesellschaftliche Wesen. Seine Lebensäußerung – erscheine sie auch nicht in der unmittelbaren Form einer gemeinschaftlichen, mit andern zugleich vollbrachten Lebensäußerung – ist daher eine Äußerung und Bestätigung des gesellschaftlichen Lebens. Das individuelle und das Gattungsleben des Menschen sind nicht verschieden, so sehr auch – und dies notwendig – die Daseinsweise des individuellen Lebens eine mehr besondere oder mehr allgemeine Weise des Gattungslebens ist, oder je mehr das Gattungsleben ein mehr besonderes oder allgemeines individuelles Leben ist“ (1990a, 538 f.). Vor diesem Hintergrund formuliert er dann auch in seiner so häufig kolossal missverstanden sechsten These über Feuerbach, dass „das menschliche Wesen […] kein dem einzelnen Individuum innewohnendes Abstraktum“ (1990c, 534), sondern in „seiner Wirklichkeit“ (ebd.) – also so wie es subjektiv handelnd wirkt und nicht als durch irgendwelche „Strukturen“ determiniertes – „das Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (ebd.) sei, wie sie in der Gattungsgeschichte als menschliches Gemeinwesen herausgebildet wurden.
Vor diesem Hintergrund geht es in dem von mir präferierten Denkstil im Unterschied zu den wohl allermeisten Modellierungen von Sozialer Arbeit und – wenn ich es recht verstanden habe auch dem Fachkonzept Sozialraumorientierung mit seiner sich selbst zugeschriebenen „intermediären“ Funktion – gerade nicht um eine „Versöhnung von Individuum und Gesellschaft“ (Adorno 2003-2006, 501), sondern, dass „mit der Emanzipation der Gesellschaft jedes ihrer Mitglieder emanzipiert wird“ (ebd.). Es geht um eine „Individualisierung in der Vergesellschaftung“ (Lefebvre 2016, 501), die auch die Voraussetzung einer freien Willensbildung ist bzw., dass die Freiheit im Hegelschen (1979, 79) Sinne „konkret“ wird.
Wie Du, sehe ich dafür als Voraussetzung entsprechende, durch Soziale Arbeit zu eröffnende Räume, die ich aber nicht unbedingt als „Schonräume“ bezeichnen würde, weil auch in diesen Konflikte unvermeidbar sind, die aber aus meiner Sicht durch die Professionellen – worüber wir uns, glaube ich, auch einig sind – so zu moderieren bzw. mediieren wären, dass nicht der Wille anderer unterdrückt wird. Vielleicht war ich auch mit der Zurückweisung Deines Begriffs von „Schonräumen“ zu vorschnell, denn Menschen, die massive Gewalt und Unterdrückung erfahren haben, brauchen auch aus meiner Sicht zunächst einmal einen solchen „Schonraum“, um sich unter Gleichbetroffenen ihres Willens zu vergewissern, der aus dieser Situation resultiert.
FMN: Die Unterscheidung zwischen exogen und endogen sowie zwischen innerer und äußerer Freiheit verstehe ich als eine eher bildhafte theoretische Differenzierung, sozusagen einen Ordnungsversuch, der in seiner klaren Trennung letztlich als Versuch zu verstehen ist, um Verständigung zu ermöglichen. Rein praktisch sind die Ebenen natürlich ungeordneter, in seiner Reziprozität nicht so klar greifbar, wie es in der theoretischen Komplexitätsreduktion geschieht. Auch das Fachkonzept geht nicht von einem vollständig isolierten Individuum aus. Dennoch, und da stimme ich Dir in der Betonung der Unterschiedlichkeit der Denkstile zu: Die Individualitätsbetonung im Fachkonzept ist stärker ausgeprägt, da seine Grundidee darauf beruht, dem Menschen etwas Eigenes und unantastbar Autonomes zuzuschreiben.
Bei Deinem Aspekt der „Intermediarität“ bin ich mir nicht ganz sicher, a) ob ich den Kern Deiner Aussage richtig verstehe, und b) ob wir uns in diesem Aspekt in der Sozialen Arbeit nicht in einem steten und nicht allgemein auflösbaren Spannungsfeld bewegen. Du schreibst ja, dass es bei Dir nicht darum geht, Individuum und Gesellschaft miteinander „zu versöhnen“. Das heißt, dass es in Deiner Perspektive stark um das Verständnis eines gesamtgesellschaftlichen Wandels („Emanzipation der Gesellschaft bedeutet zugleich die Emanzipation jedes einzelnen Mitglieds“) geht. Das ist ein hehres, aber vielleicht auch utopisches Ziel. Das Fachkonzept scheint mir da insgesamt pragmatischer aufgestellt, da es als Ansatz innerhalb bestehender Strukturen realistisch, die eigenen Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten betont. Innerhalb dieser Rahmen werden die Möglichkeiten von Veränderungen, die von Seiten der Adressat:innen gewollt sind, gesucht. Das kann durchaus konfliktreich sein, aber auch in bestimmten Fällen mit anderem Menschen, Gruppen und gesellschaftlichen Realitäten „versöhnend“. Willensorientierte Arbeit verstehe ich insofern als intermediär, da Prozesse in Verbindung zum Bestehenden unterstützt und mitgestaltet werden, sozialraumorientierte Fachkräfte beim Finden des eigenen Willens und dem Hineinstellen in einen größeren Kontext helfen. Dabei ist es meiner Meinung nach konsequent das vorgestellte theoretische Verständnis des Eigenen im Willen und die Verbindung zur Handlungsfreiheit als Grundlage zu platzieren.
Die intermediäre Rolle stellt immer ein Spannungsfeld dar, das sich nicht generell auflösen lässt, sondern nur fall- und situationsbezogen gestaltet werden kann. Es erfordert ein ständiges Pendeln und Abwägen zwischen der Versöhnung des Individuums oder der Gruppe mit der Wirklichkeit auf der einen Seite und der Unterstützung von Aufbegehren gegen bestehende Realitäten auf der anderen. Gerade Wolfgang Hinte betont ja immer wieder ein positives Verständnis von „Eigenwilligkeit“, was deutlich macht, dass die Sozialraumorientierung nicht durchgehend affirmativ agiert, sondern stets nach gewollten Veränderungen in den jeweiligen Situationen sucht (vgl. u. a. Fehren 2026).
MM: Dass im Fachkonzept Individualität stärker akzentuiert würde als in dem von mir favorisierten Ansatz, halte ich für ein Missverständnis. Nicht umsonst habe ich ja Lefebvres Ansatz einer „Individualisierung in der Vergesellschaftung“ (2016, 501) Ansätzen, die eine „Versöhnung“ von Individuum und Gesellschaft anstreben, gegenübergestellt. Denn aus der Perspektive des Denkstiles, in dem ich mich bewege, kann sich Individualität in den herrschenden Formen kapitalistischer, neoliberaler oder auch administrativer Vergesellschaftung gerade nicht verwirklichen. Deswegen habe ich mich auch mit Adorno gegen Ansätze gestellt, die meinen, innerhalb dieser eine „Versöhnung zwischen Individuum und Gesellschaft“ erreichen zu können. Wenn ich mit Adorno darauf setze, dass „mit der Emanzipation der Gesellschaft jedes ihrer Mitglieder emanzipiert wird“ (2003-2006, 501), dann ist dies, wie der Modus, den Lefebvre „Individualisierung in der Vergesellschaftung“ (2016, 501) nennt, nicht etwas, was auf eine wie auch immer sich herstellende, zukünftige Gesellschaftformation vertagt werden könnte. Beides sind nicht einfach „utopische“ Wunschvorstellungen, sondern Formen gesellschaftlicher Praxis, die sich in Nischen auch schon jetzt vollziehen. Zweifellos handelt es dabei aber um „U-Topien“ im Sinne dessen, wie Lefebvre (1991, 163; 2003, 44) diesen Begriff im Anschluss an den altgriechischen Wortsinn von Keinen-Ort-Haben geprägt hat.
In dem Maße, wie neobliberalistische Formen auch die Praxis Sozialer Arbeit durchdringen – in die Diskussion, welche Rolle das Fachkonzept dabei spielt, will ich hier lieber nicht einsteigen – trägt diese mit dazu bei, solchen Formen einer wirkliche Individualität befördernden emanzipatorischen Vergesellschaftung Orte zu nehmen. Es genügt also nicht, Individualität unter Berufung auf metaphysische Philosophie zu postulieren. Und erst recht nicht darf Individualität mit neoliberalen Anrufungen einer „Selbstregierung“ (Foucault; Kessl) verwechselt werden. Vielmehr gilt es, Individualität in emanzipatorischen Formen der Vergesellschaftung zu befördern. Das, sowie Orte zu schaffen, um solche Vergesellschaftungsformen zu entwickeln und zu kultivieren, sehe ich als Aufgabe einer sich als Kritische Soziale Arbeit verstehenden Gemeinwesenarbeit. Und nur so ist auch „Versöhnung“ zwischen Individuen möglich. Kein anderer hat den Begriff der „Versöhnung“ so hochgehalten, wie Adorno.
FMN: Schauen wir noch auf einen weiteren von Dir weiter oben aufgeführten Punkt, auf den ich unbedingt noch aufgreifen mag: Die Kritik der „adaptiven Präferenzen“. Häufig wurden die adaptiven Präferenzen zusammen mit der Kritik, das Fachkonzept sei ein „antipädagogisches Programm“, platziert (siehe dazu ausführlich Nuss 2022, 196ff.). Lass mich versuchen, die Kritikpunkte hier nochmal in aller Kürze – mit der Hoffnung, dass sie dann nicht holzschnittartig rüberkommen – aufnehmen: Es wurde problematisiert, dass willensorientiertes Arbeiten einzig den Prozess der Entfaltung (Bildung) stark macht und sich plakativ von jeglicher Bearbeitung und Belehrung der Subjekte (Erziehung) abgrenzt. Kollege Fabian Kessl hat mal die These in den Diskurs gestellt, dass SRO zwar „ein im ersten Moment schön klingendes, aber […] naives […] oder sogar patriarchales Programm ist“ (Kessl 2011, 297). Dabei betonte er in seinem Beitrag – meiner Meinung nach ein wenig zu stark sozialpädagogisch eingefärbt –, dass eine subjektive Selbstbestimmung nicht ohne Fremdbestimmung möglich sei.
MM: Diese von Foucault geprägte Position Fabian Kessls halte ich für äußerst problematisch, weil undialektisch. Sie verkennt (sozial-)pädagogische Beziehungsformen, die Individualität mäeutisch befördern. Und so würde ich auch Rogers‘ non-direktiven Ansatz verstehen. Da dürften wir uns vermutlich einig sein.
FMN: Ja, das sehe ich ähnlich wie Du und habe da ein pädagogisches Rollenverständnis, welches klar einem non-direktiven Ansatz entspricht. Das mag ich gleich auch nochmal ein wenig vertiefend darstellen. An die oben beschriebene Kritik anknüpfend, wurde auf das Phänomen der „adaptiven Präferenzen“ verwiesen. Nicht nur Kessl, sondern auch einige weiteren Kolleg:innen formulierten, dass eine umstandslose Orientierung am Willen – mit dem Verständnis der manifesten Präferenzen übertragen – Gefahr laufe, ungleiche und ungerechte Strukturen des sozialen Raums schlicht zu reproduzieren (z. B. auch Oelkers/Schrödter 2010, 159). Wenn Menschen ihre Bedürfnisse im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeitsräume formulieren, führt eine Orientierung am Willen – mit Blick auf die typischen Adressat:innen der Sozialen Arbeit – zur „Reproduktion von Miserabilität“ (ebd.). Sozialraumorientierung im Sinne des Fachkonzepts mit seinem Willensprinzip würde zudem Eigenverantwortungsideale und damit verbundene Ausschließungstendenzen verstärken, da den Adressat:innen Sozialer Arbeit „deutlich weniger Möglichkeiten der Entwicklung und Bildung zur Verfügung [stehen] als anderen Menschen“ (Kessl 2011, 297). Also ähnlich argumentiert wie Du oben in Deinem Spielplatzbeispiel. Die Präferenzen und damit auch der artikulierte Wille seien folglich „adaptiv“ und liefen Gefahr, bestehende, häufig ungerechte sozialräumliche Strukturen zu reproduzieren. Zwei, wie ich finde, nicht ganz unwichtige und durchaus plausibel vorgetragene Kritikpunkte, auf die es zu reagieren galt und die eine fachliche Ergänzung und Explikation der theoretischen Begründung von Seiten der Vertreter:innen des Fachkonzepts bedurften.
Der Kritik der „Antipädagogik“ kann aus meiner Sicht recht schnell begegnet werden, wenn der eingangs betonte historische Entwicklungsprozess der Sozialraumorientierung angeschaut wird. SRO versteht sich heute als erziehungskritisch, sie ist aber nicht antipädagogisch. Während in den frühen Jahren der stadtteilbezogenen Sozialen Arbeit noch antipädagogische Elemente sichtbar waren, wurde im Fachkonzept SRO dieses Profil sehr konsequent zu einem non-direktiven Ansatz weiterentwickelt, in der eine aktive Rolle der Fachkraft – u. a. beschrieben durch die sogenannte „Stechmückenfunktion“ – eingefügt ist (vgl. Hinte/Karas 1978, 63; Hinte 1980). Hierdurch wird verdeutlicht, dass es in der fallspezifischen sozialräumlichen Arbeit pädagogische Aufgabe ist, den adressierten Menschen fortgehend zu „stechen“, damit er sich den gegebenenfalls ungerechten und benachteiligenden Lebenslagen nicht widerspruchslos fügt und diese einfach reproduziert. Den Adressat:innen werden pädagogische Einflüsse also nicht vorenthalten, diese sind aber auf antiexpertokratische Interaktionen auf Augenhöhe ausgelegt, damit vorhandene Anlagen und Fähigkeiten „gehoben“ und „aktiviert“ werden können (hier sieht man das optimistische Menschbild mit dem Verständnis des autonomen Kerns des Menschen). Dies ist klar als pädagogischer Wert auf dem Weg zur subjektiven Selbstbestimmung zu verstehen, dem ein freiheitsbejahendes Freiheitsverständnis in der Tradition des Kompatibilismus zugrunde liegt und ist auch wunderbar mit dem von Dir oben eingeworfenen Verständnis, dass Individualität mäeutisch unterstützt wird, verknüpfbar.
In Bezug auf die Kritik der „adaptiven Präferenzen“ formuliere ich mal bewusst forsch eine Gegenthese bzw. Gegenfrage: Wird mit dem Argument Menschen nicht die maßgebliche Determiniertheit durch das Unbewusste zugeschrieben? Wäre es für den Diskurs nicht hilfreich, zwischen „Bedingung“ und „Determiniertheit“ zu unterscheiden? Bedingungen sind definitorisch veränderbar, Determiniertheit sind unabdingbare Festlegungen (vgl. Keil 2017). Da sind beispielweise Oelkers und Schrödter (2010) ungenau, wenn sie schreiben, dass die Individuen und ihre Präferenzen einzig „vom Platz im sozialen Raum determiniert sind“ (Oelkers/Schrödter 2010, 159), denn damit sprechen sie Adressat:innen Sozialer Arbeit jegliche Möglichkeit auf einen wenigstens bedingt freien Willen und ein reflexives Verständnis ihrer jeweiligen Lebenslage ab. Häufig wird Bourdieu und sein Habituskonzept in die Argumentation mit eingeflochten. Aber dies wird meiner Meinung nach tatsächlich inhaltlich falsch argumentiert, denn „der Habitus ist nicht das Schicksal, als das er manchmal hingestellt wurde.“ (Bourdieu/Wacquant 1996, zitiert nach Jurt 2010, 13) Als Produkt der Geschichte ist der Habitus ein offenes Dispositionssystem, das kontinuierlich mit neuen Erfahrungen konfrontiert wird und folglich fortwährend von diesen beeinflusst ist. Er ist dauerhaft, aber nicht unveränderlich. Ein sekundärer Habitus – geprägt durch Erfahrungen z. B. im Schulwesen, informelle Räume anderer pädagogischer Angebote und non-formale „Irritationsräume“ – kann den primären Habitus, der in der häuslichen Umgebung und in seiner ursprünglichen Wirklichkeit ausgebildet wurde, sowohl verstärken als auch modifizieren. Die Öffnung gegenüber neuen, unbekannten Perspektiven und Lebensbereichen – analog zu Lothar Böhnischs Konzept der „Milieuöffnung“ (vgl. Böhnisch 2023) – sowie der Kontakt mit Menschen aus anderen Milieus, die unterschiedliche Hobbys und Stärken einbringen, und das Vernetzen mit zivilgesellschaftlichen Vereinen in ressourcenstarken Quartieren sind aus meinem Verständnis zentrale Elemente einer willensorientierten Sozialen Arbeit (vgl. Nuss 2022, 233f.). Genau deshalb stimme ich mit Dir überein: Ja, die Kinder aus einer am Rande der Stadt gelegenen Siedlung des sozialen Wohnungsbaus benötigen im Rahmen eines Partizipationsprojektes einen Bau- und Abenteuerspielplatz sowie eine Bewegungslandschaft. Sie brauchen eine aktive, (milieu-)öffnende und vernetzte Fachkraft.
Das heißt also: Orientierung am Willen mit der kompatibilistischen Grundlegung des Fachkonzepts bedeutet für mich, dem Menschen Reflexionsfähigkeiten zuzusprechen und ihm Möglichkeiten der Reflexion zu eröffnen, indem Unbewusstes in Bewusstes transformiert werden kann. Der Platz im sozialen Raum ist natürlich ein zentrales Faktum, das Einfluss auf die Entscheidungen jedes Menschen hat, diesen aber nicht, wie oben versucht aufzuzeigen, in einem absoluten Verständnis festschreibt. Eine willensorientierte Arbeit, die sich auf eine kompatibilistische Willensfreiheit beruft, unterscheidet somit zwischen adaptiven Präferenzen, die als unbewusste Präferenzen einer Person an ihren jeweiligen Lebenskontext angepasst sind, und einem Willen, der bewusst Möglichkeiten der Veränderungen der eigenen Lebenssituation in den Fokus nimmt oder auch eine bewusste Anpassungsleistung an gegebene Bedingungen zur Folge hat. Genau deshalb ist es von zentraler Bedeutung, den hinter den Präferenzen/Wünschen liegenden Willen zu erkunden und Soziale Arbeit als aktivierende Partnerin zu verstehen, die methodische Unterstützung bietet. Dabei sollen Adressat:innen nicht in einem System unbewusst adaptiver Präferenzen verbleiben, sondern befähigt werden, diese in bewusste Willensäußerungen zu transformieren. Willensorientierte Arbeit begründet ihr Handeln, wie bereits betont, notwendigerweise auf den beiden Ebenen innerer und äußerer Freiheit – beziehungsweise auf den Ebenen fallspezifischer und fallunspezifischer Arbeit. Es geht somit nicht nur darum, Adressat:innen im direkten fallspezifischen Kontakt dabei zu unterstützen, den oben angesprochenen „Wille[n] hinter dem Willen“ (Kollbrunner 1987, 204; Stichwort: „Stechmückenfunktion“) zu erkunden und das subjektive „Ich-Bewusstsein“ zu stärken, sondern durch die Verbindung mit einer fallunspezifischen Perspektive auch die objektiven Bedingungen des Möglichen zu verbessern. Da liegt dann vielleicht auch etwas von dem oben diskutierten „Intermediären“ in der Rolle der Fachkraft.
MM: Möglicherweise ist der Unterschied zwischen dem „Wille[n] hinter dem Willen“ und dem, was ich in Anschluss an Bergmann als „wirklich wirklich wollen“ bezeichne, nur ein gradueller. Dennoch bevorzuge ich Bergmanns Formulierung, weil sie auf einen unabgeschlossenen Prozess verweist, der auf eine immerwährende Selbstexploration hinausläuft, die auch durch eine non-direktive Tiefenspiegelung von professioneller Seite – und nicht durch „Fremdregierung“ im Sinne Kessls – befördert werden kann, noch stärker aber im Zuge kollektiver Selbstvergewisserung von Menschen, die von bestimmten herrschaftliche bedingten Mangel- oder sogar Unterdrückungszusammenhängen betroffen sind. Demgegenüber läuft die Formulierung eines „Wille[ns] hinter dem Willen“ Gefahr, auf einen Essentialismus zurückzufallen und bei Fachkräften den, einem non-direktiven Ansatz vollkommen widersprechenden Größenwahn zu befördern, dass sie die Adressat:innen besser als diese selbst verstehen könnten. Auch die „Stechmückenfunktion“ reibt sich aus meiner Sicht etwas mit dem beschworenen non-direktiven Ansatz. Konsequenter sehe ich da den von mir vielfältig aufgegriffenen und weitergeführten (vgl. z.B. May 2017, 162 ff.) dialogisch-dialektischen Ansatz Paulo Freires (1975, 82 ff.) der Kodierung und Dekodierung von Grenzsituationen, d. h. von Situationen, in denen bei den Betroffenen das Bewusstsein dämmert, dass sie in ihrer individuellen Verwirklichung menschlicher Subjektivität herrschaftlich begrenzt werden und die in diesem Bewusstwerdungsprozess dadurch unterstützt werden, dass sie ikonografische Kodierungen dieser Grenzsituationen, durch problemformulierende Fragen der Fachkräfte unterstützt, selbst im Kollektiv dekodieren.
Trotz der unterschiedlichen Denkstile, in denen wir uns bewegen, sind wir uns jedoch in der Zurückweisung deterministischer Sichtweisen einig. Wie hoffentlich schon in meiner Argumentation deutlich geworden ist, geht es eine historisch-materialistischen Dialektik gerade darum, zu rekonstruieren, wie als verselbständigt erscheinende Strukturen durch menschliche Praxis hervorgebracht wurden, weil sie nur so zu verändern sind. Da finde ich Marx‘ Ansatz gewinnbringender als den Bourdieus. Es würde zu weit führen, in diese Diskussion auch noch auf Bourdieus epistemische Konstrukt des Habitus einzugehen und dessen unterschiedliche Interpretation im Kontext dessen, was heute als transformative Bildung diskutiert wird. Ich habe mich an verschiedenen Stellen damit kritisch auseinandergesetzt (vgl. May 2023; 2024). Allerdings zeigen alle empirischen Befunde, die ich in meinen in aller Regel ja praxisforscherisch angelegten – und damit auf entsprechende Transformationen ausgerichteten – Untersuchungen in unterschiedlichsten Felder Sozialer Arbeit gewonnen habe, dass eine „Milieuöffnung“, die ich im Hinblick auf mehr Freiheitsgrade im Handeln und der Willensbildung in all meinen Projekten angestrebt habe, nicht dadurch erreicht werden kann, dass Menschen aus unterschiedlich privilegierten Milieus zusammengebracht werden. Insofern hat sich Bourdieus Herausarbeitung der „feinen Unterschiede“ (1982) auch in meinen Forschungen immer wieder bestätigt, obwohl sich meine auf die Logiken, nach denen diese sich reproduzieren, bezogene theoretische Erklärung deutlich von Bourdieus strukturalistischer Heuristik von Kapitalsorten unterscheidet, die Marx streng relational gefassten Begriff von Kapital widersprechen (vgl. May 2019).
Vor dem Hintergrund eines Begriffes des Unbewussten, wie er von einer aufgeklärten, kritischen Psychoanalyse entwickelt wurde und auch einer Psychoanalytischen Sozialen Arbeit in Anschluss beispielsweise an Alfred Lorenzer zugrunde liegt (vgl. z. B. Dörr 2021), bin ich auch skeptisch bezüglich einer Transformation von Unbewussten in Bewusstes. In meiner Theorie, wie es bei Betroffenen überhaupt zu einem Problembewusstsein kommen kann (vgl. May 2005), habe ich dargelegt, dass wenn von diesen eine Veränderbarkeit von Faktoren, die ihre Lebensmöglichkeiten begrenzen, nicht antizipiert werden kann, es für sie „viabler“ ist, solche Konstellationen ins Unbewusste zu verdrängen. Und das hat sich in meinen empirischen Forschungen auch immer wieder bestätigt. Auf welcher Grundlage lässt sich dann von einer bewussten Anpassungsleistung an gegebene Bedingungen sprechen? Und gerät dies nicht doch in Gefahr, Herrschaftsverhältnisse zu affirmieren? Aber solche Fragen, werden wir hier nicht ausdiskutieren können.
FMN: Ja, Fragen, die wir hier nicht erschöpfend beantworten können, aber natürlich im Kontext der Willensorientierung an der Schnittstelle u. a. zu psychologischen Perspektiven von hohem Wert für zukünftige Weiterentwicklungen sein werden.
Die von Dir angedeuteten Überlegungen zum dialogisch-dialektischen Ansatz von Paulo Freire sowie zur Kodierung und Dekodierung von Grenzsituationen scheinen mir einen vielversprechenden Ausgangspunkt zu bieten, um an anderer Stelle nochmal vertiefend anzusetzen – nicht zuletzt, weil hier die mir so zentrale und grundlegende Frage Sozialer Arbeit nach den Möglichkeiten von Selbstbestimmung und Selbstermächtigung und die Rolle der Professionellen an Konkretisierung gewinnt.
Lass mich an dieser aber noch einen auf einen weiteren Aspekt eingehen, der in Zusammenhang auf die oben genannten Kritikpunkten genannt wird: „Ist Willensorientiertung eigentlich als sozialer oder egoistischer Konzeptansatz zu verstehen?“ Auf diese Frage gab es eine Reaktionslücke, ein Desiderat im verschriftlichen Diskurs, auf das reagiert werden musste.Um vorab klarzustellen: Natürlich können wir meiner Meinung nach Willensorientierung ausschließlich als „sozialen“ Konzeptansatz zeichnen und legitimieren, sonst wären wir in der SOZIALEN Arbeit ja irgendwie falsch. Das heißt, es kann nicht um die Unterstützung egoistischer Freiheiten gehen, sondern um individuelle Freiheiten in sozialer Verantwortung. Für Soziale Arbeit kann es nie das Ziel sein, das Subjekt sozial zu entkoppeln.
Das Willensprinzip ist aus meiner Sicht also klar als sozialer Konzeptansatz zu verstehen, da trotz der Betonung von „Eigenwilligkeit“ die sozialen Verantwortungen für Mitmenschen, die Einhaltung von Werten (durch die Verfassung geschützte Werte, wie Demokratie, Vielfalt, usw.) und die Verantwortung für die Gestaltung der sozialräumlichen Umgebung erhaltet bleibt. Das Spannungsfeld von Freiheit und Anpassung wurde durch das Prinzip systematisch neu ausgelotet und begründet (vgl. ausführlich Nuss 2021). In diesem Bearbeitungsprozess wurde zugleich an unterschiedlichen Stellen versucht, die Grenzen subjektiver Willensbildung und Willensäußerung zu reflektieren und ethisch zu begründen (vgl. ebd.).
Insgesamt scheint mir dabei eine Unterteilung auf zwei Ebenen sinnvoll: In der „individuell-ethischen Dimension“ (vgl. Nuss 2022, 202?ff.) als Ebene 1 wird der „Kontext des Möglichen“ diskutiert und untersucht, wann Entscheidungen für andere auch bei Orientierung am Willen legitim sind. Über die „advokatorische Ethik“ (Brumlik 2017), die „moralisch inspirierte Kasuistik“ (Thiersch 2014) und die „stellvertretende Deutung“ (Oevermann 1996) habe ich versucht zu zeigen, dass willensorientierte Arbeit dort punktuell Entscheidungen übernehmen darf bzw. sogar muss, wo die subjektiven Fähigkeiten zu reflektierten Willensentscheidungen (noch) nicht vorhanden sind – z. B. bei Kleinstkindern, bei demenzkranken Menschen, aber auch dort wo es eine „Stechmücke“ braucht, damit ein Prozess der eigenen Positionierung zu Themen des eigenen Lebens angestoßen werden kann oder neue Anregungsräume für reflektive Fragen über das „eigene gewollte Leben“ notwendig sind (vgl. ausführlich Nuss 2021).
Diese Grenzen der inneren Freiheit stehen meiner Meinung nach immer in Beziehung zu den Grenzen der äußeren Freiheit, dem Kontext des Erlaubten, diskutiert als „gesellschaftlich-ethische Dimension“ (Ebene 2) (vgl. Nuss 2022, 213). Hier wird die soziale Kategorie mit dem Verständnis verbunden, dass die (Willens-)Freiheit des Einzelnen dort endet, wo die Rechte und Freiheiten anderer beginnen. Diese am kategorischen Imperativ orientierte Herangehensweise verdeutlicht, dass willensorientierte Soziale Arbeit stets in der Spannung zwischen Wollen-Sollen und Freiheit-Sicherheit agiert. So gesehen ist eine Art „intermediäre Rolle“ auch wieder erkennbar: Eigenwilligkeit kann unter Umständen mit ethischen Normen kollidieren, die theoretische Möglichkeit radikaler Andersartigkeit trifft auf soziale und rechtliche Normen (vgl. ausführlich Nuss 2021; aber z. B. auch die Ausführungen von Fehren et al. in dieser Ausgabe von sozialraum.de). Das Beispiel von Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung ist hier immer gut greifbar. Sozialraumorientierte Sozialarbeitende mit einer Orientierung am Willen des Gegenübers haben selbstverständlich einen „Begrenzungsauftrag“ bei Täter:innen im Kontext Schutz und Wohlgefährdung. Aber auch die von Dir, Michael, oben angeführte Sorge, dass in manchen Quartieren durch Willensorientierung die mehrheitsdeutsche Bevölkerung in ihrem Bemühen unterstützt werden würde, dieses zu einer „national befreite Zone“ ethnisch zu „säubern“ oder in anderen Quartieren radikale Muslime darin unterstützt werden würden, die Scharia durchzusetzen, fordert eine klare Position willensorientierter Arbeit. Alle hier kurz angedeuteten Beispiele widersprechen, wie Du berechtigterweise sagst, deutlich den ethischen Maßstäben, wie sie der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit herausgibt, aber auch anderen für die Soziale Arbeit passenden Leitlinien (u. a. auch IFSW-Definition mit Bezug auf Menschrechte, vgl. IFSW 2014) und erfordert eine klare Unterordnung von einzelnen Willen oder bestimmten Gruppierungen gegenüber einem „Gesetzeswillen“. Die theoretische Möglichkeit der radikalen Auslegung von Andersartigkeit findet auf der Handlungsebene also stets ihre Konfrontation mit sozialen und rechtlichen Normen.
MM: Bezüglich dessen, was Du die „individuell-ethische Dimension“ nennst, stellt sich dann aber sofort die Frage, wer denn nach welchen Kriterien entscheidet, ob jemand im Hinblick auf eine Willenskundgebung zurechnungsfähig ist. Wie ich dies schon im Hinblick auf den von Dir aufgenommenen Begriff einer „inneren Willensfreiheit“ kritisch angemerkt habe, wäre auch hier stattdessen der Blick auf die Bedingungen zu richten, unter denen Willensbildung stattfindet. Statt zum Beispiel Heranwachsenden oder behinderten Menschen die Möglichkeit einer reflektierten Willensbildung abzusprechen – und von behinderten Menschen spreche ich, um zu verdeutlichen, dass sie auch von der Gesellschaft behindert werden: nicht zuletzt im Hinblick auf Willensbildungsprozesse –, wären in diesen Fällen verstärkte Anstrengungen erforderlich, wie ich sie oben im Zusammenhang mit Bergmanns Begriff von „wirklich wirklich wollen“ skizziert habe. Diese würde ich pädagogisch nennen. Rogers spricht von Selbstexploration, die er durch seine von mir ebenfalls als pädagogisch bezeichnete Beratungsform zu befördern trachtet und die zugleich im Dialog Reflexivität ermöglicht. Sie kann – neben den von mir angesprochenen praktischer Erweiterung des Erfahrungsspektrums – mit dazu beitragen, dass die Betreffenden selbst herausfinden und sich vergewissern, was sie wollen bzw. „wirklich wirklich wollen“. Das geht auch in Gruppenkontexten von Gleichbetroffenen.
Vor diesem Hintergrund stimme ich mit Dir insofern überein, dass es Kriterien erfordert, um Willenskundgebungen zu beurteilen. Deine „individuell-ethische Dimension“ würde – wenn ich es recht verstanden habe – ja auf die Beurteilung individueller Kompetenzen hinauslaufen, welche wie auch immer Autorisierte den Betreffenden zuschreiben oder aberkennen. Dies halte ich schon insofern problematisch, als es sich bei Kompetenzen und bei Agency ja um Dispositionen handelt, die sich stets nur unter bestimmten Bedingungen zu realisieren vermögen (vgl. May 2020, 48 ff.). Diese Bedingungen gilt es nicht einfach bloß mit zu berücksichtigen im Sinne dessen, was ich im Anschluss an die materialistische Behindertenpädagogik (Jantzen 1976) als „behindert werden“ angesprochen habe. Aus meiner Sich gilt es, solch günstigere Bedingungen, wie von mir bezogen auf das „wirklich wirklich wollen“ skizziert, aktiv durch Soziale Arbeit auszugestalten.
Vor diesem Hintergrund würde ich statt Deiner „individuell-ethischen Dimension“ zur Beurteilung von Willenskundgebungen einerseits, wie der CA, schauen, unter welchen Bedingungen sie zustande gekommen sind. Des Weiteren würde ich, wie Nancy Fraser, „prozedurale Kriterien“ heranziehen. Zwar bezieht sich Fraser auf Bedürfnisinterpretationen. Dies lässt sich jedoch direkt auch auf Willenskundgebungen beziehen. Demzufolge wären Willenskundgebungen zu präferieren, die „bei sonst gleichen Umständen“ (Fraser 1994, 281) – und dies würde ich auf die mit dem CA angesprochenen beziehen – „mittels kommunikativer Prozesse erreicht werden, welche den Idealen von Demokratie, Gleichheit und Fairness möglichst nahe kommen“ (ebd.). Was Du die „gesellschaftlich-ethische Dimension“ nennst, dürfte weitgehend dem von Fraser als „folgenorientiert“ bezeichneten Kriterien entsprechen, demzufolge „bei sonst gleichen Umständen diejenige als die beste Interpretation anzusehen ist, die nicht einige Gruppen gegenüber anderen benachteiligt“ (ebd., 282). Insgesamt ging es damit um das, was Hegel „konkrete Freiheit“ (1979, 79) nennt: „der freie Wille, der den freien Willen will“ (ebd.).
Was Dein Bezug auf Brumliks advokatorische Ethik betrifft, so wäre es zynisch, wenn wir in der Sozialen Arbeit nicht für Subalterne sprechen und eintreten würden, die mit ihren Lebenserfahrungen und -entwürfen sowie dem sich daraus wie auch immer mehr oder weniger klar akzentuiert entwickelnden Willen nicht angemessen repräsentiert sind bzw. sogar missachtet und unterdrückt werden. Von Spivak (2008) habe ich gelernt, dass ein solches advokatorisches Sprechen jedoch implizit dazu beiträgt, den Subalternen ihre eigene Stimme und damit auch Willenskundgebung zu nehmen, die sich ja in bestimmten sozialen Kontexten und Prozessen durchaus unterschiedlich zu akzentuieren vermag, worauf Bergmanns „wirklich wirklich wollen“ verweist. Genauso zynisch ist es jedoch zu behaupten, die Subalternen könnten für sich sprechen, was Spivak an Foucault und Deleuze kritisiert. Denn dies ignoriert, dass nicht alle die gleichen Möglichkeiten haben, sich ihres Willens zu vergewissern und mit diesem dann Gehör zu finden. Genau solche Möglichkeiten für alle zu schaffen, sehe ich als eine Aufgabe von Gemeinwesenarbeit bzw. von „Sozialer Arbeit als Arbeit am Gemeinwesen“ (May 2017). Und dies ließe sich auch als eine non-direktive Sozialpädagogik bezeichnen, die letztlich auf eine „Pädagogik des Sozialen“ (Weber/May 2023) selbst zielt. Eine advokatorische Willensvertretung kann vor diesem Hintergrund für mich nur eine Notlösung darstellen und ersetzt nicht diese „Arbeit am Gemeinwesen“.
FMM: Ja, auch, und vielleicht gerade, in einer willensorientierten Sozialen Arbeit darf ein Blick auf die ungleichen Lebensbedingungen und Wirklichkeiten natürlich nicht zu kurz kommen. Ich würde sagen, dass Gemeinwesenarbeit und Sozialraumorientierung hier aber unterschiedliche Ebenen bespielen. Die SRO bespielt Veränderungsprozesse primär auf der Mikro- und Mesoebene, ein Veränderungsprozess auf der Makroebene, als Bezugspunkt einer politisch-gesamtgesellschaftlichen Veränderung, bleibt aus meiner Sicht für die SRO begrenzt (vgl. z. B. Fehren 2026; Nuss 2026). Wo die Möglichkeiten der Bearbeitung struktureller Problemlagen im Rahmen der SRO begrenzt sind, wird Gemeinwesenarbeit zu einer naheliegenden Anschlusspraxis. GWA kann einen methodischen Rahmen bieten, um die identifizierten, gewollte Themen und Skandalisierungspunkte kollektiv aufzugreifen, zu politisieren und gemeinsam mit den Bewohner:innen in Veränderungsprozesse zu überführen. Wie groß die Handlungsmöglichkeiten tatsächlich sind, lässt sich hier nicht abschließend klären. Meine Einschätzung deckt sich jedoch weitgehend mit Deiner weiter oben angedeuteten Perspektive: Die Gemeinwesenarbeit kann Impulse zur höheren Gerechtigkeit von Gesellschaften setzen, sie wird die Makroebene aber allein nicht verändern können – jede andere Annahme wäre eine deutliche Überschätzung ihrer tatsächlichen Möglichkeiten.
Den Punkt der Selbstexploration, die Rogers durch seine Beratungsform zu befördern trachtet und die zugleich im Dialog Reflexivität ermöglicht, sehe ich ganz nah am Fachkonzept und seinen dialogischen Prinzipien (siehe vertieft z. B. Reinhard 2024). Neben der Erweiterung des Erfahrungsspektrums scheint mir die non-direktive Rolle der Fachkräfte durchaus geeignet, das von Dir angesprochene „wirklich wirklich wollen“ zu fokussieren – ich denke, dies steht sogar sehr eng an Kollbrunners „Willen hinter dem Willen“.
Deine Anführungen von Spivak und die damit einhergehende „Sensibilisierung“, dass advokatorisches Sprechen dazu beitragen kann, Menschen ihre eigene Stimme und damit auch Willenskundgebung zu nehmen, teile ich zu 100 %. Genau darum geht es meiner Meinung nach (und deshalb habe ich Brumlik mit hineingenommen in den Diskurs): Um eine Aufmerksamkeit zu schaffen und eine Fachlichkeit zu begründen, in der Sozialarbeitende die Gefahr der nicht notwendigen Bevormundung ertappen, aber auch einschätzen können, wann es angebracht stellvertretend für meinen Gegenüber zu handeln.
MM: Ich glaube, es wird nun Zeit, dass wir abschließend nochmal stärker auf die praktischen Implikationen für Willensbildungsprozesse eingehen. Diesbezüglich misst Bloch im Hinblick auf die umwälzende Praxis transformativer Veränderungsprozesse, die auf eine echte Zukunft zielen, den – wie er sie nennt – ungefüllten „Erwartungsaffekte[n] (wie Angst, Furcht, Hoffnung, Glaube) […], deren Triebgegenstand nicht bloß in der jeweiligen individuellen Erreichbarkeit, sondern auch in der bereits zurhandenen Welt noch nicht bereit liegt“ (1979, 82), besondere Bedeutung zu. Gerade Angst und Furcht werden gegenwärtig jedoch vom Rechtspopulismus in ähnlicher Weise für seine politischen Ziele funktionalisiert, wie dies schon der Nationalsozialismus vorexerziert hat.
Um dem entgegenzuwirken, gilt es in der Willensbildung, die – wenn sie den Willensbegriff nicht vollkommen pervertieren will – freilich keine direktive sein kann, an solchen Erwartungsaffekten und ebenso zunächst noch ungefüllten Mangelempfindungen anzusetzen. So gilt es denjenigen, die einen bestimmten Mangel erleiden, einen Raum zu eröffnen (vgl. May 2022b, 192 ff.), damit sie im Rahmen einer Politik der Bedürfnisinterpretation – wie Nancy Fraser (1994, 240) diesen Prozess bezeichnet hat – im Dialog gemeinsam partizipatorisch herausfinden können, wie sich dieses „Mangelnde[.] im Streben und Sehnen“ (Bloch 1979, 50) im Sinne einer echten Zukunft füllen lässt (vgl. May 2017, 146 ff.). Statt die oft nur eine unechte Zukunft bergenden Willensartikulationen von Adressat*innen Sozialer Arbeit absolut zu setzen, wie dies tendenziell im Fachkonzept der Fall ist, gilt es im Rahmen einer auf transformative Veränderungen im Sinne einer echten Zukunft setzenden Aktivierung ihnen immer wieder in dieser Weise Räume zur Exploration dessen zu eröffnen, was sie im Sinne Bergmanns wirklich wirklich wollen.
Angesichts des Befundes von Oskar Negt und Alexander Kluge, dass es bei solchen Willensbildungsprozessen „zu sich überstürzenden Geltungsansprüchen“ (Negt/Kluge 1993, 33) kommen kann, „die häufig die Tendenz haben, einander zu zerstören“ (ebd.), was gegenwärtig bei den verschiedenen, miteinander konkurrierenden und auch herrschaftlich gegeneinander ausgespielten Identitätspolitiken besonders deutlich wird, stellt sich die Frage, wie dem entgegengesteuert werden kann. Auch in der Gemeinwesenarbeit und sozialräumlichen Ansätzen stellt sich dieses Problem immer wieder, da der Wille verschiedener Bevölkerungsgruppen ja nicht immer so einfach miteinander vereinbar ist.
Hier eröffnet meiner Ansicht nach Paul Natorps (1974) „Theorie der Willensbildung auf Grundlage der Gemeinschaft“ eine Option, wenn sie mit der von Negt (1976) formulierten Maxime „Nicht nach Köpfen, sondern nach Interessen organisieren!“ kombiniert wird. Das bedeutet, dass Natorps Konzept einer Willensbildung „auf dem Grund freier Selbstregulierung, also von unten nach oben“ (Natorp 1974, 146) als „Genossenschaft von Genossenschaften und sofort“ (ebd., 149) jeweils elementare Interessen bündelt, die sich zu einem Willen verdichten, der sich auf der untersten Ebene aus Mangelerfahrungen entwickelt, die aus unmittelbaren Unterdrückungssituationen resultieren, und auf den drauf folgenden Ebenen die gleichen Menschen in übergreifenden Interessen, die sie mit anderen Teilen, zu solcher genossenschaftlicher Willensorganisation zusammenbringt. Genossenschaft meint dabei nicht zwingend die Rechtsform, sondern eine „elementare Form des Sozialen […], die sich in der trinitarischen Formel (…) der Selbsthilfe in Selbstorganisation in Selbstverwaltung zum gestalthaften Ausdruck bringt“ (Schulz-Nieswandt 2019, 41).
Dieses Organisationsprinzip habe ich mit einem zugegeben etwas sehr sperrigen Begriff als „intersektionalitätssensible kategoriale Gemeinwesenarbeit“ (May 2017, 167 ff.) bezeichnet. Klassisch zielt kategoriale Gemeinwesenarbeit darauf, Menschen zusammenzubringen, die Interessen teilen, sich bisher aber noch nicht zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben (vgl. Boulet et al. 1980, 298 ff.). Mit dem präzisierenden Begriff „intersektionalitätssensibel“ ziele ich auf sich überkreuzende Unterdrückungs- und Diskriminierungszusammenhänge, auf die sich dann eine kategoriale Gemeinwesenarbeit im Anschluss an die von Natorp und Negt vorgedachten Form kaskadenhaft zu beziehen hat.
Um dies am Beispiel von als Schwarze Frauen identifizierten Menschen zu erläutern, an denen Kimberlé Crenshaw (1989) ihr Konzept von Intersektionalität entwickelt hat, ist diesen zunächst ein eigener Raum zu einer aus ihrer spezifischen Unterdrückungs- und Mangelerfahrung heraus erfolgenden Willensbildung zu eröffnen. Spezifisch ist diese deshalb, weil sieCrenshaw zufolge nicht in Rassismus und nicht in Sexismus oder der Addition von beidem aufgeht, sondern eine eigene Qualität aufweist.
Damit aber ist zu einer entsprechenden Selbstvergewisserung im Sinne dessen, was Fraser (1994, 240) als Politik der Bedürfnisinterpretation bezeichnet hat, und einer darauf aufbauenden Willensbildung zunächst eine für sie exklusive genossenschaftliche Form des Sozialen zu bilden. In weiteren Schritten sind diese als Schwarze Frauen identifizierten Menschen dann jedoch jeweils mit Repräsentant:innen anderen von Rassismus und anderen in verschiedenster Weise von Sexismus Betroffenen im Sinne dessen, was Natorp als „Genossenschaft von Genossenschaften“ (1974, 149) bezeichnet hat, zu organisieren.
Natorp hat dies „bis zum umfassenden Ganzen, dem Sozialstaat“ (ebd.), angedacht. Es wäre jedoch schon viel erreicht, wenn es Sozialer Arbeit, die ich in diesem Sinne als „Arbeit am Gemeinwesen“ (May 2017) verstehe, gelänge, in einer Quartiersgenossenschaft als Genossenschaft solcher Genossenschaften all diejenigen zu organisieren, denen die (Produktions-)Mittel herrschaftlich entzogen sind, um – wie dies Henri Lefebvre als Ziel formuliert hat – ihr „Alltagsleben zum wichtigsten Werk der endlich bewussten Praxis“ (1977 Bd. II, 10), auszugestalten.
FMN: Die von Dir angedeuteten Brückenschläge zu Natorp in Verbindung mit Negt finde ich spannend. Ich habe mich Natorps Verständnis des Willens bisher nur sehr kritisch angenähert, da ich darin einen zu beeinflussenden Impuls gesehen habe. Ich habe ihn immer so verstanden, dass Erziehung als Instrument zu verstehen ist, um in der Gemeinschaft einen Fortschritt bewirken zu können, und dazu braucht es die Bildung und Formung des Willens (vgl. Nuss 2022, 107f.). Vielleicht ist aber der Aspekt des „bottom-up“, die von Dir angeführte „freie Selbstregulierung von unten nach oben“ tatsächlich ein Mehrwert, der in Verbindung mit Negt neue Impulse setzen kann. Deine daran anknüpfenden Ausführungen zur „intersektionalitätssensiblen kategorialen Gemeinwesenarbeit“ habe ich bereits mit Interesse im Rahmen der „Ringvorlesung GWA“ verfolgt, die wir im Sommer gemeinsam mit Kolleg:innen der Sektion GWA der DGSA organisiert hatten (https://www.dgsa.de/sektionen/gemeinwesenarbeit/).
Im willensorientierten Arbeiten geht es ja darum, Verhältnisse zu gestalten und Horizonte des Möglichen zu eröffnen, um die Umstände, die Dispositionen prägen, zu erweitern. In der theoretischen Analyse von Macht-, Unterdrückungs- und Diskriminierungszusammenhängen scheint mir seitens der Vertreter:innen des Fachkonzepts SRO noch „Luft nach oben“ zu bestehen. Zur Erweiterung des Denkstils wären hier vertiefende Brückenschläge u. a. zu Deinen Impulsen meiner Meinung nach gewinnbringend. Ich würde zudem Kollege Helmut Lambers folgen, der betont, dass eine Weiterentwicklung der sozialraumorientierten Sozialen Arbeit davon abhängt, die bislang abgegrenzten Konzepte Sozialraumorientierung und Sozialraumarbeit (Kessl/Reutlinger 2022) miteinander zu verschränken (vgl. Lambers 2026). Trotz aller Stärken, die ich dem Fachkonzept zuschreiben würde, werden die Differenzierungsprozesse, durch die soziale Gruppen gebildet und hierarchisiert werden, sowie die damit verbundenen Machtverhältnisse, meiner Ansicht nach bei Kessl/Reutlinger deutlich prägnanter herausgestellt als im Fachkonzept (vgl. Conrads/Nuss 2026).
MM: Mir wäre an dieser Stelle noch einmal wichtig zu betonen – auch im Hinblick auf den von Dir zu Beginn als „kleine Diskursanalyse“ charakterisierten Text unseres Kollegen Michael Noack –, dass es ja mehr als nur diese beiden Ansätze gibt. Ich finde es hoch interessant, welche Positionen im Diskurs aufgegriffen und welche schlicht ignoriert werden. Meine würde ich Letzteren zurechnen. Von daher bin ich Dir umso dankbarer, dass Du Dich auf den Diskurs mit mir eingelassen hast.
FMN: Ja, es gibt eine Menge an Positionen, die weder direkt dem Fachkonzept SRO noch der Sozialraumarbeit zugerechnet werden können. Das macht die wissenschaftliche Arbeit im Bereich der Sozialraumorientierten Sozialen Arbeit einerseits so spannend und vielfältig, anderseits auch so komplex. Ich bin Dir dankbar, lieber Michael, dass wir mit unserem Dialog zum Thema des Willens einen kleinen Impuls gesetzt haben, parallel liegende Gedanken direkt aufeinander zu beziehen und wir unsere Positionen hier direkt beachtet - und damit auch gewürdigt – haben.
Durch den eingangs erwähnten Anspruch solidarischer Kritik und Gegenkritik haben sich für mich einige neue Denkanstöße, Fragen, Themen und möglicherweise auch Ungereimtheiten ergeben, die künftig zu bearbeiten sind. Das ist positiv, denn genau solche dialogischen Prozesse kennzeichnen für mich wissenschaftliches Arbeiten.
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Fußnoten
[1] Siehe vertiefend zu den unterschiedlichen Spielarten der Gemeinwesenarbeit Hinte (2012), May (2001; 2022a), Oelschlägel (2017).
[2] Zum Überblick vgl. May/Schmidt (2021).
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