Der Wert des Dazwischen: Entwicklungsprojekte als Räume gemeinsamer Erkenntnis zwischen Forschung und Verwaltung
Kathrin Amann, Raimund Kemper, Christian Reutlinger
1. Einleitung
Wie können Sport- und Bewegungsräume im öffentlichen Raum so gestaltet und geplant werden, dass Mädchen und junge Frauen in ihrer Vielfalt einbezogen werden und Geschlechternormen, Machtverhältnisse und Sicherheitsbedarfe reflektiert werden? Diese Leitfrage stand im Zentrum eines Projekts in einer mittelgroßen Stadt, das von 2023 bis 2025 durchgeführt wurde. Die wissenschaftliche Begleitung übernahm ein hochschulübergreifendes Team der OST – Ostschweizer Fachhochschule und der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW [1]. Ziel war es, Bedingungen zu schaffen, die Mädchen und jungen Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu Sport- und Bewegungsräumen ermöglichen und ihre Teilhabe im öffentlichen Raum stärken.
1.1 Die «Verungewisserung» über den Raum
In der Anfangsphase des Projekts luden die verantwortlichen Stellen der Stadt aus den Bereichen Chancengleichheit sowie Sport und Bewegung zu einem Workshop ein. Vertreter:innen verschiedener Ämter und Abteilungen, Vereine aus dem Bereich Sport und Bewegung, Akteur:innen der Jugendarbeit sowie das Forschungsteam nahmen teil. Der Workshop sollte ein gemeinsames Verständnis der Projektinhalte und -abläufe (siehe Kapitel 2) schaffen und Ideen für Sport- und Bewegungslabore im öffentlichen Raum sammeln.
Die Projektleitung betonte eingangs die Relevanz des Projekts mit Verweis auf die Beobachtung, dass Mädchen und junge Frauen im Stadtraum weniger sportlich aktiv seien als Jungen und junge Männer. Anknüpfend an den städtischen Masterplan für urbane Bewegungsräume legte sie den Fokus der Sport -und Bewegungslabore auf räumlich klar definierte, öffentlich zugängliche Bereiche. Diese sollten für Sport und Bewegung gestaltet und ausgestattet sowie explizit für Mädchen und junge Frauen reserviert oder priorisiert werden – sei es durch städtische Organisationen oder durch Vereine. Dazu zählen auch zeitlich eingeschränkt zugängliche Sportanlagen. Als Laborverantwortliche stellten sich u. a. Vertreter:innen eines Schwimmvereins, einer Sport- und Freizeitanlage sowie städtischer Jugendeinrichtungen vor.
Wir – die Autor:innen und Vertreter:innen der wissenschaftlichen Begleitung – bestätigten die Befunde und die Relevanz des städtischen Masterplans. Zugleich brachten wir eine sozialräumliche Perspektive ein: Öffentliche Räume erfüllen zentrale Funktionen für die körperliche, soziale und mentale Entwicklung junger Menschen. Sie werden zu sportlichen Bewegungsräumen, wenn junge Menschen sie umdeuten, mitgestalten und aktiv nutzen (Deinet 2009a; Kemper/Reutlinger 2025b; Reutlinger 2020). In den Begriffen der Sozialraumforschung: Jugendliche stellen Bewegungsräume im Stadtraum durch Aneignungsprozesse selbst her. Alltagsorte wie Wege, Plätze und Parks geraten damit ebenso in den Blick wie klassische Sport- und Freizeitanlagen.
Die beschriebene Szene aus der frühen Projektphase verdeutlicht unterschiedliche Perspektiven auf den städtischen Raum, die sich im Reden der Akteur:innen manifestierten:
- In der Verwaltungspraxis dominierte die Vorstellung öffentlicher Räume als gestalt- und zuweisbare Räume, die für Mädchen und junge Frauen eingerichtet, geschützt und deren Nutzung durch Fachpersonen gesteuert werden kann (Zuweisungslogik).
- In der wissenschaftlichen Perspektive stand eine Aneignungslogik im Mittelpunkt (Pohl et al. 2025; Pohl/Reutlinger 2025; Reutlinger/Wigger 2010), nach der öffentliche Räume durch selbstbestimmte Nutzung zu Bewegungsräumen werden – vorausgesetzt, räumliche Eigenschaften (z. B. Bewegungsfreundlichkeit) und strukturelle Bedingungen (z. B. Regeln, Zugänge) ermöglichen dies (Kemper/Roggo 2022).
Diese frühen, deutlich sichtbaren divergierenden Raumlogiken führten bei uns zu einer «Verungewisserung» darüber, welches gemeinsame räumliche Verständnis dem Projekt zugrunde liegen sollte und welche konzeptionellen Annahmen für die Herstellung gendergerechter Bewegungsräume leitend sein würden. Was zunächst eindeutig schien, erwies sich im Dialog als offen und klärungsbedürftig.
1.2 Erkenntnisinteresse und Aufbau des Beitrags – Versuch einer Vergewisserung
Die in der Startphase erkennbaren unterschiedlichen Raumverständnisse bildeten für uns den Ausgangspunkt, den Projektverlauf unter dem Blickwinkel dieser Divergenzen zu reflektieren. Das Erkenntnisinteresse dieses Beitrags liegt daher nicht darin, einen klassischen Forschungsbericht vorzulegen, sondern das Projekt als empirische Bezugsgröße zu nutzen, um die eigenen Annahmen, Erwartungen und Perspektiven zu überprüfen.
Wir fragen danach, wie die divergierenden Raumlogiken – die zuordnungsorientierte Perspektive der Verwaltungspraxis und die aneignungsorientierte, relationale Perspektive der Forschung – den Projektverlauf geprägt, Dynamiken ausgelöst und Entscheidungen beeinflusst haben. Ziel ist eine Vergewisserung über das gemeinsame Projektverständnis sowie eine Rekonstruktion der Spannungsfelder, in denen sich das Projekt bewegte.
Der Beitrag gliedert sich wie folgt:
- Kapitel 2 stellt das Projekt mit seinen zentralen Elementen vor.
- Kapitel 3 reflektiert die unterschiedlichen Raumlogiken und ihre Wirkungen auf Partizipation, Projektgestaltung und Realisierung.
- Kapitel 4 rekonstruiert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Verwaltung als spezifischen Charakter eines Entwicklungsprojekts der angewandten Forschung und Entwicklung.
- Kapitel 5 schließt mit einer Reflexion über Entwicklungsprojekte als Lernräume und über das Potenzial produktiver Missverständnisse.
2. Das Projekt und seine Konstruktion
2.1 Ausgangslage und Zielsetzung
Das Projekt für gendergerechte Sport- und Bewegungsangebote ist eine Pilotstudie einer mittelgroßen deutschsprachigen Stadt. Es wurde getragen von der städtischen Fachstelle für Chancengleichheit in Kooperation mit dem Amt für Sport und Bewegung. Den Ausgangspunkt bildeten politische Initiativen und Strategien, die gendersensible Sport- und Bewegungsangebote als gleichstellungspolitische Aufgabe definieren sowie die Beobachtung, dass bestehende Sport- und Bewegungsangebote von Mädchen und jungen Frauen nur eingeschränkt genutzt werden.
Während Kinder bis ins Grundschulalter öffentliche Spiel- und Bewegungsräume noch weitgehend gleichermaßen nutzen, ziehen sich Mädchen mit Eintritt in die Pubertät zunehmend aus diesen Räumen zurück. Dies gilt insbesondere für Kontexte, in denen Wettbewerb oder direkte Vergleiche mit männlichen Gleichaltrigen stattfinden. Dieses Muster zeigt sich auch im organisierten Sport: So waren im Jahr 2024 rund 63 % der Jungen im Alter von 15 bis 18 Jahren Mitglied in einem Sportverein, während der Anteil bei Mädchen derselben Altersgruppe lediglich 43 % betrug.
Der politische Auftrag zur Durchführung des Projekts ging auf einen Antrag der städtischen Legislative (2021) sowie eine entsprechende Verwaltungsdrucksache (2021) zurück. Darin wurde betont, dass Sport und Bewegung zentrale Funktionen für Prävention, Integration, Teilhabe und die Stärkung von Selbstbewusstsein erfüllen und der öffentliche Raum als wichtigster frei zugänglicher Bewegungsraum gilt. Gleichzeitig fehlten bislang empirische Erkenntnisse darüber, wie und wo insbesondere Mädchen und junge Frauen im öffentlichen Raum angesprochen werden können und wie Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum ausgestaltet sein sollen, damit sie von Mädchen und jungen Frauen genutzt werden – eine zentrale Voraussetzung für die Entwicklung passgenauer Angebote.
Empirische Ergebnisse zur Nutzung öffentlicher Räume aus dem In- und Ausland zeigen übereinstimmend, dass Mädchen und junge Frauen im öffentlichen Raum weniger sichtbar sind, spezifische Orte meiden und den vorhandenen Raum weniger in bewegter und sportlicher Art und Weise nutzen (Reimers et al. 2018; Robinson et al. 2025; Schulze et al. 2022; Tucker/Matthews 2001). Dies hängt auch damit zusammen, dass sich öffentliche Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote oft primär an den Interessen von Jungen orientieren, was zu einer einseitigen Nutzung führt. Studien bestätigen, dass insbesondere sportlich dominierte Flächen (Fußballfelder, Basketballfelder, Skateparks, BMX-Tracks usw.) überwiegend von Jungen besetzt werden (Duffey et al. 2021; Walker 2024). Verschiedene Studien, unter anderem durchgeführt in Belgien (Van Hecke et al. 2018), Schweden (White Arkitekter 2018) und den Niederlanden (Helleman et al. 2023; Meire 2007), zeigen, dass Mädchen und Jungen bis zum Alter von acht Jahren öffentliche Räume wie Spielplätze und Parks gleichermaßen besuchen und nutzen. Danach verschwinden Mädchen jedoch zunehmend aus diesen öffentlichen Räumen und werden mit dem Herannahen der Adoleszenz immer mehr zur Minderheit, während Jungen rund 80 % der Nutzenden ausmachen. Mädchen und junge Frauen haben andere Präferenzen im Hinblick auf Bewegungs- und Freizeitaktivitäten als Jungen und junge Männer (BASPO [Bundesamt für Sport]/Cermusoni 2021; Yorkshire Sport Foundation 2022). Ein weiterer zentraler Aspekt sind das Gefühl von Unsicherheiten und Belästigung (Marshalls 2022; Raibaud 2017; Ruhne 2003). Exponierte Bereiche ohne sichere Randbereiche und Treffpunktqualitäten, fehlende Beleuchtung und Rückzugsräume erschweren die sichere Nutzung öffentlicher Räume für die Zielgruppe der Mädchen und jungen Frauen (Feltz 2002). Die verschiedenen Hindernisse und Anforderungen haben Folgen für ihre gesunde körperliche Entwicklung.
Auch der Masterplan für urbane Bewegungsräume der Stadt unterstreicht die Bedeutung niedrigschwelliger, nicht vereinsgebundener, quartierbezogener Bewegungsangebote für Mädchen und junge Frauen und betont die Notwendigkeit, Raumaneignungsprozesse gezielt zu fördern.
Die Pilotstudie verfolgte daher das Ziel, Bedarfe und Nutzungsweisen von Mädchen und jungen Frauen (14–26 Jahre) zu erfassen, Hindernisse in öffentlichen Freiräumen und klassischen Sportangeboten zu analysieren und darauf aufbauend gendersensible Bewegungsräume und -angebote zu erproben sowie Handlungsempfehlungen für eine gendersensible Stadtplanung und -entwicklung zu formulieren.
Die Umsetzung des Projekts erfolgte in enger Kooperation zwischen der Abteilung für Chancengleichheit und dem Amt für Sport und Bewegung sowie im Austausch mit lokalen Stakeholdern. Ein zentraler Fokus lag dabei auf einem partizipativen Vorgehen.
2.2 Methodisches Vorgehen und Aufbau
Die Pilotstudie gliederte sich in vier Phasen. In der ersten Phase wurde eine gezielte Literaturrecherche durchgeführt, um den Stand der Forschung zur Nutzung und Aneignung öffentlicher Räume durch Mädchen und junge Frauen aufzubereiten.
Darauf aufbauend erfolgte in der zweiten Phase eine standardisierte Online-Befragung von Mädchen und jungen Frauen zu ihrem Bewegungsverhalten, ihren Bedarfen sowie zur Nutzung von Sport- und Bewegungsräumen. Die Teilnahme erfolgte über einen Link, der über die Webseite der Stadt, Schulen, Sportvereine und Jugendhäuser verbreitet wurde. Insgesamt nahmen 156 Mädchen und junge Frauen an der Umfrage teil.
Ein zentrales Projektformat bildeten die Reallabore der dritten Phase. Diese wurden in unterschiedlichen Einrichtungen und Kontexten durchgeführt, unter anderem in einem Jugendhaus, der Mobilen Jugendarbeit eines Quartiers, einem Verein für bewegungsorientierte Integrationsangebote, einem Schwimmverein für junge Frauen sowie in einer urbanen Sport- und Bewegungsfläche. Ziel der Reallabore war es, konkrete Erfahrungen mit verschiedenen räumlichen Settings, Zielgruppen und Organisationslogiken zu ermöglichen. Sie dienten dazu, Bedarfe von Mädchen und jungen Frauen sichtbar zu machen, partizipative Formate zu erproben und zugleich unterschiedliche Logiken von Verwaltung, Jugendarbeit und zivilgesellschaftlichen Träger:nnen miteinander zu verschränken.
Inhaltlich umfassten die Reallabore die Erprobung konkreter Angebote innerhalb bestehender Strukturen. Dazu gehörten beispielsweise Boxangebote, spezifische Bewegungsformate oder die gezielte Nutzung bestehender Infrastrukturen zu zielgruppenspezifischen Zeiten.
In der vierten Phase wurden die quantitativen und qualitativen Daten ausgewertet und daraus Handlungsempfehlungen für Verwaltung, Vereine und Jugendarbeit entwickelt.
2.3 Wichtigste Erkenntnisse
Die Erkenntnisse aus den Reallaboren zeigen, dass insbesondere geschützte Räume, zielgruppenspezifische Nutzungszeiten sowie niedrigschwellige und begleitete Angebote eine zentrale Rolle für die Teilnahme von Mädchen und jungen Frauen spielen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Regelmäßigkeit von Angeboten, kulturelle Sensibilität, Vertrauen, soziale Einbettung und die Ansprache durch bekannte Bezugspersonen entscheidend für die Inanspruchnahme sind.
Zudem zeigen die Ergebnisse, dass bestehende Infrastrukturen grundsätzlich genutzt werden können, sofern sie an die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst werden. Die Reallabore erwiesen sich damit nicht nur als Instrument zur Bedarfserhebung, sondern auch als praxisnaher Zugang zur Entwicklung und Erprobung gendersensibler Angebots- und Raumkonzepte.
Aus den Erkenntnissen wurden schließlich fünf zentrale Handlungsempfehlungen abgeleitet, die sich an verschiedene beteiligte Akteure – Planung, Verwaltung, Jugendarbeit und Sportvereine – richten:
- Soziale Beziehungen stärken (Grundlage)
- Vertrauensvolle Bezugspersonen und stabile Beziehungen anbieten
- Wertschätzende, geschützte Atmosphäre schaffen
- Räume für Begegnung und Austausch ermöglichen
- Räume gendersensibel gestalten
- Sicherheit gewährleisten (Beleuchtung, Übersichtlichkeit, belebtes Umfeld)
- Gute Erreichbarkeit (wohnortnah, sichere Wege, ÖV-Anbindung)
- Aufenthaltsqualität, Infrastruktur (Sitzmöglichkeiten, Toiletten) sicherstellen
- Bei Bedarf «Safe Spaces» und exklusive Zeiten anbieten
- Niederschwelligen Zugang sicherstellen
- Einfache, verständliche und sichtbare Angebote schaffen
- Kosten möglichst gering halten oder Angebote kostenfrei gestalten
- Zielgruppengerechte Ansprache (mehrsprachig, einladend)
- Vorbilder sowie Schnupper- und Buddy-Angebote nutzen
- Vielfältige und klischeefreie Angebote bieten
- Breites Spektrum an Sport- und Bewegungsformen ermöglichen
- Angebote ohne Leistungsdruck gestalten
- Fokus auf Spaß, Ausprobieren und Selbstwirksamkeit
- Stereotype Rollenbilder bewusst vermeiden
- Beteiligung und Kooperation stärken
- Mädchen und junge Frauen frühzeitig einbeziehen
- Zusammenarbeit verschiedener Akteur:innen fördern
- Ausreichende Ressourcen (Zeit, Personal, Finanzierung) sichern
3. Reflexion – Sport und Bewegung zwischen Angebot und Aneignung
3.1 Einführung
Das vorangehende Kapitel beschrieb das Projekt mit klassischem Forschungsaufbau: Ausgangslage und Problemstellung, Stand des Wissens, Ziele und Vorgehen, quantitative Erhebung, qualitative Labore und Handlungsempfehlungen. Aufbauend auf diesen empirischen Grundlagen wenden wir uns nun den im Projektverlauf sichtbar gewordenen Raumlogiken und Rollendynamiken zwischen Forschung und Verwaltungspraxis zu. Diese Rückschau dient dazu, die im Dialog der Akteur:innen erkennbaren Vorstellungen und Erwartungen an Räume für Sport und Bewegung zu rekonstruieren und ihre Wirkungen auf Projektfokus und -verlauf zu reflektieren. Über diesen empirischen Hintergrund legen wir als Reflexionsfolie folgende erkenntnisleitende Fragestellungen:
- Raumlogiken: Was unterscheidet im Projekt die Verwaltungsperspektive von der Forschungsperspektive im «Reden über den bzw. vom Raum» (Kessl et al. 2010)? Welche gemeinsamen oder divergierenden Vorstellungen vom Raum und Erwartungen an Räume für Sport und Bewegung zeigen sich? An welchen Stellen im Projekt werden die Raumlogiken sichtbar und bearbeitbar?
- Raumverschiebungen: Welche Wirkungen haben die unterschiedlichen Raumlogiken auf den räumlichen Fokus des Projekts (z. B. Orte für Sport und Bewegung, Orte des Experimentierens, Orte der Beteiligung)? Welche Stimmen im Reden über den Raum sind dominanter? Wie verschiebt sich der räumliche Fokus im Verlauf des Projekts?
- Raumkonstruktionen: Wie wirken sich die unterschiedlichen Vorstellungen und Erwartungen in den Raumlogiken auf die Herstellung gendergerechter Räume für Sport und Bewegung aus? Welche Akteur:innen sind in welcher Rolle beteiligt oder betroffen?
Um diese Fragen zu bearbeiten, orientieren wir uns am St. Galler Modell zur Gestaltung des Sozialraums (Reutlinger/Wigger 2008; 2010). Dieses Modell unterscheidet drei idealtypische Zugänge, die professionelles Handeln im und mit Raum als relational begreifen – also als Ergebnis und Bedingung sozialer Prozesse (Fritsche et al. 2010). Das Modell baut auf einem sozialraumtheoretischen Arbeitsverständnis auf, das Sozialräume nicht als gegebene territoriale Einheiten fasst, sondern als ständig (re)produzierte Gewebe sozialer Praxis (Kessl/Reutlinger 2022, 36), in die professionelles Handeln selbst eingebunden ist und die es aktiv mit hervorbringt. Diese Perspektive verpflichtet zu einer reflexiv-räumlichen Haltung, das heißt zu einer systematischen Kontextualisierung der eigenen Praxis und zu einer fachlich wie politisch begründeten Positionierung, um Handlungsspielräume für Adressat:innen zu erweitern (Kessl/Reutlinger 2022). Vor diesem theoretischen Hintergrund wählen wir für unsere Reflexion drei inhaltliche Zugänge, die zugleich die zentralen Dimensionen des St. Galler Modells bündeln:
- Gestaltung über die physisch-materielle Welt
Dieser Zugang fokussiert die baulichen, materiellen und infrastrukturellen Eigenschaften von Räumen, über die soziale Prozesse strukturiert oder beeinflusst werden (z. B. Nutzbarkeit, Barrieren, Aufenthaltsqualität). Er knüpft daran an, dass Orte materielle Verdichtungen gesellschaftlicher Verhältnisse darstellen und bestimmte Nutzungen ermöglichen oder erschweren (Bourdieu 1991; Reutlinger 2018). - Gestaltung über die Arbeit mit Menschen
Dieser Zugang fokussiert subjektive Deutungen, Aneignungsprozesse und lebensweltliche Perspektiven. Räume werden durch alltägliches Handeln hergestellt und umgedeutet; Aneignung bildet dabei ein zentrales Element sozialräumlicher Entwicklung (Böhnisch 1996; Deinet 2009b). - Gestaltung über Steuerungs- und Organisationsprozesse
Dieser Zugang richtet den Blick auf institutionelle Logiken, Zuständigkeiten, Ressourcenflüsse und Regulierungen, die prägen, welche Räume entstehen, wer sie nutzt und wie Nutzungen ermöglicht oder begrenzt werden (Burmester 2011; Reutlinger/Wigger 2010).
Diese drei Zugänge bilden die analytische Grundlage, um im Projekt die Spannungsfelder zwischen Aneignung, Zuordnung und institutionellen Rahmungen zu verstehen und die unterschiedlichen Raumlogiken sowie deren Wirkung auf den Projektverlauf zu rekonstruieren.
3.2 Raum – zwischen Zuordnung und Aneignung
Im Projektverlauf zeigte sich der Raumbegriff als zentrales, jedoch unterschiedlich verstandenes Bezugssystem. Im Reden der Projektbeteiligten traten divergierende Raumlogiken zutage, die sich zwischen der Forschungsperspektive und der Verwaltungspraxis spannten. Dabei blieb häufig unklar, welcher Raum – und damit welches Raumverständnis – in der jeweiligen Argumentation gemeint war. Dieses Spannungsfeld wurde besonders in der Auswahl und Gestaltung der Projektlabore sichtbar, die darauf abzielten, Bedürfnisse von Mädchen und jungen Frauen zu Sport und Bewegung zu erheben und Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Räume zu erproben.
Aus Sicht der wissenschaftlichen Begleitung lag der Fokus primär auf öffentlichen Freiräumen – Plätze, Wege, Parks – als alltäglichen, informellen Bewegungsorten (Kemper et al. 2012). Diese Orte wurden als sozialräumliche Möglichkeitsräume verstanden, in denen junge Menschen durch Aneignungsprozesse aktiv Sport- und Bewegungsräume herstellen (Reutlinger 2020). Die Aneignungslogik verweist damit auf ein relationales Raumkonzept: Räume entstehen durch soziales Handeln und werden in alltäglichen Praktiken produziert, interpretiert und umgedeutet (Hüllemann et al. 2019; Kemper/Reutlinger 2025b). Entsprechend gilt öffentlicher Raum erst dann als Sport- und Bewegungsraum, wenn Mädchen und junge Frauen ihn tatsächlich nutzen, sich darin bewegen, ihn umcodieren und situativ in Wert setzen.
Damit verbunden ist ein Verständnis gendergerechter Bewegungsräume, das auf Zugänglichkeit, Verfügbarkeit und vor allem Aneigenbarkeit öffentlicher Räume zielt (Kemper 2025; Kemper/Reutlinger 2025b; 2025a). Die Labore sollten in dieser Logik als ko-kreative Experimentierfelder fungieren, in denen Mädchen und junge Frauen sportliche Praktiken erproben, eigene Bewegungsformen entwickeln und öffentliche Räume temporär umnutzen. Die Labore werden so zu Schnittstellen, an denen Alltagswissen und Fachwissen verknüpft und neue Formen der Raumdeutung und Raumherstellung ermöglicht werden.
Demgegenüber richtete sich der räumliche Fokus der Verwaltungspraxis deutlich stärker auf institutionell gerahmte Räume für Sport- und Bewegungsangebote. In den Diskussionen des Startworkshops sprachen die verantwortlichen Organisationen wiederholt von «geschützten Räumen» für Mädchen und junge Frauen. Diese Räume wurden primär als dieser Zielgruppe zugeordnete Orte verstanden («Wir organisieren»), die durch Abgrenzung, Kontrolle und klare Zuständigkeiten Sicherheit gewährleisten sollen. Entsprechend wählte die Verwaltungspraxis räumlich klar definierte, geschlossene oder betreute Orte wie Sporthallen, Calisthenics-Anlagen, Freizeitanlagen oder Hallenbäder.
Aus sozialräumlicher Sicht stehen sich damit zwei unterschiedliche Raumlogiken gegenüber: eine relational-aneignungsorientierte Perspektive der Forschung, die Raum als Ergebnis sozialer Interaktionen und alltäglicher Praktiken versteht, und eine zuordnungsorientierte Perspektive der Verwaltung, die auf räumliche Ordnung, Sicherheit und institutionelle Zuständigkeit setzt. Dieses Gegenüber entspricht zugleich zwei grundlegenden Raumvorstellungen, die in der raumtheoretischen Diskussion unterschieden werden:
- einer relationalen Raumvorstellung, nach der Räume im Handeln hergestellt werden und in ihrer Dualität sowohl Resultat als auch Bedingung sozialer Prozesse sind (Kessl/Reutlinger 2022; Löw 2001; Werlen 2005), und
- einer absolutistischen Raumvorstellung, die Raum als Behälter- oder Containerraum versteht, der unabhängig von sozialen Prozessen existiert und lediglich mit bestimmten Nutzungen gefüllt wird (Einstein 1960; Fritsche et al. 2010).
Diese theoretische Differenz spiegelt sich im Projekt unmittelbar wider: Während die Forschung über Aneignung eine relationale Herstellungslogik von Räumen in den Blick nimmt (Zugang «Arbeit mit Menschen» im St.?Galler Modell), operiert die Verwaltungspraxis vorwiegend mit einem absolutistischen, physisch-materiellen Raumverständnis (Zugang «Gestaltung über Orte»), das Räume als zugewiesene und kontrollierbare Einheiten behandelt.
Im Projektverlauf wurden diese unterschiedlichen Logiken jedoch nicht systematisch miteinander verhandelt oder in einen produktiven Bezug gesetzt. Dies hatte strukturierende Effekte: In der Umsetzung verschob sich der räumliche Fokus zunehmend hin zu jenen Orten, die aus Sicht der Verwaltungspraxis als praktikabel, verfügbar und administrativ tragfähig galten. Budgetlogiken, organisatorische Zuständigkeiten, saisonale Bedingungen und bestehende Infrastrukturen entschieden letztlich darüber, welche Räume als «realistisch» galten und mit welchen Akteur:innen sie bearbeitet wurden.
Aus einer sozialraumtheoretischen Perspektive lässt sich diese Entwicklung als Durchsetzung absolutistischer Raumlogiken lesen: Räume werden dann bevorzugt, wenn sie institutionell kontrollierbar sind – also als klar abgrenzbare Einheiten (Behälter) fungieren, in denen Angebote organisiert, abgesichert und administriert werden können. Die relational-aneignungsorientierte Perspektive der Forschung, die öffentliche Räume als offene Möglichkeitsräume versteht, bleibt demgegenüber nachrangig.
Die daraus resultierende Raumverschiebung verweist auf die Definitionsmacht der Verwaltungspraxis: Realisierbar wurde letztlich jener Raum, der in die bestehenden administrativen, materiellen und zeitlichen Logiken passte. Die Impulse der Forschung – z. B. zur Öffnung von Freiräumen, zur Erweiterung aneignungsorientierter Bewegungsmöglichkeiten oder zur Verknüpfung von Alltags- und Fachwissen – konnten zwar punktuell aufgegriffen werden, wurden jedoch in jene Formen überführt, die mit den institutionellen Restriktionen kompatibel waren. Damit reproduzierten sich behälterraumbezogene Strukturmuster, während die Potenziale einer relationale-aneignungsorientierten Raumgestaltung nur begrenzt umgesetzt werden konnten.
3.3 Raumnutzende: über die Stufen der Partizipation gestolpert
Neben der Raumfrage zog sich ein zweites zentrales Element durch den Projektverlauf: Partizipation. Mädchen und junge Frauen sollten befragt, in Laboren beteiligt und in die Gestaltung von Angeboten einbezogen werden. Im Dialog zwischen Forschung und Verwaltungspraxis zeigten sich jedoch unterschiedliche Vorstellungen davon, was Partizipation bedeutet, wo sie stattfindet und wie weit sie reichen soll. Diese Differenzen waren eng mit den zuvor beschriebenen Raumlogiken verknüpft, ohne dass diese beiden Dimensionen systematisch miteinander vermittelt wurden.
In der Forschungsperspektive – gestützt auf ein relationales Raumverständnis und die Aneignungslogik – wurde Partizipation als Mitentwicklung und Mitgestaltung von Sport- und Bewegungsräumen in den Alltagsorten junger Menschen verstanden. Partizipation bedeutete hier die Ermöglichung selbstinitiierter und selbstbestimmter Aneignung öffentlicher Räume durch Mädchen und junge Frauen sowie die Unterstützung ihrer raumbildenden Praktiken (Mengilli et al. 2019; Zimmermann et al. 2018). Damit war Partizipation auf die Herstellung von Raum bezogen und nicht lediglich auf die Auswahl von Angeboten.
Die Verwaltungspraxis integrierte Partizipation hingegen in einer Weise, die an bestehende administrative Abläufe, Zuständigkeiten und Infrastrukturvorgaben anschlussfähig war. Dies zeigte sich sowohl in der Konzeption der Online-Umfrage als auch in der Ausgestaltung der Labore.
Die Online-Umfrage, kommuniziert über städtische Kanäle, Schulen, Vereine und Jugendhäuser, fokussierte primär auf anlagenbezogene Sport- und Bewegungsformen und erfasste vor allem das Nutzungsverhalten in institutionell definierten Räumen. Die Verortung der Labore in Jugendhäusern und Sport- und Freizeiteinrichtungen führte zudem dazu, dass die Partizipation auf jene Mädchen begrenzt blieb, die Zugang zu den Informationen hatten und innerhalb der vorgegebenen räumlich-zeitlichen Rahmenbedingungen teilnehmen konnten. Der Partizipationsspielraum – in Bezug auf Orte, Zeiten, Budget und Angebotslogiken – war von Beginn an institutionell gerahmt und damit auch eingeschränkt.
Für die beteiligten Mädchen und jungen Frauen bedeutete dies, dass Partizipation im Wesentlichen darin bestand, innerhalb eines vorab festgelegten Rahmens zwischen angeleiteten Sportarten zu wählen. Die Möglichkeit, eigene Ideen zu entwickeln, Räume mitzuwählen, Laborformate mitzugestalten oder an der Konzeption und Umsetzung mitzuwirken, blieb hingegen weitgehend ausgeschlossen. Hinzu kam, dass bestimmte Sportangebote – etwa Kraftsportarten oder Schwimmen – abhängig von der Verfügbarkeit ausgebildeter Trainer:innen waren, was den Handlungsspielraum zusätzlich begrenzte.
In der Reflexion wird deutlich, dass sich Partizipation im Projektverlauf zweifach verengte: Erstens verlagerte sie sich – entsprechend der absolutistischen Raumlogik der Verwaltung – aus dem städtischen öffentlichen Raum in institutionell gerahmte Räume. Zweitens war die Verteilung von Partizipation stark asymmetrisch. Während die Mädchen und jungen Frauen meist konsultiert wurden und nur einen begrenzten Einfluss hatten, lagen Entscheidungs- und Gestaltungsmacht vor allem bei den beteiligten Verwaltungseinheiten und Organisationen. Auf institutioneller Ebene war der Partizipationsgrad am höchsten, auf Ebene der adressierten Zielgruppe am niedrigsten.
Auf Grundlage des Stufenmodells der Partizipation von Sherry Arnstein (Arnstein 1969) lässt sich diese Entwicklung präzise einordnen. Arnstein unterscheidet acht Stufen, die von Nicht-Partizipation (Manipulation, Therapie) über Schein-Partizipation (Information, Konsultation, Beschwichtigung) bis hin zu echter Partizipation (Partnerschaft, Delegierte Macht, Bürgerkontrolle) reichen. Die im Projekt realisierten Formen der Beteiligung der Mädchen und jungen Frauen – Information über das Projekt, Bedürfniserhebung, Wahlmöglichkeiten innerhalb vorgegebener Angebote – entsprechen den Stufen 3 und 4 (Information und Konsultation) und stellen damit Schein-Partizipation dar.
Hingegen erhielten die Laborverantwortlichen – also Akteur:innen der Verwaltungspraxis – im Projektverlauf de facto mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten (z. B. Auswahl der Orte, Festlegung der Angebotslogiken), was den Stufen der echten Partizipation (6–7) entspricht. Die Beteiligungsleiter wurde damit gewissermaßen umgekehrt: Diejenigen, für die Partizipation ursprünglich vorgesehen war, erhielten den geringsten Einfluss, während diejenigen, die das Projekt trugen und organisierten, über den größten Entscheidungsspielraum verfügten.
Insgesamt verschob sich Partizipation weg von der sozialräumlichen Logik der Forschung – die auf die raumbildenden Praktiken der Mädchen und jungen Frauen im öffentlichen Raum fokussierte – hin zu einer zuordnungsorientierten Partizipation, die in den administrativen Logiken der Stadt am besten anschlussfähig war. Damit geriet die soziale Raumkonstruktion der eigentlichen Zielgruppe aus dem Blick, während Partizipation zu einem Instrument der organisatorischen Steuerung wurde.
3.4 Verwaltungshandeln: Gendersensibilität zur Selbstermächtigung
Das Projektziel, gendergerechte Sport- und Bewegungsräume für Mädchen und junge Frauen zu entwickeln, entfaltete nicht nur Wirkungen auf der Ebene der Angebote, sondern führte auch zu Veränderungen im Verwaltungshandeln. Im Projektverlauf zeigte sich, wie Akteur:innen der Verwaltung das Projekt nutzten, um Gendergerechtigkeit in ihren Routinen stärker zu verankern, neue Formen der Zusammenarbeit auszuprobieren und das Thema verwaltungsintern wie politisch sichtbarer zu machen. Damit trat neben den Raum- und Partizipationslogiken eine weitere Dimension hervor: die Bedeutung administrativer Steuerungs- und Organisationsprozesse für die Gestaltung sozialräumlicher Zusammenhänge – also jener Zugang, den das St. Galler Modell als Gestaltung über Strukturen und Steuerung beschreibt.
Die ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Abteilung für Chancengleichheit und dem Amt für Sport und Bewegung stellte eine Abkehr von etablierten Zuständigkeitsgrenzen dar. Diese Kooperation quer zu Routinen verdeutlichte, dass institutionelle Rahmenbedingungen selbst eine Form der Raumbildung darstellen, indem sie Prioritäten setzen, Verantwortlichkeiten definieren und Handlungsräume eröffnen oder begrenzen.
Parallel dazu entstanden im Zuge der Planung und Durchführung der Labore neue Netzwerke zwischen Verwaltungseinheiten (z. B. Sozial- und Stadtplanung) und externen Trägerschaften wie Jugendhäusern oder Vereinen. Einige dieser Kooperationen wurden über die Projektlaufzeit hinaus verstetigt und führten zu neuen Angebotsformaten, etwa zusätzlichen Schwimmzeiten für muslimische Frauen oder einer dauerhaft eingerichteten Kickbox-Gruppe. Damit wirkten die Labore nicht nur als Experimentierräume für Mädchen und junge Frauen, sondern zugleich als Lern- und Entwicklungsräume für Verwaltung und Trägerorganisationen – im Sinne dessen, was Kessl/Reutlinger als reflexive räumliche Haltung beschreiben (Kessl et al. 2010; Kessl/Reutlinger 2022), bei der Organisationen ihre eigene Rolle in der (Re-)Produktion sozialräumlicher Ordnungen reflektieren und erweitern.
Vor diesem Hintergrund wurde im Projektverlauf eine Verschiebung des Laborcharakters sichtbar. Während die Forschungsperspektive darauf zielte, Gendergerechtigkeit als Frage der Aneignung öffentlicher Räume zu bearbeiten, entwickelten sich die Labore zunehmend zu Arenen kommunaler Verwaltungsentwicklung. Die Projektinnovationen entfalteten ihre Wirkung damit weniger im öffentlichen Raum als innerhalb der institutionellen Prozesse, in denen neue Abstimmungs- und Kooperationsformen erprobt, Verfahren angepasst und Handlungsspielräume erweitert wurden.
Damit zeigt sich eine sozialräumlich bedeutsame Dynamik: Die Gestaltung gendergerechter Bewegungsräume verlagerte sich von der Lebenswelt junger Menschen in die Sphäre administrativer Möglichkeitsräume. Gendergerechtigkeit wurde weniger über Aneignungsprozesse hergestellt, sondern verstärkt über institutionelle Prioritätensetzungen, organisatorische Entscheidungen und strukturelle Steuerungslogiken. Die Verwaltung nutzte das Projekt, um ihre eigene Gendersensibilität zu stärken und sich thematisch wie organisatorisch neu zu positionieren.
Insgesamt wird damit deutlich, dass das Projekt nicht nur ein Labor für Sport- und Bewegungsräume war, sondern zugleich ein Labor der kommunalen Verwaltungsentwicklung: ein Ort, an dem soziale, organisatorische und politische Raumkonstruktionen irritiert, neu verhandelt und institutionell verankert wurden.
4. Entwicklungsprojekte als Aushandlungsprozesse unterschiedlicher Rollen und Erwartungen
Die Reflexion der Projekterfahrungen entlang der divergierenden Raumlogiken zwischen Wissenschaft und Verwaltungspraxis bildet nun die Grundlage, um den Charakter des Projekts als kollaborativen Aushandlungsprozess zu analysieren. Entwicklungsprojekte, die zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis, Praxislogiken und politischen Erwartungen entstehen, zeichnen sich durch spezifische Rollen, Unsicherheiten und institutionelle Voraussetzungen aus. Das vorliegende Projekt verdeutlicht exemplarisch, wie solche Projekte verlaufen, wenn wissenschaftliche Begleitung und Verwaltungspraxis gemeinsam an einem praxisrelevanten Thema arbeiten – in diesem Fall der Förderung gendergerechter Sport- und Bewegungsräume.
4.1 Entwicklungsprojekte als eigenständige Projektform
Das Projekt war von Beginn an auf die Erarbeitung konkreter Handlungsmöglichkeiten in der kommunalen Verwaltung ausgerichtet und weniger auf den klassischen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Die Wissenschaft hatte damit die Rolle einer begleitenden Instanz inne, die situativ Impulse einbrachte, mitentwickelte, reflektierte und die Projektpraxis mit sozialräumlichem Wissen anreicherte. Diese Rolle wurde im Projektverlauf immer wieder neu ausgehandelt – in Abhängigkeit von situativen Bedarfen, institutionellen Erwartungen und verfügbaren Ressourcen.
Die wissenschaftliche Begleitung übernahm dabei zentrale Aufgaben: konzeptionelle Beiträge zum sozialräumlichen Verständnis von Bewegung und Aneignung im öffentlichen Raum, methodische Vorschläge wie die Entwicklung der Online-Umfrage sowie reflexive Analysen der laufenden Projekterfahrungen. Die Projektverantwortlichen in der Verwaltung orientierten den Projektverlauf gleichzeitig an ihren eigenen institutionellen Handlungslogiken, an organisatorischen Möglichkeiten und an ihrem Vorverständnis der Bedürfnisse der Zielgruppe. Wissenschaftliche Impulse wurden dort aufgenommen, wo sie administrativ anschlussfähig waren – womit sich eine typische Rollenstruktur von Entwicklungsprojekten zeigt: Wissenschaft begleitet, rahmt und reflektiert; Praxis wählt, priorisiert und implementiert.
Diese Rollenverteilung verweist auf die grundlegende Logik von Entwicklungsprojekten in der angewandten Forschung und Entwicklung (aF&E). Während Forschung auf die Generierung neuen Wissens zielt, beschreibt Entwicklung die kontextbezogene Kombination, Weiterentwicklung und Transformation vorhandenen Wissens, um konkrete Veränderungen zu ermöglichen. Entwicklungsprojekte sind damit eine eigenständige Form wissenschaftsbasierter Innovationsarbeit – sie bilden eine Zwischenposition zwischen grundlagenorientierter Forschung und dienstleistungsorientierter Praxis.
Anknüpfend an die gängigen Begriffsbestimmungen aus der angewandten Forschung und den Empfehlungen relevanter Forschungspolitiken (z.B. OECD 2018; KFH 2003), lassen sich Entwicklungsprojekte durch mehrere Merkmale charakterisieren:
- wissensbasierte Umsetzungsorientierung – bestehendes Forschungswissen, praktische Erfahrung und lokale Expertise werden kombiniert, um konkrete, anwendbare Resultate (Konzepte, Verfahren, Modelle) zu entwickeln;
- kontextuell neuartige Zusammenstellung vorhandenen Wissens – Neues entsteht durch die kreative Kombination, nicht zwingend durch die Erzeugung völlig neuer Erkenntnisse;
- Zusammenarbeit mit externen Partner:innen – Entwicklungsprojekte sind stets ko-produktiv, da sie reale Bedarfe und institutionelle Rahmenbedingungen externer Akteur:innen einbeziehen;
- Transferorientierung – Ergebnisse sollen unmittelbar einem konkreten Nutzer:innenkreis zugutekommen;
- Innovationsgehalt – das Geschaffene existiert in dieser Form noch nicht, oder zumindest nicht in diesem spezifischen Kontext;
- Unsicherheitskomponente – Ergebnisse und Projektverläufe sind nicht vollständig vorhersagbar, da Entwicklungsprozesse emergent und aushandlungsbasiert sind.
In der Rückschau erfüllt das Projekt alle genannten Merkmale. Es kann daher als Entwicklungsprojekt im Kontext der angewandten Forschung und Entwicklung verstanden werden – als ein Projekt, das wissenschaftliche Expertise, institutionelle Logiken der Verwaltung und praktische Bedarfe von Zielgruppen miteinander verschränkt und in einem iterativen Aushandlungsprozess zu neuen Lösungen und Entwicklungsimpulsen führt.
4.2 Vergewisserungen zum Entwicklungsprojekt – ein produktives Missverständnis?
Die Reflexion des Projektverlaufs zeigt, dass im Zusammenspiel von wissenschaftlicher Begleitung und Verwaltungspraxis unterschiedliche Vorstellungen, Erwartungen und Zielhorizonte aufeinandertrafen. Diese Divergenzen traten insbesondere in den zentralen Projektfeldern Raum, Partizipation und Projektgestaltung zutage. Die unterschiedlichen Raumlogiken – das relationale, aneignungsorientierte Raumverständnis der Forschung und das absolutistische, zuordnungsorientierte Raumverständnis der Verwaltung – prägten maßgeblich die Wahrnehmung dessen, worum es im Projekt ging und wie es bearbeitet werden sollte.
Im Projektverlauf führten diese unterschiedlichen Logiken zu Verschiebungen, die Unsicherheiten über das gemeinsame Projektverständnis erzeugten. Sichtbar wurde dies insbesondere in der Bewegung vom öffentlichen Raum als Aneignungsraum hin zu institutionell abgegrenzten Räumen, von der intendierten Mitwirkung der Mädchen und jungen Frauen an gendergerechten Stadträumen hin zu institutionell anschlussfähigen Projektsettings, sowie von der ursprünglichen Zielsetzung – der Entwicklung gendergerechter öffentlicher Räume – hin zur kommunalen Verwaltungsentwicklung durch Gender Mainstreaming, Vernetzung und organisationaler Positionierung. Diese Dynamiken machten deutlich, wie eng Raumverständnisse, Partizipationslogiken und institutionelle Handlungsmöglichkeiten miteinander verwoben sind.
Die Rekonstruktion des Projekts als Entwicklungsprojekt wirft die Frage auf, ob sich diese Verschiebungen als unauflösbare Missverständnisse zwischen Forschung und Verwaltungspraxis lesen lassen – oder ob gerade darin ein produktiver Kern liegt. Entwicklungsprojekte sind durch ihre Stellung zwischen wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn und praktischer Umsetzung per se durch Spannungen, Unschärfen und Aushandlungsprozesse geprägt. Sie oszillieren zwischen unterschiedlichen Zeitlogiken, Erwartungsstrukturen und Rollenverständnissen. In diesem Sinne sind Divergenzen nicht nur unvermeidlich, sondern konstitutiv.
Aus der Perspektive eines Entwicklungsprojekts wird sichtbar, dass das Spannungsfeld zwischen Forschung und Praxis nicht zwangsläufig in eine Sackgasse führt. Vielmehr eröffnet es die Möglichkeit, dieses Spannungsfeld produktiv zu nutzen: Forschung kann durch konzeptionelles Wissen, theoretische Rahmungen und methodische Expertise Innovationsprozesse ermöglichen und Reflexionsräume schaffen. Praxis wiederum bringt institutionelle Logiken, konkrete Anforderungen, Erfahrungswissen und Handlungskorridore ein, die notwendig sind, um Lösungen anschlussfähig, umsetzbar und nachhaltig zu gestalten. Im Zusammenspiel entsteht ein gemeinsamer Lern- und Transformationsraum, der für beide Seiten Erkenntnisgewinne und Entwicklungspotenziale ermöglicht.
Damit dieses Potenzial ausgeschöpft werden kann, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Ungewissheiten und Perspektivwechsel sind als Teil des Prozesses transparent zu machen; Rollen und Erwartungshaltungen müssen geklärt und situativ immer wieder neu justiert werden; wissenschaftliche Impulse müssen praxisnah und kontextsensibel anschlussfähig gemacht werden; und die Praxis muss Räume zulassen, in denen Reflexion, Experimentieren und Neuorientierung möglich sind. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, besteht das Risiko, dass das Spannungsfeld in frustrierende Missverständnisse mündet, in denen Forschung auf eine legitimatorische Funktion reduziert wird und die Potenziale gemeinsamer Entwicklung ungenutzt bleiben.
Gewinnbringend wird das Spannungsfeld hingegen dann, wenn Missverständnisse und Verschiebungen nicht als Scheitern, sondern als analytische Ressource genutzt werden. Entwicklungsprojekte entfalten ihre Wirkung gerade dadurch, dass sie Unterschiede sichtbar machen, Positionierungen herausfordern und neue Möglichkeitsräume eröffnen. Im vorliegenden Projekt zeigte sich, dass sowohl Wissenschaft als auch Verwaltung aus dem Prozess lernen konnten – über ihre eigenen Logiken, über institutionelle Rahmenbedingungen und über die realen Transformationsbedingungen gendergerechter Stadtentwicklung.
5. Fazit – das Entwicklungsprojekt als Lernraum
Das Projekt lässt sich in der Rückschau als produktives Missverständnis lesen – nicht als Ausdruck eines Scheiterns der Zusammenarbeit zwischen Forschung und Verwaltungspraxis, sondern als Ausgangspunkt eines gemeinsamen Lernprozesses. Die unterschiedlichen räumlichen Verständnisse und Erwartungshaltungen, die im Projektverlauf sichtbar wurden, stellten kein Hindernis dar, sondern öffneten Reflexionsräume, in denen zentrale Fragen neu verhandelt werden konnten.
Das Spannungsfeld zwischen der sozialräumlichen Aneignungslogik der Forschung und der zuordnungsorientierten Logik der Verwaltungspraxis führte zu Verschiebungen, die den Projektverlauf prägten. Wie gezeigt wurde, sind solche Verschiebungen in Entwicklungsprojekten nicht ungewöhnlich: Sie entstehen dort, wo verschiedene Logiken, Rollen und institutionelle Bedingungen aufeinandertreffen. Entscheidend ist, wie diese Unterschiede bearbeitet werden.
Zwei Erkenntnisse sind für die Gestaltung künftiger Entwicklungsprojekte zentral:
Erstens: Unterschiedliche Sichtweisen sind nicht das Problem; problematisch wird es erst, wenn sie unausgesprochen bleiben.
Die Gefahr eines festgefahrenen Missverständnisses entsteht dort, wo Irritationen nicht thematisiert, sondern überdeckt werden. Entwicklungsprojekte benötigen daher strukturierten Raum, um Spannungen sichtbar zu machen, Arbeitsweisen abzugleichen und Kontexte zu klären.
Zweitens: Entwicklungsprojekte leben von einer geteilten Bereitschaft zur Ungewissheit.
Sie schaffen Räume, in denen nicht von Beginn an feststeht, was das Ergebnis sein wird. Diese Offenheit ist keine Schwäche, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Neues im Zusammenspiel unterschiedlicher Akteurslogiken entstehen kann, ohne dass eine Perspektive die andere dominiert.
Im vorliegenden Projekt zeigte sich, dass das Potenzial produktiver Missverständnisse auch dann wirksam wird, wenn die Bedingungen nicht ideal sind. Noch deutlicher entfaltet es sich jedoch, wenn Differenzen nicht als Störung, sondern als Ressource begriffen und bewusst bearbeitet werden.
So verstanden kann das Projekt als Lernraum gelesen werden – als ein Ort, an dem unterschiedliche Perspektiven sichtbar wurden, in Austausch traten und zur gemeinsamen Weiterentwicklung von Praxis und wissenschaftlichem Verständnis beitrugen.
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Fußnote
[1] Das Projekt wurde als Kooperation des Instituts für Soziale Arbeit und Räume (IFSAR) der OST – Ostschweizer Fachhochschule mit den Instituten Soziale Arbeit und Gesundheit (ISAGE) und Sozialplanung, Organisationaler Wandel und Stadtentwicklung (ISOS) der FHNW, Fachhochschule Nordwestschweiz durchgeführt.
Zitiervorschlag
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